Ein Mieter bekommt von seinem Vermieter die Betriebskostenabrechnung für 2010 mit einem Betrag und Bitte zur Nachzahlung. Nach etwa 6 Wochen ohne Zahlung folgt eine Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen.
Einen Monat später erhält der Mieter eine Zahlungsaufforderung von dem Rechtsanwalt des Vermieters mit einer zusätzlichen gebühr von 120 Euro für den Rechtsanwalt.
Der Mieter hat die Nachzahlung schlicht vergessen und auf die Schreiben nicht reagiert. Die Betriebskostennachzahlung zahlt der Mieter sofort bei Eingang des Anwaltschreibens.
Ist der Mieter in diesem Fall verpflichtet, die Anwaltskosten zu tragen?
Hätte der Vermieter eine zweite Mahnung senden müssen?
Ist die Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Zahlungserinnerung lang genug?
Wäre der Mieter zur Zahlung des Anwalts verpflichtet, wenn er im Zeitraum der Schreiben vom Vermieter im Urlaub gewesen war?
Vielen Dank