Ich habe eine Frage zum Thema Verjährung von Forderungen. Vor einigen Jahren hatte ich bei der Telekom 3 Rechnungen beanstandet,es kamen die üblichen Mahnungen vom Telekom-Anwalt (auf welche ich auch reagiert hab).Im Jahr 2002 hab ich dann ein Urteil vom zuständigen Amtsgericht gekriegt,daß ich zu zahlen hätte. Ein Titel war nicht dabei. Wie ist es in so einem Fall mit der Verjährung ? Dürfte so eine Forderung dann nicht auch nach 2 Jahren zum Jahresende verjähren ? Und wie ist das,wenn man inzwischen nochmal Mahnungen von dem erwähnten Anwalt kriegt ? Beginnt die Frist dann von Neuem ?
Gruß
Marco