… wenn jemand am 1.08. in Rente geht, wieviel Tage Urlaub stehen ihm dann für den Zeitraum 1.1.-1.8. zu (Urlaubsanspruch 30 tage)?
… wenn jemand am 1.08. in Rente geht, wieviel Tage Urlaub
stehen ihm dann für den Zeitraum 1.1.-1.8. zu (Urlaubsanspruch
30 tage)?
Urlaubsanspruch im Jahr = 30 Tage
demzufolge ist der Anspruch im Monat: 30 Tage / 12 Monate = 2,5 Tage
2,5 Tage x 7 Arbeitsmonate = 17,5 Urlaubstage
Urlaubsanspruch im Jahr = 30 Tage
demzufolge ist der Anspruch im Monat: 30 Tage / 12 Monate =
2,5 Tage2,5 Tage x 7 Arbeitsmonate = 17,5 Urlaubstage
Hallo,
wie kommst du auf diese Zwölftelung?
Gem. Bildungsurlaubsgesetz hätte sie Anspruch auf vollen Jahresurlaub (ich geh mal davon aus, das sie nicht kurz vor der Rente den AG gewechselt hat). Eine Ausnahmeregelung für Renteneintritt kann ich dort nicht lesen und solange im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, sollte sie doch Anspruch auf 30 Tage haben.
Oder gibt es hierzu noch ein anderes Gesetz?
MfG
Urlaubsanspruch im Jahr = 30 Tage
demzufolge ist der Anspruch im Monat: 30 Tage / 12 Monate =
2,5 Tage2,5 Tage x 7 Arbeitsmonate = 17,5 Urlaubstage
Hi,
wie kommst du auf diese Zwölftelung?
weil ich mich so auf die Berechnung konzentriert habe, daß es an mir vorbei ging, daß es mehr als ein halbes Jahr Beschäftigungsdauer ist.
Gem. Bildungsurlaubsgesetz hätte sie Anspruch auf vollen
Jahresurlaub (ich geh mal davon aus, das sie nicht kurz vor
der Rente den AG gewechselt hat). Eine Ausnahmeregelung für
Renteneintritt kann ich dort nicht lesen und solange im Tarif-
bzw. Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, sollte sie
doch Anspruch auf 30 Tage haben.
Oder gibt es hierzu noch ein anderes Gesetz?
Nö, Du hast vollkommen recht.
Gruß und danke
Tina
Hallo,
das angebliche
auf das sich der Link bezieht, heißt aber immer noch Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
MfG
&Tschüß
das angebliche
auf das sich der Link bezieht, heißt aber immer noch
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Hm, an was ich beim Tippen wohl schon wieder gedacht hab…
Stimmt natürlich!
MfG
Hallo,
ich weiß zwar die Lösung nicht aber ich möchte Zweifel anmelden.
Meines Wissens bezieht sich die Regelung mit >6 Monate nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 28 Werktagen=4 Wochen, nicht auf den tariflichen Urlaub.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo,
was hat das mit gesetzlichem und tariflichem Urlaubsanspruch zu tun?
Hab doch darauf hingewiesen, dass dies nur gilt,
„solange im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist“
Wenns im Tarifvertrag nur die Dauer geregelt ist und nichts anderes, dann muss für den Rest das Gesetz herangezogen werden.
MfG
P.S.: Es sind nur 24 Urlaubstage. Bei 28 würdest du eine 7-Tage-Woche haben.