Wann gilt die klausel gekauft wie gesehen?

gilt bei verkauf von gebrauchtwaren unter privatleuten immer noch die klausel gekauft wie gesehen? kann man die ware zurückgeben, wenn sich herausstellt, dass sie erhebliche mängel aufweist, die für einen laien schwer erkennbar sind?

Hallo,

gilt bei verkauf von gebrauchtwaren unter privatleuten immer
noch die klausel gekauft wie gesehen? kann man die ware

diese Klausel galt noch nie so pauschal und hat zudem rechtlich keinerlei Bedeutung

zurückgeben, wenn sich herausstellt, dass sie erhebliche
mängel aufweist, die für einen laien schwer erkennbar sind?

Sofern nicht explizit die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, ist auch ein Privatverkäufer verpflichtet, die Sache frei von Mängeln an den Käufer zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, muss der Verkäufer in Form von Reparatur oder Austausch nachbessern. Wurde ein Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen nützt auch ein Ausschluss der Gewährleistung nichts. Er haftet trotzdem.

Mehr kann man zu einer so pauschal formulierten Frage nicht sagen.

Gruß

S.J.

gilt bei verkauf von gebrauchtwaren unter privatleuten immer
noch die klausel gekauft wie gesehen? kann man die ware
zurückgeben, wenn sich herausstellt, dass sie erhebliche
mängel aufweist, die für einen laien schwer erkennbar sind?

Hallo,

tut mir leid, aber so firm bin ich in dieser Thematik nicht, dass ich Dir zu Deiner Frage Auskunft erteilen könnte.

ok danke trotzdem

Vielen Dank Steve. Es betrifft einen Fahrradkauf vom Flohmarkt. Auf den ersten Blick war das Rad für mich und meinen 14jährigen Sohn ok (bis auf die üblichen Gebrauchsspuren und einen defekten Sattel, das Rad ist 6 Jahre alt). Habe einen Tag später beim Fahrradhändler einen neuen Sattel gekauft und gefragt, ob das Rad soweit ok und verkehrstauglich sei. Die Antwort war: nein, das Vorderrad eiert, der Reifen sei rissig, die Bremse bzw. Bremsklötze sind zu nah am Reifen. Er würde keinen Cent reinstecken. Habe bei in einer reinen Fahrradwerkstatt eine zweite Meinung eingeholt. Antwort: das Rad ist so gut wie tot, Scheibenbremse schmiert, Bremsen zu nah am Reifen, Reifen rissig, etc. Vorbesitzer sagt, er hätte neue Mäntel und neue Scheibenbremsen montiert. Und besteht auf diese Klausel „gekauft wie gesehen“.

Hallo,

Verwenden Privatleute eine sogenannte Besichtklausel (z.B. „gekauft wie gesehen und wie Probefahrt“), ist die Gewährleistung normalerweise nur für solche Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer zumutbaren Untersuchung erkennen kann.
Die Formulierung lässt den Willen beider Parteien erkennen, die Haftung für alle nicht sichtbaren Mängel auszuschließen. Deswegen muß der Verkäufer auch nicht für Mängel des verkauften Gebrauchtwagens haften.
Dazu gibt es jedoch unterschiedliche Gerichtsurteile.

Deshalb ist die Frage nicht eindeutig mit ja oder nein zu beantworten.

Um welchen Mangel handelt es sich?

Gruss
Wolfgang

gilt bei verkauf von gebrauchtwaren unter privatleuten immer
noch die klausel gekauft wie gesehen? kann man die ware
zurückgeben, wenn sich herausstellt, dass sie erhebliche
mängel aufweist, die für einen laien schwer erkennbar sind?

gilt bei verkauf von gebrauchtwaren unter privatleuten immer
noch die klausel gekauft wie gesehen? kann man die ware
zurückgeben, wenn sich herausstellt, dass sie erhebliche
mängel aufweist, die für einen laien schwer erkennbar sind?

Kann ich leider nicht helfen. Bin kein RA.

Hallo,

beim Kauf zwischen 2 Privatleuten kann man die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.

Wenn sich herausstellt, dass die gekaufte Ware einen oder mehrere nicht sofort ersichtliche Mängel hat, kann man Wandelung, Minderung oder sogar Schadenersatz durchsetzen.

Die Beweislast liegt allerdings beim Käufer, d. h. Du mußt beweisen, dass der Verkäufer von dem Mangel gewußt hat. Also schnell Beweise sichern, evtl. durch einen Gutachter.

gilt bei verkauf von gebrauchtwaren unter privatleuten immer
noch die klausel gekauft wie gesehen? kann man die ware
zurückgeben, wenn sich herausstellt, dass sie erhebliche
mängel aufweist, die für einen laien schwer erkennbar sind?

hallo nclaudia1963,
nach meinem kenntnisstand, hat sich hier etwas geändert. klar ist aber, wenn nachweislich etwas mit sachmangel verkauft wird, liegt die pflicht der beseitigung auf seite des verkäufers. im äußersten fall wäre dann der tatbestand des betruges zu prüfen. ist aber meist ein langwieriger und teurer weg. viel glück