Hallo zusammen,
angenommen jemand hat bei einer Versicherung eine Versicherung abgeschlossen. Man bezahlt eine Prämie, die einen Rabatt beinhaltet, der einer bestimmten Personengruppe gewährt wird, z.B. Rabatt für Rentner, Studenten, öffentlicher Dienst usw.
Momentan gehört dieser jemand dieser Personengruppe nicht an, aber die Versicherung besteht nach wie vor zu diesem günstigeren Tarif. Jetzt tritt ein Schadensfall ein. Kann die Versicherung dann die Regulierung des Schadens verweigern? Besteht evtl. de jure gar keine Versicherung, weil der Vetrag wegen der fehlenden Zugehörigkeit zu der bestimmten Personengruppe ungültig ist? Oder ist man auf jeden Fall versichert, aber die Versicherung kann eine entsprechenden Nachzahlung der Beiträge fordern?
Gruß
Daniel