Hi!
Angenommen, jemand hat ein Zeitungsabo seit einigen wenigen Jahren und die Zeitschrift kommt nur unregelmäßig an. SEit einigen Monaten, genauer seit Anfang August, gar nicht mehr. (Warum auch immer, klauen aus dem Briefkasten eher ziemlich unwahrscheinlich).
Daraufhin wurden schriftlich Beschwerden abgeschickt und anschließend - fristgerecht - die Kündigung. Doch beides ohne jegliche Reaktion. Erst als man die regelmäßig abgebuchten Gebühren vom Konto zurückbuchen ließ, erfolgte eine Reaktion.
Dabei stellte sich heraus, daß in der Zwischenzeit - ohne Informierung des Kunden - die Lieferfirma gewechselt hatte. (Die neue Firmenadresse steht zwar winzig klein auf dem Adressen-Aufkleber auf der ZEitschrift, aber mal ehrlich, wer liest und kontrolliert diesen Aufkleber jede Woche? *grummel*). Demzufolge sind sowohl die BEschwerden, als auch die Kündigung nicht an die richtige Adresse gesandt worden.
Die (aktuelle) Firma erkennt nun die Kündigung nicht an (O-Ton: „Ihr Pech, die andere Firma hat ihre Briefe nicht an uns weitergeleitet“) und verlangt die Fortführung des Abos für noch mindestens ein halbes Jahr. Da die Zeitschrift jedoch weiterhin nicht ankommt, versprechen sie dem Kunden, den Zulieferer zu wechseln.
Fragen:
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Ist die Vorgehensweise der Firma korrekt? Ich vermute schon, aber fragen kostet ja nichts *g*
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Die wichtigere Frage:
Sollte auch weiterhin keine Zeitschrift ankommen, muß die Person dennoch für das nächste halbe Jahr zahlen?
In meinen Augen ist das nämlich dann ein Vertragsbruch von Seiten der Firma, denn man zahlt, ohne eine Leistung zu erhalten. Kann man in dem Fall früher aus dem Vertrag raus? Und wenn ja, wie schnell - sofort oder ein Monat Kündigungsfrist oder wie?
Vielen Dank im Vorraus,
Sharon