Verwarnungsgeld auf Basis einer Denunziation?

Doch 1129??
Howdy Golden Oldie,

Nachbar einen bei derartigen Lapalien auf einem Amt anschwärzt
und die gleich mit Fahrtenbuch kommen, wenn man mal 50 m über
einen Feldweg fährt, aber nicht gleich sagen will, wer das KFZ
gefahren hat.

was ist das denn fuer ein Ton? Der passt gar nicht zu einem golden Oldie. Und wenn du das mal richtig verfolgt hast, dann ging es in meinem Teil dieses Threads um Rotlichtverstoesse. Ein Rotlichtverstoss ist keine Lapalie und dafuer ist eine Fahrtenbuchverordnung, sollte sich der Faher nicht herausfinden lassen, auch angemessen.

Und bitte schön?? Wieso steht denn hier mit einmal das Woertchen „wir“ im Artikel. Handelt es sich doch um ein persönliche Anfrage, die per FAQ 1129 ausgeschlossen wird?

Gruss
norsemanna

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Nachdem der Halter Widerspruch einlegte (da er umöglich zum
angegebenen Zeitpunkt dort gewesen sein kann) … mehr auf

sein Fahrzeug war wohl da, das kann man sicherlich den ersten
Saetzen entnehmen, die ich jetzt hier nicht noch mal zitiere.

Hi,

eben sein KFZ, er aber nicht.

siehe oben. Die Zeugenaussage war wahrheitsgemaess. Sie wird
nicht dadurch unwahrheitsgemaess, dass der UP dieses
verleugnet oder ein Zeugnis verweigert.
Unter Umständen hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht, dieses
Wort beinhaltet das Wort „Recht“, hat also mit Verleugnen
nichts zu tun.

das hat doch mit meinem Satz nichts zu tun.

So hat Dein Satz auf mich gewirkt.

Dass er das Recht
hat, dieses zu tun, habe ich nie angezweifelt. Ich habe nur
gesagt, dass der Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage davon nicht
betroffen ist. Der Zeuge hat das Auto dort gesehen, der Halter
verweigert das Zeugnis. Beides schliesst sich gegenseitig
nicht aus.

Ok, das habe ich wohl falsch verstanden.

Man muß nun wirklich nicht päbstlicher als der Papst sein.

Bin ich auch nicht (siehe meine Antworten oben), doch wenn
hier jemand sagt, Rotlicht ueberfahren ist ein
Kavaliersdelikt, welches man am besten mit einer Gegenanzeige
beantwortet, dann halte ich diese Antwort nicht für besonders
konform mit dem Anspruch an ein Rechtsbrett.

Naja soo wurde das nicht geschrieben.

Unter Umständen darf der UP also dort auch hin fahren.

Mag sein, dann haette es diesen ganzen Thread aber nicht
gegeben, denn das haette man ja vorher klären können.

Warum? Ich dachte auch dafür ist www da, um sich genau über solche Sachen kundig zu machen, bevor man eine Aktion startet, die womöglich unsinnig ist.

Ich zumindest würde mich erst hier nach evtl. Ansätzen erkundigen, dann nochmal googeln und dann abwägen ob es Sinn macht, gegen einen Bescheid vorzugehen oder die Angelegenheit zu akzeptieren.

Gruß
Tina

Rotlichtverstöße interssieren an dieser Stelle wirklich niemanden. Hier ging es um eine Lapalie!

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Immer schön sachlich bleiben!

Ich fasse zusammen:

  1. die denunzierende Person ist die Zeugin, die kraft ihrer
    Aussage (keine Anzeige, lediglich Telefonanruf) den Beweis
    liefert. Wenn Sie lügt und die Beschuldigung gegen besseres
    Wissen vorbringt, kann ggfs. durch eine Anzeige gegen sie
    wegen Verleumdung ermittelt werden.

Und wie möchte man der Zeugin nachweisen, dass sie wider besseren Wissens angezeigt hat?

(Ich bleibe auch gegen
andere Meinung bei dem Begriff Denunziation, weil in diesem
Falle nur geschädigt und nicht z. B. die Natur geschützt
werden soll! Eine Denunziation erfolgt nicht nur anonym!
Selbsternannte Hilfssheriffs sind für mich Denunzianten, es
sei denn, sie werden durch den Verstoß tatsächlich in
irgendeiner Weise geschädigt!)

jaja, wie war das mit dem „immer schön sachlich bleiben“?

  1. das Amt muß den Fahrer/ die Fahrerin ermitteln.
    Bußgeldbescheide für ein Kennzeichen gibt es nicht! Ein
    Bußgeldbescheid wird erst dann wirksam, wenn der Fahrer klar
    feststeht. dazu darf das Amt dann einen nach dem anderen einer
    ganzen Familie beschuldigen, um den Fahrer zu ermitteln!?!

Bußgeldbescheide gibt es auch ohne Feststellung des Fahrers. Die sogenannte Halterhaftung greift bei Verstößen im ruhenden Verkehr.
Klar, wie will man auch feststellen, wer die Karre auf dem Rad- oder Fußweg abgestellt hat.

  1. Ein Feldweg muß als solcher nicht durch ein Verbotsschild
    gekennzeichnet sein und darf nicht befahren werden, es sei
    denn man bekommt eine Ausnahmegenehmigung dafür. Das gilt auch
    dann, wenn i. d. R. alle anderen Feldwege als solche
    beschildert sind, nur dieser eine nicht, weil man in
    Deutschland ja sämtliche einschlägigen Gesetze kennen muß vom
    Bundes- über Ländergesetz bis zu den Gemeindesatzungen.

ja und? Unwissen schützt vor Strafe nicht. Man muss auch nicht alle Gesetze und Vorschriften kennen. Nur die, die einen betreffen.

Gruß

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Howdy Tina,

Dass er das Recht
hat, dieses zu tun, habe ich nie angezweifelt. Ich habe nur

Ok, das habe ich wohl falsch verstanden.

das Recht zu haben, etwas zu tun, heisst nicht, dass man dieses auch immer muss. Wenn man naemlich einsichtig ist, dass man etwas falsches gemacht hat, dann muss man dazu auch stehen. Leider steht in Deutschland fast niemand mehr zu seinen Fehlern. Anstattdessen werden sie weggeredet oder anderen zugeschoben.

Formulieren wir mal mein Beispiel etwas anders:

Herr X begeht einen Rotlichtverstoss, weil er dieses jeden Tag tut. Rote Ampeln kann man ruhig ignorieren. An diesem Tag ueberfaehrt er dabei dein Kind toetlich und verpieselt sich (kurze Zeit spaeter entsorgt er sein Fahrzeug). Ein Zeuge sieht das Ganze und notiert sich das Nummernschild. Es erfolgt eine Anzeige, aber Herr X macht von seinem Recht gebraucht, sich nicht selbst und andere zu belasten.

Das Recht hat er, …

Gruss
norsemanna

Hi,

das Recht zu haben, etwas zu tun, heisst nicht, dass man
dieses auch immer muss.

es heißt aber auch nicht, das man es nicht tun muß. Niemand ist gezwungen, gegen einen nahen Angehörigen auszusagen. Er kann es tun, muß es aber nicht, es ist seine eigene Entscheidung, über die auch niemand zu richten hat.

Wenn man naemlich einsichtig ist, dass
man etwas falsches gemacht hat, dann muss man dazu auch
stehen.

Das stimmt zwar, es liegt aber in der Natur des Menschen so heil wie möglich aus der Sache herauszukommen.

Leider steht in Deutschland fast niemand mehr zu
seinen Fehlern. Anstattdessen werden sie weggeredet oder
anderen zugeschoben.

Das hat mit dem geschilderten Fall aber nichts zu tun. Was Du tust ist die Moralkeule schwingen. Da gibt es sicher bessere geeignete Fälle, als einen Parkverstoß oder Dein Ampelbeispiel.

Formulieren wir mal mein Beispiel etwas anders:

Herr X begeht einen Rotlichtverstoss, weil er dieses jeden Tag
tut. Rote Ampeln kann man ruhig ignorieren. An diesem Tag
ueberfaehrt er dabei dein Kind toetlich und verpieselt sich
(kurze Zeit spaeter entsorgt er sein Fahrzeug). Ein Zeuge
sieht das Ganze und notiert sich das Nummernschild. Es erfolgt
eine Anzeige, aber Herr X macht von seinem Recht gebraucht,
sich nicht selbst und andere zu belasten.

Das Recht hat er, …

Mal abgesehen davon, daß Dein Beispiel schon sehr an den Haaren herbeigezogen ist, er hat das Recht, es ist ein gesetzlich verankertes Grundrecht. Ob uns das immer gefällt oder nicht, es ist eben so. Es gibt durchaus Fälle, wo ich das absurd finde, beispielsweise der Fall Gäfgen (schreibt man den so?).

Nur, wo möchtest Du die Grenze ziehen?

Wir leben in einem Staat, in dem das Recht weitestgehend geachtet wird und verschiedene Rechte des Einzelnen per Grundgesetz geschützt sind.

Und das finde ich gut.

Gruß
Tina

Heute hatten wir den Kollegen des Beamten, der die
Bußgeldbescheide ausstellte aufgesucht, weil der andere ab
heute im Urlaub ist. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, was wir
zu hören bekamen: selbstverständlich darf man zu diesen Gärten
über den Feldweg fahren. Als Pächter des Gartens ist man doch
Anlieger!!!


Unterscheide „Aussage eines Beamten“ von „Rechtslage“.

Ohne zu wissen, wie die Ortssatzung lautet, in welchem Bundesland das spielt und wie die Beschilderung/Situation vor Ort aussieht, kann hier niemand genaues sagen.

Das nur für alle Schlaumeier,

Sowas lese ich nicht gerne!

die sich über die Titulierung
Denunziant aufregen , es richtig und gut finden, daß der böse
Nachbar einen bei derartigen Lapalien auf einem Amt anschwärzt
und die gleich mit Fahrtenbuch kommen, wenn man mal 50 m über
einen Feldweg fährt, aber nicht gleich sagen will, wer das KFZ
gefahren hat.

Der Nachbar war der Meinung, dass man das nicht dürfe.
Er hat die Tatsache, dass der Weg befahren und beparkt wurde, gemeldet.

Mindestens ein Beamter war der Meinung, dass eine Ordnungswidrigkeit vorlag.

So, jetzt nicht weiter aufregen! Wegen einer solchen Sache, wenn einmalig vorgekommen, wird kein Fahrtenbuch auferlegt.

Wenn Du das diskutieren willst, steht es Dir frei, einen eigenen Threat
aufzumachen.

Das Wort threat aus Deiner Feder in dem Kontext?

osmodius

  1. die denunzierende Person ist die Zeugin, die kraft ihrer
    Aussage (keine Anzeige, lediglich Telefonanruf) den Beweis
    liefert. Wenn Sie lügt und die Beschuldigung gegen besseres
    Wissen vorbringt, kann ggfs. durch eine Anzeige gegen sie
    wegen Verleumdung ermittelt werden.

Nein, wegen falscher Verdächtigung. (StGB §164)

(Ich bleibe auch gegen
andere Meinung bei dem Begriff Denunziation,

Denunziation ist die Anzeige, die aus niederen Beweggründen erfolgt.
Also z.B. um sich selber einen Vorteil zu verschaffen.

  1. das Amt muß den Fahrer/ die Fahrerin ermitteln.

NEIN. Das Amt muss gar nichts, bei Ordnungswidrigkeiten steht es der Behörder frei, ob sie ermitteln möchte oder nicht. Siehe: Opportunitätsprinzip.

Bußgeldbescheide für ein Kennzeichen gibt es nicht! Ein
Bußgeldbescheid wird erst dann wirksam, wenn der Fahrer klar
feststeht. dazu darf das Amt dann einen nach dem anderen einer
ganzen Familie beschuldigen, um den Fahrer zu ermitteln!?!

Na, soll es doch. „Ihnen wird zur Last gelegt, als Fahrer …“.
Antwort: Wird der Verstoß zugegeben: [X] Nein.

  1. Ein Feldweg muß als solcher nicht durch ein Verbotsschild
    gekennzeichnet sein und darf nicht befahren werden, es sei
    denn man bekommt eine Ausnahmegenehmigung dafür. Das gilt auch
    dann, wenn i. d. R. alle anderen Feldwege als solche
    beschildert sind, nur dieser eine nicht, weil man in
    Deutschland ja sämtliche einschlägigen Gesetze kennen muß vom
    Bundes- über Ländergesetz bis zu den Gemeindesatzungen.

Genau, wer das Privileg nutzen möchte, eine umweltschädliche und gefährliche Maschine in der Öffentlichkeit zu nutzen, der muss sich über die Gesetzeslage informieren. Tut er das nicht, kann er sich nicht mit „Wusste ich nicht“ herausreden.

Wenn zunächst der Mann beschuldigt wurde, jedoch vorbringt,
daß er zur Tatzeit mit anderen zusammen an einem anderen Ort
gewesen ist und jetzt als Zeuge befragt wird, ob ein
Familienangehöriger mit dem Fahrzeug unterwegs war,

…dann könnte er sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen und GAR NICHTS mehr aussagen.

muß er als
zunächst Beschuldigter dann als Zeuge aussagen? Kann man
gleichzeitig Beschuldigter und Zeuge sein?

Ja. Aber als Beschuldigter vernommen, muss er gar nichts aussagen.
Wenn dann die Beschuldigung entfallen ist, ist er Zeuge.
Und dann hat er ein weniger umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht.

Darf jedes Amt Bußgeldbescheide verhängen oder nur die Polizei
und das Ordnungsamt? Woher soll man wissen, ob ein Amt bzw.
der Mitarbeiter eines Amtes dazu überhaupt befugt ist?

Ordnungswidrigkeitengesetz, §35ff
Ich würde allerdings eher nicht bezweifeln, dass eine Behörde / ein Amt, das gerne ein Verwarnungsgeld von mir hätte, dazu auch berechtigt ist.
Ich wäre nur skeptisch, wenn die Zahlung nur über „ukash“, Western Union oder an eine Bank auf den Cayman Islands erfolgen sollte…

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gemeint ist der UP