Vollzeitjob bei ALG2 trotz Kind?

Hallo,
mal eine Frage, vielleicht kennt sich wer aus, ich blick nicht mehr durch…

Frau A ist alleinerziehende und alleinstehende Mutter mit zwei Kindern (16Jahre und 5Jahre alt), das 5jährige Kind hat einen Hortplatz. Frau A geht 18Std./Woche arbeiten, bezieht Wohngeld und geringe ergänzende Zahlung zum Lebensunterhalt. Nun bekommt Frau A Post vom Arbeitsamt, sie soll sich dort mit Zeugnissen und Lebenslauf melden. Frau A vermutet das man vorhat sie Vollzeit arbeiten zu schicken oder wie ist diese Post zu verstehen? Wieviel Arbeit ist für Frau A zumutbar, sie muß ja morgens das Kind zum Hort bringen, das geht erst frühestens um 8Uhr und es nachmittags spätestens um 16Uhr wieder abholen, bzw. ist sie verpfichtet eine Vollzeitstelle anzunehmen?

Freu mich auf Antworten, dankeschööön…
Gruß Timon

bekommt Frau A Post vom Arbeitsamt, sie soll sich dort mit
Zeugnissen und Lebenslauf melden. Frau A vermutet das man
vorhat sie Vollzeit arbeiten zu schicken oder wie ist diese
Post zu verstehen?

zu den anderen Fragen kann ich nichts sagen. Deshalb nur zu dieser…

Die Aufforderung ist Teil des Fallmanagementes. Jeder, der irgendwie Leistungen von der ARGE bezieht, muss mit seinen Unterlagen dort früher oder später antanzen, um dann z. B. eine angemessene Wiedereingliederungsvereinbarung zu vereinbaren und auch zu unterschreiben. Und um den „Fall“ einzuschätzen, müssen halt die Zeugnisse ran.

Gruß Timon

Auch dir

kleineklara

Hallo

Wäre Frau A verheiratet, müsste sie erst wieder vollzeit arbeiten gehen, wenn das jüngste Kind … ich glaube 14 oder 16 ist. Davor ist Teilzeitarbeit zumutbar, aber ich glaub noch nichtmal, wenn das Kind 5 ist.

Die Kinder von nicht verheirateten oder aus anderen Gründen alleinerziehenden Elternteilen dürfen nicht schlechter behandelt werden als Kinder von Ehepaaren.

Es kann sein, dass man versucht, sie vollzeit arbeiten zu schicken, aber dann sollte sie Widerspruch einlegen und dann ggf. klagen.

Wahrscheinlich ist es aber so, wie mein Vorposter schrieb, also harmlos. Sie sollte sich überlegen, wie sie sich ihr weiteres Fortkommen vorstellt.

Und sie sollte sich auf keinen Fall zu irgendeinem Lehrgang schicken lassen und dafür ihren 18-Stunden-Job aufgeben. Diese Lehrgänge bringen nicht viel. Oder wenn, dann erst ganz genau die Qualität dieses Lehrgangs prüfen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

heute hat sich die Sache aufgeklärt. Frau A (Erzieherin) hatte heute den Termin beim Arbeitsamt. Das Arbeitsamt will ihr zusätzlich einen „Minijob“ aufs Auge drücken, 2x die Woche soll Frau A jetzt noch in einem KiGa ca.20Km von ihrem Wohnort entfernt für jeweils 1Stunde (!) eine Gruppe betreuen. Da kann man nur den Kopf schütteln, was soll denn sowas? Das Frau A dann jede Woche 80Km unterwegs ist und dabei fast mehr an Sprit verfährt als sie in dieser zeit verdient ist dem Arbeitsamt scheinbar egal. Armes Deutschland, wo soll das alles noch enden…

Gruß vom jetzt sehr verwirrten Timon

Widerspruch einlegen!!! (o.w.T.)

Frau A bezieht Wohngeld
und geringe ergänzende Zahlung zum Lebensunterhalt.

Hierzu muss ich mal nachfragen.
Bezieht Frau A. wirklich Wohngeld und HzL/ALG2 ?
Dann sollte sie das schnellstens klären, denn sie darf nicht beides gleichzeitig beziehen!

Gruß
Nelly

oder selbst einen passenderen Minijob suchen
.

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