Vaterschaftstest

Hallo,
wer macht einen Vaterschaftstest? An wenmuss man sich da wenden? An einen Allgemeinmediziner, an den Kinderarzt?
Gruß, die Elbin

Hallo Elbin,

wer macht einen Vaterschaftstest?

zu welchem Zweck.
Zur Feststellung der Vaterschaft vor Gericht, um (unverbindlich!) zu wissen, wer der Vater íst?

An wenmuss man sich da
wenden? An einen Allgemeinmediziner, an den Kinderarzt?

Um gerichtsverwertbare Daten zu erhalten, kannst Du als Privatperson nicht viel tun.
Solche Tests werden von Gerichten angeordnet.

Wenn Du Tests ohne Wissen der Beteiligten machst, kannst Du sogar belangt werden.

GAndalf

Hallo, Gandalf,
eine Freundin von mir hat eine inzwischen zweijährige Tochter, lebt vom Vater des Kindes getrennt, der das Kind anerkannt hat und eigentlich auch Unterhalt zahlt. Aber meistens klappt das nicht. Jetzt sagt er, er zweifelt daran, dass es sein Kind ist und möchte keinen Unterhalt mehr zahlen und zu diesem Zweck einen Vaterschaftstest machen. Der Wunsch geht also vom Vater aus. Er hat eine Firma gefunden, die ihm ein Paket zuschickt, in das er Speichelproben von sich und dem Kind tun soll, das muss er zurückschicken und bekommt dann umgehend Antwort. Mir kommt das auf dem Postweg eher merkwürdig vor. Ich dachte, das würde bei einem Arzt gemacht oder irgendwie in Anwesenheit einer dritten, unabhängigen Person. Sie hat auch Angst, dass er keinen eigenen Speichel mitschickt, weil er ja will, dass das Kind nicht von ihm ist.
Gruß, Miriam

Hallo!

Ersteinmal brauchst du dazu das Einverständnis aller Beteiligten.

Ich meine das Jugendamt macht Vaterschaftstests. Kostet aber.

Tara

Hallo, Miriam,

Er hat eine Firma gefunden, die ihm ein Paket zuschickt,
in das er Speichelproben von sich und dem Kind tun soll, das
muss er zurückschicken und bekommt dann umgehend Antwort. Mir
kommt das auf dem Postweg eher merkwürdig vor.

vor Gericht wird ihm das nicht viel helfen:

…_Damit ein Vaterschaftstest vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird, müssen u.a. folgende Punkte beachtet werden:

* Die Identität der Betroffenen muss am besten mit Foto und Fingerabdruck festgestellt werden.
* Grundsätzlich müssen Blutproben von einem Arzt entnommen werden. Denn Blut ermöglicht eine größere Bandbreite an Testmöglichkeiten.
* Getestet werden alle Beteiligten: die Eltern und das Kind.

Tests, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vor Gericht allenfalls als Indiz gewertet. Da der Richter bei der Wahl seiner Beweismittel frei ist, kann er auch ein privates Gutachten (bei dem alle Beteiligten getestet wurden) seiner Entscheidung zu Grunde legen. Voraussetzung: der Richter erkennt das Gutachten an und beide Parteien sind damit einverstanden, z.B. weil sie sich im Grunde einig sind und so Kosten sparen können._

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/12/15/i…

Gruß
Kreszenz

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Hallo Miriam,

wie ich schon schrieb.
Wenn es ein wasserdichter Test sein soll, muß

  • er von einem akreditierten Labor durchgeführt werden
  • sichergestellt werden, daß das Material von den Menschen stammt, der vorgibt es abgegeben zu haben
  • ein Gericht ihn anordnen.

Alles andere mag ganz interessant sein, kostet auch sicher einige Euro, hat aber keinerlei anderen Sinn. Erst recht nicht in einem solchen Fall.

Wer steht denn in den Papieren als Vater?
Wenn es dieser Mann ist, kann er nicht einfach nachträglich kommen und sagen ‚Aprilapril, ich bin nicht der Vater‘
Sie muß ihn bei Nichtbezahlen auf Zahlung verklagen, allerdings ist der Ausgang eines solchen Verfahrens eher vage zu beurteilen.

Gandalf

Hi,

Firmen, die solche Tests anbieten gibt es, daran ist prinzipiell auch nichts illegal. Dieser Test an sich ist auch genauso zuverlässig wie ein von Gericht angeordneter.
Das Problem hast Du aber sehr richtig erkannt, das Verfahren der Probenahme öffnet Manipulationen alle Türen. Aus diesem Grund kann ein auf diese Weise durchgeführter Test auch nicht gerichtsverwertbar (und damit relevant für die Unterhaltszahlungen) sein.

In wie weit ein solcher Test illegal bzw. strafbar ist, wenn er gegen der Willen der Mutter durchgeführt wird, ist imho derzeit ungeklärt. Es wird diskutiert, dies ausdrücklich unter Strafe zu stellen.

Aber kein Vater kann solch einen Test als Grund dafür anführen, keinen Unterhalt mehr zu zahlen. Dazu muß er ein gerichtliches Verfahren anstrengen, bei dem die Proben auch entsprechend gesichert entnommen werden. Ein solcher Test liefert natürlich gute Argumente, ein solches Verfahren überhaupt zu eröffnen…

Gruß Stefan

eine Freundin von mir hat eine inzwischen zweijährige Tochter,
lebt vom Vater des Kindes getrennt, der das Kind anerkannt hat
und eigentlich auch Unterhalt zahlt. Aber meistens klappt das
nicht. Jetzt sagt er, er zweifelt daran, dass es sein Kind ist
und möchte keinen Unterhalt mehr zahlen und zu diesem Zweck
einen Vaterschaftstest machen. Der Wunsch geht also vom Vater
aus. Er hat eine Firma gefunden, die ihm ein Paket zuschickt,
in das er Speichelproben von sich und dem Kind tun soll, das
muss er zurückschicken und bekommt dann umgehend Antwort. Mir
kommt das auf dem Postweg eher merkwürdig vor. Ich dachte, das
würde bei einem Arzt gemacht oder irgendwie in Anwesenheit
einer dritten, unabhängigen Person. Sie hat auch Angst, dass
er keinen eigenen Speichel mitschickt, weil er ja will, dass
das Kind nicht von ihm ist.
Gruß, Miriam

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Hallo, Tara,
Einverständnis ist vorhanden. Der Vater fordert diesen Test ja sogar, da er beweisen will, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Die Mutter ist einverstanden, da sie weiß, dass er der Vater ist.
Also zum Jugendamt? Und der Test ist dann auch gerichtlich relevant, wenn es um Unterhaltszahlungen und Besuchsrecht geht?
Gruß, Miriam

Hallo Elblin,
es gibt 2 „wasserdichte“ Formen des Test. 1. Eine „light“-Version erhebt 9 Parameter, aus dem Blut der Mutter, des Kindes und des Vaters. Es werden Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen. Alles in einem anerkannten, humangenetischen Labor. Der Test ist etwas billiger (im Jahr 2000 ca. 3000 DM): , wird aber bei Gericht nicht anerkannt.
Er ist geeignet, um für sich selbst herauszufinden, ob man der Vater ist. In meinem Falle damals zur Absicherung, bevor ich die Vaterschaft anerkannt habe. (Wenn es darum geht, bleibt der Mutter nicht viel anderes übrig, als zuzustimmen). Und wenn sie sich weigert, hat das auch einen gewissen Aussagewert bzgl. der Vaterschaft.
2. Der „große“ Test (11 Parameter) wird vom Familienrichter angeordnet, wenn der Vater die Vaterschaft bestreitet. ich denke, dass der heute nicht mehr unter 2000 Euro zu haben ist.
Allerdings immer noch besser, als 18 Jahre lang unbegründet Unterhalt zu zahlen.
Wer die Vaterschaft bereits anerkannt hat, hat es schwer, selbige zu widerlegen.
gruss
franzhapper

Hallo,

ich hab letzt erst gehört, das ein Vater, wenn er an der Vaterschaft zweifelt, zwei Jahre Zeit hat das zu beweisen. Das muss dann vor Gericht noch anerkannt werden. nd er kann dann von dem eigentlichen Vater des Kindes den bereits gezahlten Unterhalt zurück fordern.

Ich würde einfach mal beim JA nachfragen, die müssen das doch wissen.

LG
Sandy