Ja du hast alles richtig verstanden,
Hallo!
Deine Rechtschreibung und Grammatik sind wirklich sehr
anstrengend zu lesen…
So habe ich den Sachverhalt verstanden:
-
Ein Kumpel fährt mit Deinem Auto und beschädigt es dabei.
Dir hat er nichts gesagt.
-
Als Du den Schaden bemerkst, meldest Du das der Polizei.
FRAGE: Was hast Du der Polizei gemeldet? Dass DIR jemand
reingefahren ist oder nur, dass Du einen Schaden festgestellt
hast, dessen Ursache Dir unbekannt ist.
-
Dein Kumpel ist gegen eine Metallstange gefahren.
FRAGE: Ist die Stange oder irgendetwas anderes dabei
beschädigt worden?
Nein die Stange gehört keinem ist sinnlos da und wurde nicht beschädigt.
- Nun hast Du eine Vorladung wegen „Vortäuschung einer
Straftat“ bekommen. Ich gehe davon aus, Du hast Dir den
Gesetzestext dieser Straftat durchgelesen. Wenn nicht:
§145d StGB: Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer
zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht
daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Es kommt jetzt darauf an, was Du der Polizei gemeldet hast.
Wenn Du vermutet hast, Dir sei jemand reingefahren, ist das
wegen des Schadens verständlich. Da Du nicht wusstest, dass
Dein Kumpel das war, hast Du auch nicht „wider besseren
WIssen“ das selbige behauptet. Solange Du nicht so etwas
gesagt hast wie: „Ich hab gesehen, wie mir da einer
reingefahren ist“, dürfte DIr weiter nichts passieren.
Ich will ein Schaden am meinem Auto melden … ich wurde gefragt wie es passiert ist und wann es passiert ist … ich hab gesagt weis ich nicht und gesagt ich bin aufjedenfall keinem rein gefahren…
nach dem der gutachter es sich angeguckt hat meinte ich Lüge und ich müsste irgendwo rien gefahren sein und meinte er erstattet eine Anzeige gegen mich dann hab ich die ganze zeit ihm versucht zu sagen das ich doch nur ein schaden melden wollte und ich Kein einziges mal was von einer Anzeige gegen Fahrerflcuht gesprochen habe… er hat mich ignoriert hat fotos gemach tund gesagt ich kann jetzt nach hause fahren…
Dein Kumpel hingegen könnte eine Unfallflucht begangen haben,
wenn an dem Aufprallgegenstand etwas beschädigt wurde.
Wie gesagt es wurde nix beschädigt an dem Gegenstand
In
diesem Fall hat er sich dafür zu verantworten. In diesem Fall
bist Du Zeuge und musst den Namen nennen, sofern Du nicht mit
ihm verwandt oder verschwägert bist. Solltest Du jetzt sagen,
der Kumpel hätte Dir direkt davon erzählt und deinen Schaden
würdet Ihr untereinander klären, entsteht wieder die Frage,
warum die Anzeige wegen Unfallflucht erstattet hast.
Das Problem ist hab nicht einmal von Einer Anzeige gesprochen … Wolte nur ein Unbekannten Schaden am meinem Auto melden mehr nicht
FAZIT: Man muss für seine Fehler geradestehen. Aber man hat
Ja du hast recht aber will nicht das mein freund damit jetzt noch was kriegt den Hat gerade schlimme zeit
immer das Recht, als Beschuldigter keine Angaben zur Sache zu
machen und/oder einen Anwalt zu beauftragen.