Verjährung Arztrechnung?

Hallo Fachleute,

ich habe folgende Frage:
Ich wurde im April 2003 operiert und erhalte erst im Juni 2004 die Rechnung des Narkosearztes. Ich habe von allen Ärzten relativ „realtime“ meine Rechnungen erhalten, nur von diesem hier nicht. (Dass ich die Rechnungen vorab übernehmen muss, kommt daher, weil ich im Ausland wohne und mich in Deutschland hab operieren lassen).
Wie lange kann denn der Arzt warten, bis er mir seine Rechnung schickt? Welche Paragraphen werden hier denn angewandt?

Grüsse aus Luxemburg,

Jürgen

3 jahre
Hallo Juergen,

die verjaehrung bei aerztlichem honorar betraegt 3 Jahre. beginn = ende des kalenderjahres in dem der anspruch entstanden ist.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeb…