Vorsätzliche HIV-Infektion

Hallo Experten,

aus gegebenem Anlass: Warum wird eine vorsätzliche HIV-Infektion „nur“ als (gefährliche) Körperverletzung verfolgt und nicht als Totschlag oder gar Mord?

Noch ist HIV doch eine zu 100% tödliche Erkrankung (nur den Zeitpunkt des Todes kann man evtl. durch Glück und gute Medikamente verschieben).

Meines Erachtens erfüllt die immerhin vorsätzliche Infektion mit einer 100% todbringenden Krankheit doch die Voraussetzungen einer Tötungsabsicht, oder nicht?

In dem Fall, auf den ich anspiele, wurde ja sogar entgegen § 224 StGB nicht mal auf gefährliche Körperverletzung, sondern nur auf Körperverletzung gem. § 223 StGB entschieden.

Auf den Umstand, dass das Opfer (noch) lebt, kann man ja kaum abheben, schließlich kann es nicht zum Vorteil des Totschlägers/Mörders zählen, wenn er einen Mord begeht, der erst nach Jahren (z.B. bei einem Koma) zum Tod des Opfers führt.

Bitte klärt mich auf.

Gruß,
Sax

aus gegebenem Anlass: Warum wird eine vorsätzliche
HIV-Infektion „nur“ als (gefährliche) Körperverletzung
verfolgt und nicht als Totschlag oder gar Mord?

Wenn jemand daran gestorben ist, wird sie als Tötungsdelikt verfolgt; wenn nicht, dann nicht. (Wobei man ja eigentlich an einen Versuch denken könnte. Mmh…)

Noch ist HIV doch eine zu 100% tödliche Erkrankung

Nein. Niemand weiß, ob der Infizierte nicht vorher an etwas anderem stirbt. Abgesehen davon kommt es auf künftige Erfolge nicht an, sondern nur auf solche, die schon eingetreten sind.

Meines Erachtens erfüllt die immerhin vorsätzliche
Infektion mit einer 100% todbringenden Krankheit doch die
Voraussetzungen einer Tötungsabsicht, oder nicht?

Darauf kommt es nicht an.

Auf den Umstand, dass das Opfer (noch) lebt, kann man ja kaum
abheben, schließlich kann es nicht zum Vorteil des
Totschlägers/Mörders zählen, wenn er einen Mord begeht, der
erst nach Jahren (z.B. bei einem Koma) zum Tod des Opfers
führt.

Doch, genau so ist das. Und es kommt noch dicker: Wenn das Opfer später stirbt, ist bereits Strafklageverbrauch eingetreten. Eine Anklage wegen Mordes kommt dann nicht mehr in Betracht.

Also ich denke, man kann nicht von Vorsatz ausgehen, da es auch bei sexuellen Kontakten mit einem HIV-Positiven nicht zwangsläufig zur Infektion kommen muss. Zum anderen hat das „Opfer“ leichtfertig gehandelt, in dem es seinerseits auf Schutz verzichtet hat. Das soll keine Rechtfertigung sein, ich finde das Verschweigen einer so schwerwiegenden Infektion/Erkrankung verurteilenswert. Aber Mord oder Totschlag ist es ganz sicher nicht.

Also ich denke, man kann nicht von Vorsatz ausgehen, da es
auch bei sexuellen Kontakten mit einem HIV-Positiven nicht
zwangsläufig zur Infektion kommen muss.

Vorsatz ist aber in diesen Fällen Eventualvorsatz, und der hat nur zwei Komponenten:

  1. Für möglich halten und
  2. die Möglichkeit billigend in Kauf nehmen.

Zum anderen hat das
„Opfer“ leichtfertig gehandelt, in dem es seinerseits auf
Schutz verzichtet hat.

Das spielt nur im Strafrecht überhaupt keine Rolle. Es gibt im Strafrecht keine Mitschuld.

Das soll keine Rechtfertigung sein, ich
finde das Verschweigen einer so schwerwiegenden
Infektion/Erkrankung verurteilenswert. Aber Mord oder
Totschlag ist es ganz sicher nicht.

So sah es das Gericht offenbar auch, denn sonst hätte es ja auf versuchten Totschlag erkannt. Aber ob das überzeugend ist…?

Hi,

aus gegebenem Anlass: Warum wird eine vorsätzliche
HIV-Infektion „nur“ als (gefährliche) Körperverletzung
verfolgt und nicht als Totschlag oder gar Mord?

Noch ist HIV doch eine zu 100% tödliche Erkrankung (nur den
Zeitpunkt des Todes kann man evtl. durch Glück und gute
Medikamente verschieben).

Meines Erachtens erfüllt die immerhin vorsätzliche
Infektion mit einer 100% todbringenden Krankheit doch die
Voraussetzungen einer Tötungsabsicht, oder nicht?

Du unterstellst zwei Dinge, die nicht richtig sind:

  1. Eine Infektion mit HIV ist nicht zwingend tödlich. Es gibt sogar einen kleinen Teil der Menschheit, die eine Infektion mit HIV selbst heilen kann (deren Imunsystem besiegt das Virus).
  2. Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einer infizierten Person führt nicht zwangsläufig zu einer Infektion, im Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist im Fall „infizierte Frau“ geringer als die der Nichtansteckung für den Mann.

Um sich eines Tötungsdelikts schuldig zu machen, muß der Täter auch die Absicht haben zu töten (ich schlafe mit dieser Person um sie zu töten) oder wenigstens die Tötung des Opfers billigend in Kauf genommen haben (mir ist klar daß ich meinen Sexpartner töten könnte, es ist mir aber egal).

Da Du offensichtlich auf den Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa anspielst:
Sie hatte nach eigenen Angaben ungeschützten Verkehr mit zwei Männern von denen sich aber nur einer angesteckt hat.

Lies das mal: http://lto.de/de/html/nachrichten/1205/nadja-benaiss…
Und hier: http://www.spiegel.de/thema/nadja_benaissa/

Die Welt ist selten nur schwarz und weiß…

Gruß Stefan

Servus,

Du unterstellst zwei Dinge, die nicht richtig sind:

  1. Eine Infektion mit HIV ist nicht zwingend tödlich. Es gibt
    sogar einen kleinen Teil der Menschheit, die eine Infektion
    mit HIV selbst heilen kann (deren Imunsystem besiegt das
    Virus).

Nun deren Immunsystem „besiegt“ das Virus nicht, sie sind eher resistent, was meiner Ansicht nach ein großer Unterschied ist.

Wie auch immer, Fakt ist, dass eine HIV-Infektion derzeit noch unheilbar ist und früher oder später zu AIDS und somit zum Tod führt.

  1. Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einer infizierten
    Person führt nicht zwangsläufig zu einer Infektion, im
    Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist im Fall
    „infizierte Frau“ geringer als die der Nichtansteckung für den
    Mann.

Ja, und? Mann->Frau ca. 0,1%, Frau->Mann ca. 0,05%, doch macht das rechtlich einen Unterschied?

Um sich eines Tötungsdelikts schuldig zu machen, muß der Täter
auch die Absicht haben zu töten (ich schlafe mit dieser Person
um sie zu töten) oder wenigstens die Tötung des Opfers
billigend in Kauf genommen haben (mir ist klar daß ich meinen
Sexpartner töten könnte, es ist mir aber egal).

Gerade letzteres unterstelle ich, oder wie sonst könnte man die Aussage Werten, dass man über die Infektion bescheid wusste, aber dennoch sowohl ungeschützten Sex hatte, als auch dem Partner nichts über die Infektion sagte.

Da Du offensichtlich auf den Fall der No-Angels-Sängerin Nadja
Benaissa anspielst:
Sie hatte nach eigenen Angaben ungeschützten Verkehr mit zwei
Männern von denen sich aber nur einer angesteckt hat.

Und?

Für mich ist der Unterschied zu einem verrückten Junkie mit einer HIV-infizierten Spritze der durch die Fußgängerzone geht und Passanten mit der Spritze sticht nur marginal. Ich bin aber sicher, das letzterer einen deutlich schlechteren Stand vor den Gerichten hätte. Ein hübsches Gesicht und ein unschuldiger Augenaufschlag hilft halt häufig doch weiter.

Noch ist HIV doch eine zu 100% tödliche Erkrankung

Das stimmt nicht. HIV ist keine Erkrankung, sondern nur ein Virus. AIDS ist die daraus folgende „Krankheit“, die eigentlich immer noch keine Krankheit ist, sondern eine Sammlung von typischen Symptomen, die, nicht zwingend, nicht alle, manchmal auch mehr, in Folge der Immunschwäche auftreten. Es heißt zwar immer, dass Menschen an AIDS oder HIV sterben, doch eigentlich sterben sie an relativ harmlosen Krankheiten, die nur zum Tode führen, da das Immunsystem durch den HI-Virus geschwächt wurde.
Deshalb liegt hier kein Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung vor, da der Infizierte nicht am HI-Virus direkt stirbt. Außerdem muss nicht zwangsläufig durch eine HIV-Infektion auch AIDS auftreten.

Meines Erachtens erfüllt die immerhin vorsätzliche
Infektion mit einer 100% todbringenden Krankheit doch die
Voraussetzungen einer Tötungsabsicht, oder nicht?

Eben nicht, wie bereits gesagt ist ein Virus nicht gleichzusetzen mit einer Krankheit

Auf den Umstand, dass das Opfer (noch) lebt, kann man ja kaum
abheben, schließlich kann es nicht zum Vorteil des
Totschlägers/Mörders zählen, wenn er einen Mord begeht, der
erst nach Jahren (z.B. bei einem Koma) zum Tod des Opfers
führt.

Zitat § 211 StGB:
„Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Ich galube kaum, dass eines dieser Kriterien zutrifft. Außerdem muss man noch die Mildernden Umstände in Betracht ziehen, die da wären das Geständin, die tätige Reue, etc.

Hi,

Wie auch immer, Fakt ist, dass eine HIV-Infektion derzeit noch
unheilbar ist und früher oder später zu AIDS und somit zum Tod
führt.

Nein, das ist kein Fakt.

  1. Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einer infizierten
    Person führt nicht zwangsläufig zu einer Infektion, im
    Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist im Fall
    „infizierte Frau“ geringer als die der Nichtansteckung für den
    Mann.

Ja, und? Mann->Frau ca. 0,1%, Frau->Mann ca. 0,05%, doch macht
das rechtlich einen Unterschied?

Es ist vor allem von imenser Bedeutung, da dies natürlich auch die Infizierten wissen. Rauchen führt mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit zum Tod, auch passivrauchen. Dies dürften mittlerweile nahezu alle Raucher wissen. Sind sie deswegen Mörder oder Totschläger?

Um sich eines Tötungsdelikts schuldig zu machen, muß der Täter
auch die Absicht haben zu töten (ich schlafe mit dieser Person
um sie zu töten) oder wenigstens die Tötung des Opfers
billigend in Kauf genommen haben (mir ist klar daß ich meinen
Sexpartner töten könnte, es ist mir aber egal).

Gerade letzteres unterstelle ich, oder wie sonst könnte man
die Aussage Werten, dass man über die Infektion bescheid
wusste, aber dennoch sowohl ungeschützten Sex hatte, als auch
dem Partner nichts über die Infektion sagte.

Es geht aber nicht darum was Du unterstellst. Es geht darum ob auch der Täter so dachte oder ob er davon ausging, „in meinem Fall wird schon nichts geschehen“. Nur wenn er so dachte wie Du es unterstellst, erfüllt er den Tatbestand eines Tötungsdelikts.
Woran die Verwirklichung eines Tötungsdelikts aber endgültig scheitert ist die Tatsache, daß eine HIV-Infektion eben nicht mehr gleichzusetzen ist mit einem Todesurteil. Deine eingangs aufgestellte These ist einfach nicht haltbar. Deswegen werden diese Fälle heute auch nie als Tötungsdelikt angeklagt, weil man einfach keine Tötungsabsicht unterstellen kann.

Für mich ist der Unterschied zu einem verrückten Junkie mit
einer HIV-infizierten Spritze der durch die Fußgängerzone geht
und Passanten mit der Spritze sticht nur marginal. Ich bin
aber sicher, das letzterer einen deutlich schlechteren Stand
vor den Gerichten hätte. Ein hübsches Gesicht und ein
unschuldiger Augenaufschlag hilft halt häufig doch weiter.

Auch der Junkie würde nicht wegen eines Tötungsdelikts angeklagt (zumindest nicht wegen der möglichen Infektionen).
Deine Stammtischparolen über hübsche Gesichter und unschuldige Augenaufschläge kannst Du wirklich stecken lassen. Vielleicht solltest Du statt der Bildzeitung mal die eingestellten Links lesen…

Stefan

3 Like

Servus,

Für mich ist der Unterschied zu einem verrückten Junkie mit
einer HIV-infizierten Spritze der durch die Fußgängerzone geht
und Passanten mit der Spritze sticht nur marginal. Ich bin
aber sicher, das letzterer einen deutlich schlechteren Stand
vor den Gerichten hätte.

Naja, nicht ganz zu Unrecht.
Ich würd mich da auch lieber von Nadja anstecken lassen…

Gruß,
Markus

Servus,

Nein, das ist kein Fakt.

Doch ist es. Da Du ja so auf Links stehst:
[http://www.rki.de/cln_160/nn_196014/DE/Content/InfAZ…](http://www.rki.de/cln_160/nn_196014/DE/Content/InfAZ/H/HIVAIDS/Epidemiologie/epidemiologie node.html? nnn=true)

Ich zitiere:

Obwohl in der Behandlung der HIV-Krankheit in den letzten Jahren deutliche Fortschritte zu verzeichnen waren, ist eine echte Heilung bisher nicht möglich.

Es ist vor allem von imenser Bedeutung, da dies natürlich auch
die Infizierten wissen. Rauchen führt mit einer wesentlich
höheren Wahrscheinlichkeit zum Tod, auch passivrauchen.

Dies ist jedoch leider im Gegensatz zu HIV nicht endgültig gezeigt. Zumindest nicht in dem Sinn, dass eine echte kausal-adäquate Verkettung aufgebaut werden kann.

Ein „billigend in Kauf nehmen“ (Eventualvorsatz) ist gegeben, wenn
ein Täter den Erfolg eigentlich gar nicht will, ihn aber als – möglicherweise sogar unerwünschte – Nebenwirkung seiner Handlung in Kauf nimmt.

Wenn man weiß, dass man HIV-Positiv ist und ungeschützten Sexualverkehr hat (egal in welche Richtung) nimmt man billigend in Kauf, dass der Partner sich infiziert und in der Folge auch daran stirbt.

Auch die Vorstellung „in meinem Fall wird schon nichts geschehen“ erfüllt die oben genannte Definition.

Woran die Verwirklichung eines Tötungsdelikts aber endgültig
scheitert ist die Tatsache, daß eine HIV-Infektion eben nicht
mehr gleichzusetzen ist mit einem Todesurteil.

Natürlich kann man mit guter Lebensqualität heutzutage in Deutschland als HIV-Infizierter 20 Jahre und mehr leben (sofern man Zugang zu den entsprechend Therapiemaßnahmen etc. hat). Aber auch mit einer starken anderen Ernkrankung kann ich jahrelang (über)leben, dennoch wird dadurch meine theoretische Lebenserwartung gegenüber einem gesunden Menschen verkürzt. Da HIV aber immer noch nicht heilbar ist,

Das Argument, dass man letztlich nicht am Virus, sondern an AIDS stürbe halte ich für Augenwischerei, da ja das Virus über seine Wirkung auf die Schwächung des Immunsystems erst den Tod durch eine ansonsten harmlose Erkrankung möglich macht. Es besteht also Zweifellos die Kausalitätskette HIV-Infektion -> Schwächung des Immunsystems -> AIDS -> Tod durch Sekundärerkrankung.

Auch der Junkie würde nicht wegen eines Tötungsdelikts angeklagt :frowning:zumindest nicht wegen der möglichen Infektionen).

Da wäre ich mir nicht so sicher. In den liberalen Niederlanden hat ein ähnliches Verhalten zu einer erheblichen Haftstrafe geführt.
http://www.shortnews.de/id/811095/Niederlande-Trio-s…

Gruß,
Sax

Servus,

Noch ist HIV doch eine zu 100% tödliche Erkrankung

Das stimmt nicht. HIV ist keine Erkrankung, sondern nur ein
Virus.

Komische Argumentation: Krankheit ist die Störung der Funktion eines Organs, der Psyche oder des gesamten Organismus. Das HIV eine solche Störung herbeiführt, wird wohl kaum jemand ernsthaft bestreiten wollen. (Abgesehen mal davon, dass HIV ganz offiziell als unheilbaren Immunschwächekrankheit eingestuft ist (vgl. WHO).)

AIDS ist die daraus folgende „Krankheit“, die
eigentlich immer noch keine Krankheit ist, sondern eine
Sammlung von typischen Symptomen, die, nicht zwingend, nicht
alle, manchmal auch mehr, in Folge der Immunschwäche
auftreten. Es heißt zwar immer, dass Menschen an AIDS oder HIV
sterben, doch eigentlich sterben sie an relativ harmlosen
Krankheiten, die nur zum Tode führen, da das Immunsystem durch
den HI-Virus geschwächt wurde.

Geht Deine Argumentation hier nicht am wesentlichen Punkt vorbei?

HIV bewirkt eine Schwächung des Immunssystems durch Zerstörung der CD4-T-Helferzellen. Daraus entwickelt sich AIDS übersetzbar mit „erworbenem Immundefekt“. Ein AIDS-Kranker stirbt dann an einer für gesunden meist harmlosen Sekundärerkrankung, mit der sein Immunsystem nicht mehr klar kommt.

Also führt kausal die HIV-Infektion zum Tod, da ohne HIV eine einfache opportunistischen Infektion oder bestimmte Tumore gar keine Chance hätten den Patienten zu töten.

Deshalb liegt hier kein Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung
vor, da der Infizierte nicht am HI-Virus direkt stirbt.

Wenn man jemanden also eine Betäubung verpasst, so dass er torkelnd bei Rot über die Straße läuft und von einem Auto getötet wird, würde Deiner Ansicht nach kein Tötungsdelikt vorliegen. Gut zu wissen.

Außerdem muss nicht zwangsläufig durch eine HIV-Infektion auch
AIDS auftreten.

Sondern?

Hier sollte man die durch Medikamente herbeigeführte Latenzphase, in der es sich mit HIV relativ beschwerdefrei leben lässt, nicht mit einer Heilungsmöglichkeit gleichgesetzt werden.

Eben nicht, wie bereits gesagt ist ein Virus nicht
gleichzusetzen mit einer Krankheit

Sondern? Ein HIV-Infizierter ist also völlig gesund?

Zitat § 211 StGB:
„Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des
Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen
Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit
gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu
ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Ich galube kaum, dass eines dieser Kriterien zutrifft.

Nun, es heißt: „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“

Außerdem muss man noch die Mildernden Umstände in Betracht
ziehen, die da wären das Geständin, die tätige Reue, etc.

Das kann sich aber nur auf das Strafmaß und nicht auf die Straftat auswirken.

Gruß,
Sax

Hi,

Doch ist es. Da Du ja so auf Links stehst:
[http://www.rki.de/cln_160/nn_196014/DE/Content/InfAZ…](http://www.rki.de/cln_160/nn_196014/DE/Content/InfAZ/H/HIVAIDS/Epidemiologie/epidemiologie node.html? nnn=true)

RKI ist ja schon mal eine seriöse Quelle.

Ich zitiere:

Obwohl in der Behandlung der HIV-Krankheit in den letzten
Jahren deutliche Fortschritte zu verzeichnen waren, ist eine
echte Heilung bisher nicht möglich.

Ja und? Hast Du auch einen einen Beleg dafür daß jede Infektion auch zum Ausbruch von AIDS führt?
Ich habe nie behauptet daß eine HIV-Infektion heilbar sei. Ich bestreite daß sie, sofern sie behandelt wird, zwangsläufig zum Ausbruch von AIDS und dann zum Tod führt.

Von einem promovierten Naturwissenschaftler würde ich dann doch eine etwas diferenziertere Betrachtung und Argumentation erwarten…

Auch der Junkie würde nicht wegen eines Tötungsdelikts angeklagt :frowning:zumindest nicht wegen der möglichen Infektionen).

Da wäre ich mir nicht so sicher. In den liberalen Niederlanden
hat ein ähnliches Verhalten zu einer erheblichen Haftstrafe
geführt.
http://www.shortnews.de/id/811095/Niederlande-Trio-s…

Schade, nach Deinem ersten Link hatte ich doch tatsächlich die Hoffnung, Du würdest das Bildzeitungsniveau verlassen.

Stefan

Servus,

Ja und? Hast Du auch einen einen Beleg dafür daß jede
Infektion auch zum Ausbruch von AIDS führt?

Na dann zeige Du mir doch mal einen belastbaren Beleg, dass das nicht so ist.

Ich habe nie behauptet daß eine HIV-Infektion heilbar sei. Ich
bestreite daß sie, sofern sie behandelt wird, zwangsläufig zum
Ausbruch von AIDS und dann zum Tod führt.

Schön, das mag Deine Vorstellung sein, aber kannst Du das auch belegen?

http://www.shortnews.de/id/811095/Niederlande-Trio-s…

Schade, nach Deinem ersten Link hatte ich doch tatsächlich die
Hoffnung, Du würdest das Bildzeitungsniveau verlassen.

Ach gottchen. Der Link zeigt genau das, was ich sagen wollte: Dass eine bewusst herbeigeführte HIV-Infektion vor anderen Gerichten durchaus anders gesehen werden kann. Ich frage mich, wo man in dieser Kurznachricht Bildzeitungsniveau vermuten kann.

(Wahrscheinlich nur, wenn man keine Argumente mehr hat).

Gruß,
Sax

Ja und? Hast Du auch einen einen Beleg dafür daß jede
Infektion auch zum Ausbruch von AIDS führt?

Na dann zeige Du mir doch mal einen belastbaren Beleg, dass
das nicht so ist.

In unserem Rechtssystem ist immer noch das zu beweisen, was den Angeklagten belastet, nicht das, was ihn entlastet. Somit hier also der immer tödliche Verlauf einer HIV-Infektion, bzw. der zwingende Eintritt des Todes vor dem natürlich Ableben.

Ich habe nie behauptet daß eine HIV-Infektion heilbar sei. Ich
bestreite daß sie, sofern sie behandelt wird, zwangsläufig zum
Ausbruch von AIDS und dann zum Tod führt.

Schön, das mag Deine Vorstellung sein, aber kannst Du das auch
belegen?

Hier gilt das selbe wie oben. Es ist zu belegen, dass sie immer tödlich verläuft.

http://www.shortnews.de/id/811095/Niederlande-Trio-s…

Schade, nach Deinem ersten Link hatte ich doch tatsächlich die
Hoffnung, Du würdest das Bildzeitungsniveau verlassen.

Ach gottchen. Der Link zeigt genau das, was ich sagen wollte:
Dass eine bewusst herbeigeführte HIV-Infektion vor anderen
Gerichten durchaus anders gesehen werden kann. Ich frage mich,
wo man in dieser Kurznachricht Bildzeitungsniveau vermuten
kann.

Was genau hilft uns denn dieses Urteil weiter und warum soll das Gericht hier etwas anders gesehen haben? Es steht ja gerade nicht dabei, wegen welchem Delikt (also insb. ob wegen Totschlag/Mord, bzw. deren Versuch) die Angeklagten verurteilt wurden. Die höheren Strafen ergeben sich offensichtlich bereits daraus, dass hier absichtlich gehandelt wurde, im Gegensatz zu dem bedingten Vorsatz des aktuellen Falles, und können zudem in dem ggf. anderen Strafrahmen in dem einschlägigen Delikt der NL liegen. Insofern ist zwar nicht die Kurzinformation in dem Artikel selbst von niedrigem Niveau, als Quelle für diese Diskussion hilft sie jedoch keinesfalls weiter.

Rechtlich gesehen ist es im Übrigen solange der Angesteckte noch lebt nicht wirklich relevant. Die Infizierung mit HIV ist eine gefährliche Körperverletzung, das ist unstreitig. Ein Tötungsdelikt liegt bereits mangels Tod des Infizierten nicht vor. Ein versuchtes Tötungsdelikt könnte vorliegen, hierzu bedarf es jedoch der Feststellung des Gerichts, dass der Täter tatsächlich Tötungsvorsatz hatte. Das wird von der Rechtsprechung idR. nicht angenommen. Es ist schon schwierig genug, überhaupt von einem bedingten Vorsatz anstelle von bewusster Fahrlässigkeit hinsichtlich der Körperverletzung auszugehen. Ein Tötungsvorsatz ist hier m.W. noch nie angenommen worden und im Hinblick auf die hohe Schwelle, die der BGH für einen solchen Vorsatz gesetzt hat, auch kaum möglich.

Gruß
Dea

1 Like