Urlaubstage in der Gastronomie

Hallo,
jemand arbeitet fest 5 Tage pro Woche in der Gastronomie und zwar von Di.-Sa.
Frage: Im Mindesturlaubsgesetz steht, man hat Anspruch auf 24 Werktage. Da Sa. ja auch ein Werktag ist, frage ich mich jetzt, ob man 6 Werktage benötigt, wenn man eine Woche frei will, oder zählt der Mo., an dem man sowieso nie arbeitet, nicht dazu?

Gruß
Oli

Hi!

Frage: Im Mindest Bundes urlaubsgesetz steht, man hat Anspruch auf 24
Werktage. Da Sa. ja auch ein Werktag ist, frage ich mich
jetzt, ob man 6 Werktage benötigt, wenn man eine Woche frei
will, oder zählt der Mo., an dem man sowieso nie arbeitet,
nicht dazu?

Zu den WERKtagen zählt der Montag, man muss also 6 WERKtage nehmen, damit man 1 Woche frei hat.

Allerdings kann im Arbeits- oder Tarifvertrag durchaus auch die Rede von ARBEITStagen sein, dann zählen die Arbeitstage auch als solche. Dann bräuchte man für eine von Dir beschriebene Woche nur 5 Tage.

FAQ:2004

VG
Guido