Vorstellungsgespräch Schwerbehinderung

Hallo,

Hallo,

gibt es im Betrieb eine SBV, kann ein nachträgliches Vorstellungsgespräch auch aus einem ganz anderen Grund nicht ausreichend sein.
War nämlich aufgrund ominöser „Versehen“ die SBV an den bereits stattgefundenen Vorstellungsgesprächen nicht beteiligt, fehlt ihr jegliche Vergleichsmöglichkeit.

Gibt es wenigstens dafür Anhaltspunkte?

Was meinst Du jetzt konkret ?
Die Rechte der SBV bei Bewerberverfahren sind in § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html
Dazu gibt es eine umfassende Rechtsprechung, die u.a. klarstellt:

  • daß die SBV über das Vorliegen einer Bewerbung eines schwerbehinderten/gleichgestellten Bewerbers unaufgefordert vom AG zu unterrichten ist

  • daß sich das Teilnahmerecht auf alle Bewerbergespräche bezieht, um im Vergleich beurteilen zu können, ob das Gespräch diskriminierungsfrei verläuft.

  • daß nichtschwerbehinderte Bewerber die Teilnahme der SBV nicht rechtswirksam ablehnen können.

Gelegentlich wird ja
hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass im öD auch schon mal
Ausschreibungen ganz gezielt auf den gewünschten Bewerber
zugeschnitten werden und da auch alle erdenklichen Vertreter
beteiligt waren und die das abnicken, um dann beim nächsten
Mal selber jemanden platzieren zu dürfen.

„Kronprinzen“ gibt es beileibe nicht nur im öD.

Die SBV kann dann verlangen, daß das Verfahren komplett „auf Anfang“ gesetzt wird und auch Vorstellungsgespräche komplett wiederholt werden unter Beteiligung der SBV.

Wenn man auf die Stelle will und sich im Vergleich zu den
anderen Bewerbern bzw. dem zurzeit ausgewählten höhere Chancen
ausrechnet, dann sollte man das versuchen. Dafür wird es auch
spezialisierte Anwälte geben.

Wobei die Zahl der AGG-Verfahren bei den Arbeitsgerichten verschwindend gering sind. Die AG-Verbände hatten da ja den Teufel an die Wand gemalt. Und bei den allermeisten Verfahren, die ich kenne (egal ob öD oder Privatwirtschaft) haben sich die AG die Verurteilung redlich verdient, sei es wegen Dummheit, Ignoranz oder Unverschämtheit.

Grüße

&Tschüß

1 Like

Hallo,

na das „feine Urlaubsleben“ des ÖD beweisst du hier doch selber am besten…lach.

Wo bleibt denn dein Einsatz für die Schwerbeschädigten Fahrgäste des ÖPNV ??

Schließlich warste ja mal Straßenbahnfahrer…

Schließlich hat ja nicht jeder Behinderte Freifahrt und schon mal versucht,eine Fahrkarte zu bekommen an diesen neuen Ticketautomaten ??