Vor dem Grundstück des Nachbarn parken?

Guten Tag,

Ein „lieber“ Nachbar fragt, ob man nicht wo anders parken könnte, als bei ihm vor dem Grundstück. Der Gefragte (Familie) besitzt derzeit 5 Autos, wobei 1 in einer Garage und 1 unter einem Carport auf dem Grundstück parkt. Das dritte Auto steht bei der Familie vor dem Grundstück. Die beiden anderen Autos parken bei dem Nachbarn vor dem Grundstück, darunter fällt auch das besagte Auto. Der Nachbar hat seine „Forderung“ damit begründet, dass zu jedem Grundstück auch ein Parkplatz gehört!

Nun ist die Frage, ob die Familie weiterhin ihre Autos vor dem Grundstück des Nachbarn parken darf, oder nicht!?

Guten Tag,

Ein „lieber“ Nachbar fragt, ob man nicht wo anders parken
könnte, als bei ihm vor dem Grundstück. Der Gefragte (Familie)
besitzt derzeit 5 Autos, wobei 1 in einer Garage und 1 unter
einem Carport auf dem Grundstück parkt. Das dritte Auto steht
bei der Familie vor dem Grundstück. Die beiden anderen Autos
parken bei dem Nachbarn vor dem Grundstück, darunter fällt
auch das besagte Auto. Der Nachbar hat seine „Forderung“ damit
begründet, dass zu jedem Grundstück auch ein Parkplatz gehört!

Öffentliche Parkplätze / Straßen sind öffentlich.
Solange man nicht IM Vorgarten des Nachbarn parkt, ist das voll in Ordnung. Es gibt kein Anrecht auf Stellplätze, nur weil das dahinter liegende Grundstück eigener Besitz ist.

Nun ist die Frage, ob die Familie weiterhin ihre Autos vor dem
Grundstück des Nachbarn parken darf, oder nicht!?

Wenn dort das Parken sonst nicht verboten ist oder man den Nachbarn beim Ausfahren aus seiner Einfahrt behindert: Ja sicher darf man.

Hallo!

Der Nachbar hat seine „Forderung“ damit
begründet, dass zu jedem Grundstück auch ein Parkplatz gehört!

Obwohl hier im w-w-w immer wieder gefordert, ist das Anrecht auf
einen Parkplatz vor dem eigenen Haus/Grundstück noch nicht ins
Grundgesetz aufgenommen worden.

Nun ist die Frage, ob die Familie weiterhin ihre Autos vor dem
Grundstück des Nachbarn parken darf, oder nicht!?

Solange dort ein normaler öffentlicher Parkplatz ist darf er dort
selbstverständlich parken.

Gruß
Stefan

Hallo,

das ist für mich wiedermal eines der klassischen Beispiele, wo ich mich frage, warum jemand überhaupt auf die Idee kommt, das von der Rechtsseite her aufzuziehen.

Nach der geschilderten Situation parkt nicht ein, sondern zwei Autos vor dem Grundstück des Nachbarn. Auch wenn man keinen Anspruch auf dieses Stückchen Parkstreifen hat, so ist es im Zweifel nicht im Sinne einer guten Nachbarschaft, wenn sich eine Familie derart breit macht. Zumal ich für relativ unwahrscheinlich halte, dass hier 5 Autos wirklich regelmäßig im Gebrauch sind.

Wieso das also nicht unter dem Stichwort gegenseitige Rücksichtnahme lösen? Wie ist die Parksituation für den Nachbarn? Könnte ein Ansatz sein darin, dass von „derzeit 5 Autos“ die Rede ist, d.h. es werden wieder weniger? oder mehr? Kann man in der Art nicht mit dem Nachbarn kommunizieren?

Ich halte es für den denkbar schlechtesten Weg, so etwas über die juristische Schiene zu lösen. Und wie immer, wenn man sich in einer Gemeinschaft bewegt, sollte gelten: Wie würde ich das an Stelle des anderen sehen?

LG Petra

Auch Hallo,

das ist für mich wiedermal eines der klassischen Beispiele, wo
ich mich frage, warum jemand überhaupt auf die Idee kommt, das
von der Rechtsseite her aufzuziehen.

Mir ist das schon klar. Der „liebe“ Nachbar spricht die versteckte Aufforderung aus, die Autos nicht mehr auf der Straße vor seinem Grundstück zu parken.

Da ist doch die Frage, ob er das rein rechtlich tun darf, schon berechtigt.

Nach der geschilderten Situation parkt nicht ein, sondern zwei
Autos vor dem Grundstück des Nachbarn.

Auf öffentlicher Straße. Wer zuerst kommt, der parkt zuerst.

Auch wenn man keinen
Anspruch auf dieses Stückchen Parkstreifen hat, so ist es im
Zweifel nicht im Sinne einer guten Nachbarschaft,wenn sich
eine Familie derart breit macht.

Warum denn? Wir wissen nicht, ob der „liebe“ Nachbar diese Stellplätze für seinen Eigenbedaf benötigt oder nicht. Im Jafall siehe oben. Im Neinfall, warum fordert es es dann?
Sag mir bitte, wo geschrieben steht, wieviele Autos eine Familie haben darf.

Ich halte es für den denkbar schlechtesten Weg, so etwas über
die juristische Schiene zu lösen.

Aha und aus diesem Grund ist es Deiner Meinung nach nicht erlaubt zu fragen , wer was was darf und was nicht?

Viele Grüße Rumburak

Hallo,

Der „liebe“ Nachbar spricht die
versteckte Aufforderung aus, die Autos nicht mehr auf der
Straße vor seinem Grundstück zu parken.

Nö. Der Nachbar hat gefragt, ob man die Autos nicht woanders parken könnte. Ein Unterschied.

Da ist doch die Frage, ob er das rein rechtlich tun darf,
schon berechtigt.

Ob er was darf - fragen? Nenne mir den Paragraphen, der das verbietet.

Nach der geschilderten Situation parkt nicht ein, sondern zwei
Autos vor dem Grundstück des Nachbarn.

Auf öffentlicher Straße. Wer zuerst kommt, der parkt zuerst.

Das ist genau das, was ich meine… wer nur danach handelt, was rechtlich erlaubt ist, der handelt nicht unbedingt im Sinne eines Miteinanders, wie es in einer Gesellschaft nötig wäre. Genau auf diesen Punkt wollte ich hinaus…

LG Petra

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Hallo,

Ob er was darf - fragen? Nenne mir den Paragraphen, der das
verbietet.

Ja, das meine ich auch. Es ist doch nicht verboten sich zu erkundigen, ob man gezwungen werden kann sein Auto da zu parken wo es den Nachbarn nicht stört.

Das ist genau das, was ich meine… wer nur danach handelt,
was rechtlich erlaubt ist, der handelt nicht unbedingt im
Sinne eines Miteinanders,

Ich finde nichts dabei, wenn mir etwas erlaubt ist, dies auch zu tun.

Nach meinem Dafürhalten und meinen Erfahrungen passieren viel mehr Schäden aus ebendiesen Gutmenschverhaltensweisen, als aus dem Einhalten oder Ausnutzen rechtlicher Bestimmungen.

Gruß Rumburak

Vielleicht kann ja der UP mal aufklären was mit dem „lieben“ Nachbarn tatsächlich gemeint ist.

Nö.

Aufzuklären wäre in der Situation mal darüber:

  • Was hat der Nachbar nun wirklich gesagt?
  • Wie verhält sich die Parksituation für den Nachbarn?
  • Gibt es irgendwelche Besonderheiten bei Nachbarn, die verständlich machen könnten, dass er da Park-Platz vor seinem Grundstück braucht? (Das kann von der schwangeren Frau bis zur gebrechlichen Schwiegermutter, die zu Besuch kommt, reichen, können aber auch andere Gründe sein)
  • Wie verhält sich die Parksituation für die anderen Nachbarn?
  • Könnte der Fragesteller woanders parken?
  • Werden die 5 Autos ständig gebraucht? Oder gibt es darunter Dauerparker, die man auch etwas weiter weg stellen könnte?

Das alles hat mit Gutmensch nix zu tun. Ich lebe zum Glück trotz Großstadt in einer Nachbarschaft, wo diese Rücksichtnahme untereinander funktioniert und man auf solche Sachen auch achtet. Da wird nicht gleich mit dem Paragraphen gewunken.

In dem Bewusstsein: Eine gute Nachbarschaft ist verdammt viel wert. Und die bekommt man nicht geschenkt - da müssen alle was für tun. Mit Ich Ich Ich und dem Gesetzbuch kommt man da nicht weit. Abgesehen davon, dass Polizei und Gerichte sich um wichtigeres kümmern sollten.

LG Petra

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Guten Tag,
Also klär uns mal auf , was heisst bitte

Ein „lieber“ Nachbar

Gruß Rumburak

Hallo,

das Thema ist doch durch. Da ist öffentlicher Verkehrsraum und darauf darf geparkt werden. Ob vor wessen Grundstück oder auch nicht, das ist absolut egal. Punkt.
Vielleicht interessiert es, dass sogar Leihwagenfirmen ihre Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abstellen dürfen (und das sind mehr als 5) und die Gerichte dann immer noch keine Sondernutzung darin sahen, es also erlaubt war. Also freut euch, wenn der Nachbar „nur“ 5 Autos hat.

Gruss

Iru

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Moin!

Je enger es in den Städten wird, umso öfter kommen solche Diskussionen auf. Vor allem zwischen „Alteingesessenen“ und neu Hinzugezogenen.

Meine Nachbarn hier im Vorort, kleine Wohnstraße Zone 30, haben 4 Autos, 2 Stellplätze und parken 3-4 Autos auf der Straße. Wir haben 3-5 Autos, je nach Lust und Jahreszeit, und parken sie auf dem Grundstück. Bis vor 4 Jahren war in der Straße trotzdem noch genug Platz.
Hinzu kamen dann 4 neue Mehrfamilienhäuser, wo früher 3 EFH standen. Ein Stellplatz und 2 Autos pro Wohnung.

Wenn ich zum Rangieren ein Auto auf die Straße stellen muss, habe ich keine Chance, legal zu parken, da alles zugestellt ist. Also parke ich die Straße zu, rangiere und parke dann wieder auf meinem Grundstück. Wer durchfahren möchte, muss eben warten. Ist zwar unangenehm, aber meistens kein wirkliches Problem.

Einen Anspruch auf einen Parkplatz vor dem eigenen Grundstück würde hier niemand erheben. Das wäre einfach lachhaft.
Man kann sich ja einen weiteren Stellplatz im Garten bauen. Wer das nicht möchte, muss eben damit leben, dass er den knappen Parkraum mit anderen teilen muss.

Aus diesem Grund bin ich übrigens auch gegen Anwohner-Parklizenzbereiche in den innenstädten. Wer dort wohnt, wusste mittlerweile, dass dort Parkplatznot herrscht, bevor er einzog. Denn kaum ein Mensch wohnt seit 1920 in seiner Wohnung und sucht noch nach Parkplätzen.
Auf der anderen Seite wollen auch andere Menschen, die genauso viel KfZ-Steuer bezahlen, mal in die Innenstadt und dann auch dort parken. Wenn jemand aus der Innenstadt zu Besuch in unsere enge Vorort-Wohnstraße kommt, erhält er ja auch nicht gleich ein Ticket, weil er keine Parklizenz hat…

Gruß,
M.