Vortäuschung einer Straftat ..BITTE HILFE!

Hallo,

ich entschuldige mich jetzt schon für meine rechtschreibeung und grammattik aber hoffe ihr werdet mich verstehen.

Letzte Woche Am Wochenenden war ich beim Kumpel… wir wollten uns Cigaretten hollen bei Tankstelle aber ich hatte keine lust zu fahren , da hab ich den autoschlüssel mein kumpel gegeben und er ist gefahren …

So eine woche Später sah ich ein schaden hinten rechts Am Blech…

Ich bin zur Polizei gefahren und hab es gemeldet… Dann hat ein Gutachter mir mitgeteilt das ich Lüge und ich selber irgendwo dagegen gefahren haben muss…
Und das ich ne Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat (Verkehrunfallflucht)

Dann hab ich natürlich mein Kumpel angerufen und den gefragt und er hat mir gebeichtet das er ausversehen gegen eine Metall Stange bei Garagen gefahren ist…

Nun hab ich nächste woche ein Termin bei Polizei. Nun wolltte was auf mich zu kommt und ob Mein Freund was bekommen kann und ob ich unbedingt sein namen angeben muss?? denn er hat genug stress und braucht echt nicht noch sowas… Also ob ich vll nicht den namen angeben muss von mein freund…

Hoffe ihr Habt mich verstanden

Danke schon mal

Mfg

Hallo!
Mal vorausgesetzt, dass Deine Geschichte der Wahrheit entspricht, solltest Du der Polizei gegenüber einfach die Wahrheit sagen. Die Frage ist doch, ob das „Hinderniss“ an der Garage überhaupt beschädigt ist und ein Verkehrsunfall vorliegt.
Mit einer Schummelgeschichte wirst Du nicht weit kommen…
Gib Dir einen Ruck und bring die Sache sauber zu Ende!
Gruß,
Christian

Danke für die schnelle antwort,

Das Hindersnis ist nicht beschädigt , es gehört auch keinem … aber Ich möchte nicht unebdingt mein Freund verpfeifen , muss ich undbedingt sein namen sagen ?

Hallo!

Deine Rechtschreibung und Grammatik sind wirklich sehr anstrengend zu lesen…

So habe ich den Sachverhalt verstanden:

  • Ein Kumpel fährt mit Deinem Auto und beschädigt es dabei. Dir hat er nichts gesagt.

  • Als Du den Schaden bemerkst, meldest Du das der Polizei.
    FRAGE: Was hast Du der Polizei gemeldet? Dass DIR jemand reingefahren ist oder nur, dass Du einen Schaden festgestellt hast, dessen Ursache Dir unbekannt ist.

  • Dein Kumpel ist gegen eine Metallstange gefahren.
    FRAGE: Ist die Stange oder irgendetwas anderes dabei beschädigt worden?

  • Nun hast Du eine Vorladung wegen „Vortäuschung einer Straftat“ bekommen. Ich gehe davon aus, Du hast Dir den Gesetzestext dieser Straftat durchgelesen. Wenn nicht:
    §145d StGB: Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kommt jetzt darauf an, was Du der Polizei gemeldet hast. Wenn Du vermutet hast, Dir sei jemand reingefahren, ist das wegen des Schadens verständlich. Da Du nicht wusstest, dass Dein Kumpel das war, hast Du auch nicht „wider besseren WIssen“ das selbige behauptet. Solange Du nicht so etwas gesagt hast wie: „Ich hab gesehen, wie mir da einer reingefahren ist“, dürfte DIr weiter nichts passieren.

Dein Kumpel hingegen könnte eine Unfallflucht begangen haben, wenn an dem Aufprallgegenstand etwas beschädigt wurde. In diesem Fall hat er sich dafür zu verantworten. In diesem Fall bist Du Zeuge und musst den Namen nennen, sofern Du nicht mit ihm verwandt oder verschwägert bist. Solltest Du jetzt sagen, der Kumpel hätte Dir direkt davon erzählt und deinen Schaden würdet Ihr untereinander klären, entsteht wieder die Frage, warum die Anzeige wegen Unfallflucht erstattet hast.

FAZIT: Man muss für seine Fehler geradestehen. Aber man hat immer das Recht, als Beschuldigter keine Angaben zur Sache zu machen und/oder einen Anwalt zu beauftragen.

Hallo,

Ich bin zur Polizei gefahren und hab es gemeldet…

Dann hat ein Gutachter mir mitgeteilt das ich Lüge und ich selber
irgendwo dagegen gefahren haben muss…

Also hast du es auch der Versicherung gemeldet.

Und das ich ne Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat
(Verkehrunfallflucht)

Dann hab ich natürlich mein Kumpel angerufen und den gefragt
und er hat mir gebeichtet das er ausversehen gegen eine Metall
Stange bei Garagen gefahren ist…

Nun hab ich nächste woche ein Termin bei Polizei. Nun wolltte
was auf mich zu kommt und ob Mein Freund was bekommen kann und
ob ich unbedingt sein namen angeben muss?? denn er hat genug
stress und braucht echt nicht noch sowas… Also ob ich vll
nicht den namen angeben muss von mein freund…

Hoffe ihr Habt mich verstanden

Danke schon mal

Mfg

Ja du hast alles richtig verstanden,

Hallo!

Deine Rechtschreibung und Grammatik sind wirklich sehr
anstrengend zu lesen…

So habe ich den Sachverhalt verstanden:

  • Ein Kumpel fährt mit Deinem Auto und beschädigt es dabei.
    Dir hat er nichts gesagt.

  • Als Du den Schaden bemerkst, meldest Du das der Polizei.
    FRAGE: Was hast Du der Polizei gemeldet? Dass DIR jemand
    reingefahren ist oder nur, dass Du einen Schaden festgestellt
    hast, dessen Ursache Dir unbekannt ist.

  • Dein Kumpel ist gegen eine Metallstange gefahren.
    FRAGE: Ist die Stange oder irgendetwas anderes dabei
    beschädigt worden?

Nein die Stange gehört keinem ist sinnlos da und wurde nicht beschädigt.

  • Nun hast Du eine Vorladung wegen „Vortäuschung einer
    Straftat“ bekommen. Ich gehe davon aus, Du hast Dir den
    Gesetzestext dieser Straftat durchgelesen. Wenn nicht:
    §145d StGB: Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer
    zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht
    daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
    bestraft.

Es kommt jetzt darauf an, was Du der Polizei gemeldet hast.
Wenn Du vermutet hast, Dir sei jemand reingefahren, ist das
wegen des Schadens verständlich. Da Du nicht wusstest, dass
Dein Kumpel das war, hast Du auch nicht „wider besseren
WIssen“ das selbige behauptet. Solange Du nicht so etwas
gesagt hast wie: „Ich hab gesehen, wie mir da einer
reingefahren ist“, dürfte DIr weiter nichts passieren.

Ich will ein Schaden am meinem Auto melden … ich wurde gefragt wie es passiert ist und wann es passiert ist … ich hab gesagt weis ich nicht und gesagt ich bin aufjedenfall keinem rein gefahren…
nach dem der gutachter es sich angeguckt hat meinte ich Lüge und ich müsste irgendwo rien gefahren sein und meinte er erstattet eine Anzeige gegen mich dann hab ich die ganze zeit ihm versucht zu sagen das ich doch nur ein schaden melden wollte und ich Kein einziges mal was von einer Anzeige gegen Fahrerflcuht gesprochen habe… er hat mich ignoriert hat fotos gemach tund gesagt ich kann jetzt nach hause fahren…

Dein Kumpel hingegen könnte eine Unfallflucht begangen haben,
wenn an dem Aufprallgegenstand etwas beschädigt wurde.

Wie gesagt es wurde nix beschädigt an dem Gegenstand

In

diesem Fall hat er sich dafür zu verantworten. In diesem Fall
bist Du Zeuge und musst den Namen nennen, sofern Du nicht mit
ihm verwandt oder verschwägert bist. Solltest Du jetzt sagen,
der Kumpel hätte Dir direkt davon erzählt und deinen Schaden
würdet Ihr untereinander klären, entsteht wieder die Frage,
warum die Anzeige wegen Unfallflucht erstattet hast.

Das Problem ist hab nicht einmal von Einer Anzeige gesprochen … Wolte nur ein Unbekannten Schaden am meinem Auto melden mehr nicht

FAZIT: Man muss für seine Fehler geradestehen. Aber man hat

Ja du hast recht aber will nicht das mein freund damit jetzt noch was kriegt den Hat gerade schlimme zeit

immer das Recht, als Beschuldigter keine Angaben zur Sache zu
machen und/oder einen Anwalt zu beauftragen.

Hallo,

also wenn ich das richtig verstanden habe, dann haben sie zunächst Anzeige wegen Unfallflucht gegen unbekannt erstattet, oder? Später hat die Polizei dann eine Anzeige wegen vortäuschen einer Straftat eingeleitet? Gibt es dafür auch eine Begründung?

Ich würde der Polizei einfach sagen, dass sie jetzt rausgefunden haben das ein Freund den PKW gefahren hat, wenn dies denn auch die Wahrheit ist. Natürlich müssen sie seinen Namen angeben, er wird sie ja entlasten. Er hat ja auch nichts zu befürchten und wird höchstens als Zeuge geladen. Die andere Strafanzeige ziehen sie einfach zurück.

Hallo,

vergiss meine Antwort von gerade. Habe falsch geklickt…

Ich bin zur Polizei gefahren und hab es gemeldet… :smiley:ann hat ein Gutachter mir mitgeteilt das ich Lüge und ich selber irgendwo dagegen gefahren haben muss…

Du hast es also der Versicherung und der Polizei gemeldet…

Und das ich ne Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat (Verkehrunfallflucht)

Wenn du es der Versicherung falsch meldest, ist das vielleicht Betrug, wenn du es absichtlich machst. Vortäuschen einer Straftat macht man gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Dann hab ich natürlich mein Kumpel angerufen und den gefragt
und er hat mir gebeichtet
Nun hab ich nächste woche ein Termin bei Polizei. Nun wolltte
was auf mich zu kommt und ob Mein Freund was bekommen kann und
ob ich unbedingt sein namen angeben muss?? denn er hat genug
stress und braucht echt nicht noch sowas… Also ob ich vll
nicht den namen angeben muss von mein freund…

Tja, das ist dann ein Problem. Wenn du keine Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat haben willst, würde ich an deiner Stelle schon deinen Kumpel nennen, der als Zeuge dann aussagt. Wenn der natürlich keinen Füherschein hat, habt ihr beide ein Problem.
Wegen des Unfalls allein dürfte es kein großes Trara geben.
Aber das ist nur ein Tipp. Du entscheidest selbst, was du machst. Die Probleme musst du dann aber auch auslöffeln.

Der Gutachter war von der Polizei …

und Versicherung hab ich das nciht gemeldet.

und Noch eine Frage da er es mir nicht gleich gesagt hat und ich deswegen zur Polizei gegangen bin , kann er da was bekommen das er es verheimlicht hat?

…sag der Polizei wahrheitsgemäß, dass Dein Kumpel Dir nachträglich gebeichtet hat, mit dem „Gerümpel“ an der Garage kollidiert zu sein. Die Polizei kann dann sogar am Ort prüfen, ob’s so stimmen kann und dann ist die Sache erledigt…der Schaden an Deinem Auto ist einfach mal Dein Problem und der Polizei egal, wenn kein sonstiger Schaden verursacht wurde! Dein Kumpel hat, wenn’s so stimmt, nichts zu erwarten!
Gruß,
Christian

Es ist immer schwierig, Rechtsauskünfte zu geben, wenn man nicht die Aktenlage kennt. Aber was Du schilderst klingt keinesfalls nach der Erfüllung des Straftatbestandes des § 145d StGB. Dies bezüglich kannst Du Dich entspannen. Bei der polizeilichen Vernehmung kannst Du noch einmal darauf hinweisen, dass Dir beim Melden des Schadens nicht bekannt war, woher er kommt und Du nur vermutet hast, jemand sei Dir da reingefahren.
Den Gutachter wird die Versicherung eingesetzt haben, nehme ich an. Die hätten bei einer Fahrerflucht eh nur dann bezahlen müssen, wenn Du eine entsprechende Kasko-Versicherung hättest. Daher verstehe ich auch nicht den Aufwand, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Im Zweifel würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen und bei der Vernehmung keine Angaben zur Sache zu machen. Aber man kann auch in der Regel den Polizisten bitten, den Vorwurf zu erläutern.

Der Kumpel wird da wahrscheinlich nur schwer rauskommen. Solange kein Fremdschaden entstanden ist, sollten die Konsequenzen nicht allzu schlimm sein.

Alles Gute

Der Gutachter war von der Polizei …

Welche Polizei hat denn Gutachter? Naja…

und Noch eine Frage da er es mir nicht gleich gesagt hat und
ich deswegen zur Polizei gegangen bin , kann er da was
bekommen das er es verheimlicht hat?

Nun, immerhin ist es eine Unfallflucht, wenn an dem Pfosten, an den er gefahren ist, ein Schaden entstanden ist. Für den Schaden an deinem Auto ist meiner Meinung nach keine Straftat tatbestandsmäßig. Du bist ja selbst Schuld, wenn du dein Auto ausleihst. Die Regulierung des Schadens ist Zivilsache (selbst zahlen, Haftpflichtversicherung…) und interessiert die Polizei nicht.
Alle Angaben sind zwar ziemlich sicher richtig, aber dennoch ohne Gewähr, da vielleicht ein Staatsanwalt anderer Ansicht ist als ich.

Es wäre wichtig zu wissen, ob ein Fremdschaden entstanden ist, als dein Kumpel gegen den Pfahl gefahren ist. Wenn nicht, gibt es kein Problem und du kannst bei der Polizei alles so erzählen, wie du es hier geschrieben hast. Dein Kumpel dürfte auch kein Problem kriegen, er hat zwar dein Auto beschädigt, aber keine Unfallflucht begangen. Und das Vortäuschen einer Straftat sehe ich eigentlich auch nicht, wenn es so war, wie du sagst. Also ruhig erzählen, wie es tatsächlich war.
Gruß

Hallo ich grüße dich!
1.Stellt sich mir die Frage, warum ein Gutachter eine Anzeige machen will, er hat ja schließlich nichts davon, es sei denn du hast vollkasko und den schaden würde deine versicherung übernehmen.
2.Was wichtig ist: den Namen deines Freundes musst du angeben da er nicht zur Verwandschaft gehört, wenn du bei der Polizei angibst dass er dir gebeichtet hat würde die Strafanzeige nicht mehr gelten.
3.Sei so intelligent bzw. dein Freund, und überlegt noch mal ganz genau wo er angeeckt ist mit dem auto. Vtl war es ja gar nicht die Laterne, sondern zu hause auf dem Hof an ein Geländer vielleicht???

Greatz

Wenn Du zur Polizei gehst, sag was passiert war. Der Kumpel bekommt eigentlich keinen Stress (wenn an der Metallstangen nichts kaputt ist).
Oder, nimm den Kumpel einfach mit zur Polizei …

Das ist relativ leicht beantwortet:

Einer von Euch beiden, wird den Stress haben. Und wenn Euch jemand auf die Lügen draufkommen sollte, dann habt ihr beide Stress mit dem Gericht etc.
Also immer schön bei der „beweisbaren“ Wahrheit bleiben, dann gibt es nur wenig Stress!

lg

Hi,

es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Du erzählst die Geschichte so wie sie war.Gibst also den Namen deines Kumpels an und dieser hat dann unter Umständen ein Problem (Unfallflucht).
  2. Du nimmst die Sache auf dich und gehst das Risiko ein, wegen Vortäuschen einer Straftat belangt zu werden.
    Wenn du deinen Kumpel raus halten möchtest, dann kannst du der Polizei entweder eine gute! Geschichte erzählen, oder du machst gar keine Angaben. Was besser ist??? Es kommt darauf an, wie gut deine Geschichte ist :smile:.

Es ist letztlich eine Entscheidung zwischen dir und deinem Kumpel.
Wofür der sich entschieden hätte, zeigt, dass er dir nicht mal den Schaden an deinem Auto gebeichtet hat. Ob er es da noch Wert ist, dass du für ihn bestraft wirst???

Hallo,

Deine Schilderung erscheint schlüssig. Die Anzeige wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat wird vermutlich eingestellt.

Wenn bei dem Unfall, den Dein Freund verursacht hat, ein Fremdschaden entstanden ist, dann hat er eine Unfallflucht begangen. Zunächst bist Du als Halter natürlich verdächtigt. Dir bleibt nichts anderes übrig, als den tatsächlichen Fahrer zu benennen, damit die Unfallflucht geahndet werden kann. Für die Schadensregulierung haftest Du als Halter sowieso.
Du kannst Dich nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht nach $ 52 StPO berufen, denn das gilt nur für engste Angehörige. Der Personenkreis ist im Gesetz definiert.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Wenn du den Namen nich herausgeben möchtest, ist das ganz allein deine Sache, doch dann musst du damit leben, dass man dir 2 Straftaten vorwerfen wird für die du dann auch die Verantwortung übernehmen musst.