Verspätung durch bestreikte Bus/Bahn

Hallöchen :smile:

Hier in Berlin wurde heute die BVG (öffentlicher Verkehrsbetrieb für Bus und U-Bahn) bestreikt. Dadurch sind wohl eine Menge Arbeitnehmer zu spät zur arbeit gekommen.
Nun haben ein Kollege und ich uns mal gefragt, ob ein Chef einer Firma aufgrund dessen zu spät kommen durch diesen Streik eineAbmahnung geben kann und anderen eventuell nicht. Fakt ist doch eigentlich, dass jeder Arbeitnehmer irgendwie selbst für verantwortlich ist pünktlich zu sein und wenn der Chef bei anderen drüber weg sieht ist es doch seine Sache, oder sehe ich da was falsch?

MfG
Martin

Hallo,

der Arbeitgeber kann abmahnen, was er will ! Die Frage ist, ob die Abmahnung rechtlichen Bestand hat oder aus der Akte entfernt werden muss.

Für eine Abmahnung, die auch Bestand haben soll, bedarf es nach meinem Wissen schon ein häufigeres Zuspätkommen. Bei einem einmaligen Vorfall, und das auch noch an einem Tag, an dem die Verkehrsbetriebe streiken, ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt.

Gut ist, wenn der Mitarbeiter nachweisen kann, dass er sich auf den Streik auch vorbereitet hat (war ja angekündigt) und dass er auch mit der S-Bahn (die furh normal) nicht eher kommen konnte.

Gruss Hans-Jürgen
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Der Arbeitnehmer trägt das volle Risiko mit allen Konsequenzen, Bahn und Bus sind immer aus dem Schneider.

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