Hallo liebe Gemeinschaft !
Ist ein Miteigentümer, der die Mehrheit an einer Wohnanlage hat, verpflichtet v o r Instandsetzung / Trockenlegung der Tiefgarage bei Kosten von über 200.000,-€ die Einwilligung der restlichen Eigentümer schriftlich einzuholen oder kann er nachträglich via Hausverwaltung ohne vorherige Zustimmung Kostenerstattung verlangen ?
Weitere Frage : Gilt nach der Novelle des WEG die notarielle Teilungserklärung aus 1993 unverändert weiter hinsichtlich der Stimmrechtsanteile, wenn es darin heißt : In der Versammlung entfällt auf jede Einheit eine Stimme.