Guten Tag!
Bräuchte einmal einen Steuerexperten zu folgendem Thema/Fall:
Habe mit meiner Steuererklärung einen Verlustfeststellungsbescheid gem. §10d (1) EStG bewirken können (Höhe ca. 6500 €). Die Verrechnung ist in voller Höhe erfolgt,obwohl die Einkünfte für das Veranlagungsjahr ohne Verrechnung des Verlustes, nahe am Grundreibetrag von ca. 8.000 € lag. Daher macht es meines Erachtens keinen Sinn den Verlust in voller Höhe, sondern nur anteilig (z.B. 1000 €) verrechnen zu lassen und den Rest (von 5500 €) mit den Einkünften im Folgejahr.
Das habe ich genauso beantragt und das Finanzamt findet den Einspruch unbegründet. Was kann ich tun? Habt ihr BFH-Urteile oder gesetzliche Grundlagen, in welchen steht, dass ich den Verlust so verwenden kann, wie es aus Sicht des Steuerpflichtigen günstiger ist?
Vielen Dank vorab für Eure Ratschläge und Tipps…