Hallo,
wann gilt Urlaub als genehmigt? In einer Abteilung sollen alle MA ihre Urlaubswünsche bis Mitte November dem direkten Vorgesetzten (ltd. med.-techn.-Assistent) mitteilen. Der trägt diese Wünsche in ein Kalendarium (in Papierform) und legt diesen Plan dem Chefarzt vor. Danach wird alles in den elektronischen Dienstplan übertragen und von der Personalabteilung „abgesegnet“. Anfang jeden Monats wird dann ein Dienstplan, auf dem auch die Urlauber vermerkt sind ausgehängt.
Nun kam es zu folgendem Fall : MA A möchte 2 Tage Urlaub haben. Der direkte Vorgesetzte ist in Urlaub. MA B, der Zugriff auf die auszuhängenden Dienstpläne (nicht auf den elektronischen!) hat, trägt MA A ein, druckt diesen Plan und hängt ihn aus. MA A geht nun davon aus, dass der Urlaub genehmigt sei. Der Vorgesetzte kommt aus dem Urlaub und streicht sofort diese zwei Tage mit der Begründung, der Chefarzt hätte Urlaubssperre verhängt. Diese Urlaubssperre wurde aber nicht mitgeteilt.
Wann galt dieser Urlaub als genehmigt oder war er es einfach nicht?
Vielen Dank für eine Antwort