Was passiert wenn der Partner sein Vermögen aus der Berechnung
des Arbeitsamtes raushalten will, da er ja Gütertrennung
vereinbart hat?
Was soll denn dann passieren? Nix. Einen ALG-II-Anspruch erhält der andere dann eben trotzdem nicht.
Der Sinn der Gütertrennung ist doch das der Partner nicht an
das Vermögen des anderen Partners bei Scheidung rankommt.
Tja nun.
Dieser Sinn wäre ja dann praktisch durch die
Bedarfsgemeinschaft umgangen?
Na ja, ganz so einfach ist das nicht: Wären die beiden verheiratet, würde die Gütertrennung ja nichts an den Unterhaltspflichten ändern. Um die geht es aber doch. Nur wenn die Partner eben nicht verheiratet sind, wird die Sache schwer nachzuvollziehen. Klar, der Staat will Geld sparen, und er sagt sich: Der andere wird schon für ihn aufkommen. Aber da eben keine Ansprüche bestehen, hat der Arbeitslose in diesem Fall eben gar keine Ansprüche und zwar weder gegen den Partner noch gegen den Staat.
Oder kann der Partner wenn der
eine Partner Hartz 4 bekommt über sein Vermögen nicht mehr
selbständig verfügen?
Doch. Es geht doch hier nur um die Frage: Bekommt der Arbeitslose ALG II? Ja oder nein? Und die Antwort lautet bei Bedarfsgemeinschaften, wenn der eine genügend verdient, eben nein. Niemand nimmt dem mit dem Geld was weg!
Wird der Partner durch die Arbeitslosigkeit seines Partners
dadurch schlechter gestellt? Wird er gezwungen sein Vermögen
aufzubrauchen damit der Partner kein Hartz 4 erhält?
???
Levay