Ergänzungen
Hallöchen,
- Welchen Vorteil hat man, wenn man auf 19,9 % aufstockt?
Dass diese Monate zählen. Für bestimmte Leistungen benötigt
man bestimmte Anzahl von Beitragsmonaten, die man auf diese
Weise erwirbt. Außerdem wird man unmittelbar
Riester-förderfähig.
Ich weise in diesem Zusammenhang immer darauf hin, dass man dadurch gerade den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten kann. Diese Rente erfordert es u.a., dass man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls (z.B. Autounfall) mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen aufweisen kann. Durch die Aufstockung werden aus den Pauschalbeiträgen „echte“ Pflichtbeiträge. Pflichtbeiträge sind metaphorisch gesprochen das höchste Gut der Rentenversicherung. Wenn man die nicht zusammen hat, kann man krank sein wie man möchte, Rente gibt es dann nicht.
Nicht zu vergessen wären hier auch die Ansprüche auf Reha-Leistungen (Mundart: Kur und Umschulungen).
- Welchen Nachteil hat man, wenn man nicht auf 19,9 % aufstockt?
Man erwirbt keinerlei Ansprüche gegen die GRV, obwohl der AG
15 % des Lohnes abführt.
So nicht ganz richtig, hinter dem Komma machen Pauschalbeiträge auch was aus. Am im Großen und Ganzen aber fast zu vernachlässigen.
- Was wäre denn genau ein Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit?
Dass der AN keine Beiträge abführen muß, dafür aber auch keine Ansprüche erwirbt.
Die Formulierung „Verzicht auf RV-Freiheit“ ist zugegeben etwas verkrumpelt. Grundsätzlich besteht in der RV immer Versicherungspflicht. Bei den Minijobs sieht der Gesetzgeber aber die Ausnahme der RV-Freiheit vor, also nur der AG zahlt Beiträge. Wenn man nun auf die RV-Freiheit verzichtet, kommt es zum Rückwärtssalto und es tritt Versicherungspflicht ein.
Ich möchte hier noch darauf hin weisen, dass man den Verzicht nicht widerrufen kann für die Dauer der Beschäftigung und zudem wirkt er sich auch auf andere geringfügige Beschäftigungen aus, die daneben ausgeübt werden. Unter Umständen zieht man des also mit sich, bis ans Ende aller Tage.
Greetz
S_E