Vermiete Garagen - Anteil an Grundsteuer

Hallo Forum,

die Nebenkosten (Grundsteuer, Straßenreinigung , Schneeräumung durch
Vermieter, Versicherungen - Brand/Wasser/Sturm, Allgemeinstrom,
Hauswart-Vermieter) werden in der Regel nach qm Wohnflähe
umgelegt (prinzipiell korrekt).

Wie sieht es aus, wenn sich aber auf dem betroffenen Gelände neben dem Wohngebäude auch noch Garagen/Stellplätze befinden, die z.T. vom Vermieter vermietet (Brutto-Mieten) oder privat genutzt werden ?

Frage mich, welche der oben aufgeführten Nebenkosten um die Anteile der Garagen/Stellplätze vermindert werden könnten.

Sollten denn nicht alle Flächen, die nicht der Allgemeinheit der Mieter zugänglich sind bezüglich der Nebenkosten (insbesondere der Grundsteuer…) korrigiert werden ?

Die Grundsteuer bemisst sich nach dem Grundsteuermessbetrag, der sich aus der Einheitswert-Festsetzung des Finanzamts ergibt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer_(Deutschland)
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_3408…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_3408/sid_26C1B56E4A9D23F8A81C190731351E36/nsc_true/DE/Service/Lexikon A Z/G/004.html)

Einheitswert/Grundsteuermessbetrag werden i.d.R. nach dem Wohnwert festgesetzt.
Unbedeutende Nebengebäude werden dabei i.d.R. nicht gesondert bewertet.

Ein Blick in den Einheitswertbescheid sollte darüber Aufklärung bringen, ob für die Garagen/Nebengebäude Grundsteuer anfällt.
Wenn dem so ist, dann sind die anfallenden Grundsteuern ggfs. auf die verschiedenen Einheiten (Wohnungen, Garagen) aufzuteilen

Was im nachfolgenden Merkblatt zum Vorwegabzug bei Gewerbe steht, gilt auch für Betriebskosten, die aus Sonstiger Nutzung (d.h. alle Nicht-Wohnzwecke) entstehen.
http://www.hausundgrundddf.de/fileadmin/Dokumentenab…

Kurz: entstehen z.B. für Garagen, die nicht von den Wohnraummietern genutzt werden, Betriebskosten, dann sind diese auch auf die Garagen umzulegen.