Guten Tag Aragorn.h,
nach neuerer Gesetzgebung ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Sofern eine Person keine Krankenversicherung hat, kann Sie zur Krankenversicherung durch die gesetzliche Krankenkasse gezwungen werden, das ist tatsächlich so.
Wenn die gesetzliche Kasse feststellt, das zuletzt keine Krankenversicherung mehr bestand, wird zusätzlich auch ein sogenannter „Strafbeitrag“ nachträglich für die Monate verlangt, in denen keine Krankenversicherung bestand. Dies kann sehr teuer sein, wenn es viele Monate sind, denn für 5 Monate wird der volle Beitrag verlangt, für jeden weiteren Monat kostet es 1/6-tel des Monatsbeitrages (zurückgerechnet bis maximal zum 01.01.2009, denn zu diesem Termin wurde das Gesetz der Krankenversicherung als Pflichtversicherung gültig).
Hinweis: Viele Studenten im Alter von über 27 Jahren versichern sich aber privat, da hier ein günstigerer Beitrag möglich ist (und die Absicherung je nach Tarif auch deutlich besser ausfallen kann).
PKV ohne Strafbeitrag:
Es gibt private Krankenversicherungen, die unter bestimmten Umständen keinen Strafbeitrag verlangt !
Man kann also um die Strafgebühr von unter Umständen über 1.000.- oder soger über 2.000.- Euro herumkommen.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen und diese der gesetzlichen Kasse nachweisen, kann die gesetzliche Kasse Dich nicht zwingen, eine (zusätzliche) gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen .
Beachten: wenn erst mal die gesetzliche Kasse als Student gewählt wurde, kann während dem Semester nicht mehr in die PKV gewechselt werden.
Ich Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.
Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer
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