Vertragsbruch? (Abo: zahlen, aber nix bekommen)

Hi!

Angenommen, jemand hat ein Zeitungsabo seit einigen wenigen Jahren und die Zeitschrift kommt nur unregelmäßig an. SEit einigen Monaten, genauer seit Anfang August, gar nicht mehr. (Warum auch immer, klauen aus dem Briefkasten eher ziemlich unwahrscheinlich).

Daraufhin wurden schriftlich Beschwerden abgeschickt und anschließend - fristgerecht - die Kündigung. Doch beides ohne jegliche Reaktion. Erst als man die regelmäßig abgebuchten Gebühren vom Konto zurückbuchen ließ, erfolgte eine Reaktion.

Dabei stellte sich heraus, daß in der Zwischenzeit - ohne Informierung des Kunden - die Lieferfirma gewechselt hatte. (Die neue Firmenadresse steht zwar winzig klein auf dem Adressen-Aufkleber auf der ZEitschrift, aber mal ehrlich, wer liest und kontrolliert diesen Aufkleber jede Woche? *grummel*). Demzufolge sind sowohl die BEschwerden, als auch die Kündigung nicht an die richtige Adresse gesandt worden.

Die (aktuelle) Firma erkennt nun die Kündigung nicht an (O-Ton: „Ihr Pech, die andere Firma hat ihre Briefe nicht an uns weitergeleitet“) und verlangt die Fortführung des Abos für noch mindestens ein halbes Jahr. Da die Zeitschrift jedoch weiterhin nicht ankommt, versprechen sie dem Kunden, den Zulieferer zu wechseln.

Fragen:

  1. Ist die Vorgehensweise der Firma korrekt? Ich vermute schon, aber fragen kostet ja nichts *g*

  2. Die wichtigere Frage:
    Sollte auch weiterhin keine Zeitschrift ankommen, muß die Person dennoch für das nächste halbe Jahr zahlen?
    In meinen Augen ist das nämlich dann ein Vertragsbruch von Seiten der Firma, denn man zahlt, ohne eine Leistung zu erhalten. Kann man in dem Fall früher aus dem Vertrag raus? Und wenn ja, wie schnell - sofort oder ein Monat Kündigungsfrist oder wie?

Vielen Dank im Vorraus,
Sharon

Hi Sharon,

vorab erstmal: ich bin nicht „vom Fach“ und vertrete ich nur meine Meinung.
Normalerweise wird man per Post informiert, wenn sich die Konditionen einer Geschäftsverbindung ändern. Außerdem wird üblicherweise bei Adressänderungen ein Nachsendeantrag eingerichtet. Ich halte das Argument „Ihr Pech, die andere Firma hat ihre Briefe nicht an
uns weitergeleitet“ für gelogen.

Aber ich sehr den Fall ganz klar: wenn die Leistung nicht erbracht wird, mußt Du auch nicht zahlen. Ich würde denen das klipp und klar mitteilen und das ganze „Fristlose Kündigung“ nennen und jegliche Abbuchungen vom Konto stornieren.
Ich würde mir auch überlegen, ob ich für in der Vergangenheit nicht gelieferte Exemplare rückwirkend die Beträge von der Bank zurückbuchen lasse.

Ich hatte auch einmal ein Abo der Zeitschrift Esotera. Die meinten auch, sie könnten sdie Abobedingungen ohne meine Zustimmung erheblich ändern und haben mir Bücher zugeschickt, die ich dann auch noch bezahlen sollte. Ich hab dann sofort gekündigt und die Sachen (incl. Rechnungen) so lange zurückgeschickt (ohne Porto mit Annahme verweigert), bis Ruhe war.

Laß Dich nicht durch forsche Sprüche einschüchtern
Grüße
Gordie

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Wer eine Leistung bestellt muss auch zahlen und wenn´s nicht klappt mit der Gegenleistung sich an der richtigen! Stelle beschweren.
Wenn der Gärtner murks liefert kann man sich nicht beim Bäcker beschweren.
Ich fürche Du wirst die Kündigungsfrist einhalten müssen.
Allerdings muss die Lieferung auch erfolgen.
Wenn nicht, mal in die Vertragsbedingungen schauen was die dir für Rechte lassen. Meist Nachlieferung.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sharon

  1. Nein die Vorgehensweise der Firma ist nicht korrekt. Man kann jemandem nicht einfach einen neuen Vertragspartner vor die Nase setzen, das wäre ja noch schöner! Der Kunde hat ja vielleicht einen ganz bestimmten Grund, warum er nicht bei Firma X sondern bei Firma Y abschließen will (Vielleicht weil Firma X so unzuverlässig ist…). Der Vertragspartner ist also nach wie vor die alte Firma und somit wurde auch die Kündigung fristgerecht an die richtige Adresse gesandt. Das Abo braucht also nicht fortgeführt zu werden.

  2. Wie gesagt, man braucht eh nicht weiter zu zahlen, da die Kündigung fristgerecht war. Aber trotzdem: Für eine Leistung, die man nicht erhalten hat, braucht man natürlich nicht zu bezahlen und man kann ausserdem vom Vertrag zurücktreten, nachdem man die Firma schriftlich abgemahnt hat. Problematisch wäre hier einzig, nachzuweisen dass wirklich die Lieferung schlampig erfolgte und nicht etwa die Zeitschrift aus dem Briefkasten geklaut wird, wie du schon angedeutet hast.

Also lass dich nicht von der Firma verunsichern, das mit dem Ablehnungsbrief ist wahrscheinlich wieder eine ganz neue Masche, um die Kunden abzuzocken. Du kannst davon ausgehen, dass 80 % der betroffenen Kunden aus Angst lieber ein halbes Jahr länger zahlen.

Liebe Grüße
Steffi

Danke!
Hi!

@all
Danke schon mal für die Antworten, wollte sichergehen, daß ich bzw. diese fiktive Person rechtlich gesehen nix verkehrt macht :wink:

@jakob

Wer eine Leistung bestellt muss auch zahlen und wenn´s nicht
klappt mit der Gegenleistung sich an der richtigen! Stelle
beschweren.

Stimmt schon. Aber ich hatte eigentlich erwartet, daß ich über den Firmenwechsel auf irgendeine Weise informiert werde.

Ich fürche Du wirst die Kündigungsfrist einhalten müssen.

Solange die mit dem neuen Lieferboten auch liefern - kein Problem, aber was wenn nicht? :wink:

Allerdings muss die Lieferung auch erfolgen.
Wenn nicht, mal in die Vertragsbedingungen schauen was die dir
für Rechte lassen. Meist Nachlieferung.

Darüber steht da leider gar nix… :-/
Und eine Nachlieferung nützt in dem Fall leider wenig, wenn es sich bei der Zeitschrift um eine Fernsehprogrammzeitschrift handelt - mich interessiert das Programm von vor zwei/drei Wochen herzlich wenig *g*

Gruß,
Sharon

Hallo Steffi,

Der Vertragspartner ist also
nach wie vor die alte Firma und somit wurde auch die Kündigung
fristgerecht an die richtige Adresse gesandt. Das Abo braucht
also nicht fortgeführt zu werden.

Der Vertragspartner ist bei einem Abo meistens der Verlag. Wenn der Lieferant / Austräger wechselt, ändert sich dadurch gar nichts. Ebenso ist der Verlag natürlich auch derjenige, der die Kündigung erhalten muß.

Weißt Du evt. mehr als ich?

Gruß
Axel

Hallo!

Bedanke dich aber lieber bei Steffi und nicht bei Jakob, dessen rechtlicher Hinweis, wie so oft hier, falsch ist.

Gruß
Tom

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