Wann hartzIV beantragen?

Hallo, mein ALG1 läuft am 20.01.2012 aus. Zu wann muss ich denn mein HartzIV Antrag abgeben?

Ich wohne noch bei meine Eltern, die beide Arbeiten gehen und kein HartzIV erhalten. Mein Bruderr ist derzeit in einer Ausbildung.

Und stimmt es das ich von allen die Kontoauszüge der letzten 3 monate vorlegen muss??

Danke schonmal für eure Hilfe.

hallo,
so schnell wie möglich beantragen. unterlagen fordert das jobcenter sowieso. kontoauszüge dann vielleicht später
mfg
andalus

Hallo,

ob du H4 erhälst ist mal die eine Frage. Es kommt darauf an wie alt du bist. Da im Haushalt 3 Erwerbstätige wohnen kann es sein dass du kein H4 ürde ich Anfang Januar bekommst. Beantragen würde ich Anfang Januar, da ab Antragstellung die Regelung mit der Mietübernahme in voller Höhe für längstens 6 Monate beginnt.

Gruß

Hallo,
normalerweise wird es weiter gemeldet. Aber Du solltest Dich auf alle Fälle vor dem 20.01. im Jobcenter melden und Dir den Antrag abholen. Dort erhältst Du auch die Auskünfte was Du alles vorlegen musst. ( Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Versicherungen,Sparverträge,Mietvertrag usw. )
Wie das ist wenn Du noch zu Hause wohnst kann ich Dir nicht genau sagen, aber da kann es passieren das sie Abstriche machen und vielleicht Deine Eltern mit für Dich aufkommen müssen.

antrag sollte abgegeben werden wenn man kenntnis davon erlangt das man die leistung beziehen wird.
also jetzt

das natürlich verstärkt die arbeitssuche ins auge gefasst werden muss - muss siche rnicht erwähnt werden.

das mit den kontoauszügen ist soweit richtig. das ist für das Jobcenter ein Instrument um die sogenannte „Selbsthilfefähigkeit“ zu prüfen. Eventuell wollen sie auch mehr als die 3 monate und dann noch die von Dezember und Januar… weiss man ja jetzt noch nicht.

Im Hausstand der Eltern lebend? Beide Einkommen? Vielleicht gibts gar kein ALG2… aber Antrag solltest auf jeden fall stellen

hallo
antrag ausgefüllt vor ablaufen des ald1 abgeben unbedingt…das heist noch vor dem 20,01,2012…er muß aber komplett ausgefüllt sein…deine eltern, du und dein bruder ihr werdet als bedarfsgemeinschaft gezählt…kontoauszüge bereithalten…nur hinzeigen, wenn du aufgefordert wirst…aber meistens fragen sie danach…du weist eigentlich, was da auf euch zu kommt…ihr müst alle euer vermögen angeben…haben deine eltern welches, dann müst ihr von dem vermögen leben und du hast keinen anspruch auf harz4, bis das vermögen aufgebraucht ist…ich gebe dir einen guten rat…las es erst gar nicht so weit kommen…such dir einen job…viel glück

Hallo!
Nun wird es langsam aber sicher Zeit Deinen Antrag auf Hartz 4 schriftlich zu stellen. Vergiß bitte nicht für Dich ein Duplikat einzubehalten und diesen Antrag eventuell mit Einschreiben zu versenden.
Versuch Dich bei deinen Eltern so einzurichten, als wenn Du einen eigenen Haushalt führst. D. h. Du müßtest also genau nachweisen können, dass Du ohne die Hilfe deiner Eltern, bei Diesen wohnst und lebst.
Ja, das stimmt, Du mußt nach Anfrage Deine letzten Kontoauszüge(3 Monate) vorlegen. Doch beachte, man darf Diese aus Datenschutzgründen nicht kopieren und einbehalten. Hierzu gibt es Gesetze, die Du auch nutzen solltest.
Beachte weiterhin: immer alles schriftlich einreichen und wenn möglich immer mit einem Zeugen die ARGE besuchen. Nie allein!
Ein Arbeitsloser muß mangels Rechtsgrundlage nicht Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen

Eine Mitwirkungspflicht zur lückenlosen Vorlage von Kontoauszügen für einen Zeitraum von 6 Monaten (oder auch kürzer) ist vom Gesetzgeber in den §§ 56 ff SGB-II nicht vorgesehen worden.

Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen bestehen nicht uneingeschränkt, sondern nur in Bezug auf die für die Leistungserbringung erheblichen Tatsachen und im Rahmen der Erforderlichkeit.

Dies bedeutet aber zunächst, dass die §§ 60 ff SGB-I keine Rechtsgrundlage für beliebige von der Verwaltungsbehörde gewünschte Mitwirkungshandlungen bieten und somit die Behörde die Pflichten des Antragstellers bzw. Leistungsempfängers nicht nach Belieben erweitern kann. Siehe jeweiliges Landesdatenschutzgesetz

SG Bayreuth, Beschluß vom 27.02.2006, Az. S 8 AS 34/06 ER

Tschüß

Hallo, David

mein ALG1 läuft am 20.01.2012 aus. Zu wann muss ich denn mein HartzIV Antrag abgeben?

Mal ganz vorne angefangen: Der „Bedarf“ einer Person sich zusammen aus ihrem Regelsatz plus ihren kopfanteiligen angemessenen Unterkunftskosten plus ihren eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei chronischer Erkrankung). Wenn man seinen Bedarf nicht durch eigenes Einkommen plus ALG2-vorrangige Leistungen decken kann (also wenn z.B. das ALG1 plus der Wohngeldanspruch den Bedarf nicht decken), dann hat man bei Bedürftigkeit (statt Wohngeld) Anspruch auf ALG1-ergänzendes ALG2 bis zur Bedarfsdeckung.
Es hinge also von der Höhe deines ALG1-Anspruchs und von deiner Bedürftigkeit ab, ob du grundsätzlich eventuell bereits JETZT Anspruch auf ALG1- ergänzendes ALG2 hättest.

Ansonsten:
Um „Durststrecken“ wegen Bearbeitungszeiten zu vermeiden , sollte man seinen ALG2-Antrag ruhig schon gut 6 Wochen vor dem „Stichtag“ einreichen (wichtig: NACHWEISLICH einreichen !!)
Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
(siehe dort auch rechts auf der Website die Broschüre „Merkblatt SGB II“)

Dazu wichtige Grundinfos, die man sich unbedingt vorher ansehen sollte :

http://hartz.info/index.php?topic=11507.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=43.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=10.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=726.0

Ich wohne noch bei meine Eltern, die beide Arbeiten gehen und kein HartzIV erhalten. Mein Bruderr ist derzeit in einer Ausbildung.

Da käme es darauf an, wie alt du bist.

  1. Ab 15 Jahren kann man selber einen ALG2-Antrag stellen; unter 25 gehört man grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn man mit ihnen zusammenlebt und wenn man seinen eigenen Bedarf (siehe oben) nicht durch eigenes Einkommen decken kann.
    Inwieweit die Eltern gegenüber dem unter 25 Jährigen noch unterhaltspflichtig sind, hinge von den genauen Umständen ab (hat er seine Erstausbildung bereits abgeschlossen ? usw.) Falls sie ihm gegenüber noch unterhaltspflichtig sind, wird (da sie zu seiner Bedarfsgemeinschaft gehören) auch IHR Vermögen und Einkommen erfragt und bei der Überprüfung seiner Bedürftigkeit und seines evtl. ALG2- Anspruchs berücksichtigt.
    Der Bruder (falls unter 25) würde zwar zu Eurer Bedarfsgemeinschaft gehören, aber da er (bei ALG2 ) als Kind gegenüber den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft nicht unterhaltspflichtig ist, müsste er eh nicht für die anderen Familienmitglieder „mitaufkommen“ (sein Einkommen betrifft also nur seinen eigenen Bedarf). -

  2. Ist man ÜBER 25 Jahre alt (und/ oder kann man seinen eigenen Bedarf mit eigenem Einkommen decken), gehört man NICHT mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Man würde ggf. mit ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenwohnen.
    Bei zusammenlebenden Verwandten darf das Jobcenter per Gesetz von der Vermutung (!) ausgehen, dass die Verwandten einander wirtschaftlich unterstützen. Falls das nicht der Fall ist, können bzw. sollten die Beteiligten dieser Unterstützungsvermutung aber nachweislich (!) schriftlich widersprechen.

Mehr dazu hier:
http://hartz.info/index.php?topic=29.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=17640.0
und

Ab 18 Jahren/ Volljährigkeit MÜSSEN die Eltern ihr Kind nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen. Und wenn sie ihrem Kind gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind (was ich bei dir mal vermute), dann müssen sie ihr Kind auch nicht KOSTENLOS bei sich wohnen lassen.

Bundessozialgericht Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R:
Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Entscheidend sei dabei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen.-

Trotzdem empfiehlt es sich, in dem Fall eine Kostenbeteiligungsvereinbarung bzw. einen Untermietvertrag miteinander abzuschließen:
http://hartz.info/index.php?topic=7349.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=4414.0

Und stimmt es das ich von allen die Kontoauszüge der letzten 3 monate vorlegen muss??

Was genau alles bei der Antragstellung vorgelegt werden muss, kannst du aus den Antragsformularen und den Ausfüllhilfen entnehmen (siehe Link oben). Und ja - dazu gehören auch Nachweise über alle Sparkonten etc. - und die Bankauszüge der letzten drei Monate. Dazu aber wichtige Infos hier:
http://hartz.info/index.php?topic=1844.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=32844.0

LG

ich bin 20jahre mit abgeschl. ausbildung und mein bruder ebenfalls 20.

Hallo David,
also - die wollen die Anträge nicht vor der Zeit - also den Antrag einen Tag vor Eintritt der ALG II abgebenbzw. einen Termin dazu vereinbaren, Das kannst auch 5 Tage vorher machen.
Und ja - die wollen alle Kontoauszüge! Die Eltern werden bestimmt „ind ie Pflicht“ genommen werden.
Viel Glück für dich!
zaubermaus

hallo, leider ist es so,dassdie Eltern aufkommen müssen,bzw.angerechnet werden bei hartz4 und es muss alles belegt werden durch Kontoauszüge und Verdienstbescheinigungen usw.
Am besten beim Amt sobaldals möglich klären.

Liebe Grüße
E. Aigner

Am besten sofort. Ansonsten-leider ja.