Hallo, David
mein ALG1 läuft am 20.01.2012 aus. Zu wann muss ich denn mein HartzIV Antrag abgeben?
Mal ganz vorne angefangen: Der „Bedarf“ einer Person sich zusammen aus ihrem Regelsatz plus ihren kopfanteiligen angemessenen Unterkunftskosten plus ihren eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei chronischer Erkrankung). Wenn man seinen Bedarf nicht durch eigenes Einkommen plus ALG2-vorrangige Leistungen decken kann (also wenn z.B. das ALG1 plus der Wohngeldanspruch den Bedarf nicht decken), dann hat man bei Bedürftigkeit (statt Wohngeld) Anspruch auf ALG1-ergänzendes ALG2 bis zur Bedarfsdeckung.
Es hinge also von der Höhe deines ALG1-Anspruchs und von deiner Bedürftigkeit ab, ob du grundsätzlich eventuell bereits JETZT Anspruch auf ALG1- ergänzendes ALG2 hättest.
Ansonsten:
Um „Durststrecken“ wegen Bearbeitungszeiten zu vermeiden , sollte man seinen ALG2-Antrag ruhig schon gut 6 Wochen vor dem „Stichtag“ einreichen (wichtig: NACHWEISLICH einreichen !!)
Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
(siehe dort auch rechts auf der Website die Broschüre „Merkblatt SGB II“)
Dazu wichtige Grundinfos, die man sich unbedingt vorher ansehen sollte :
http://hartz.info/index.php?topic=11507.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=43.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=10.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=726.0
Ich wohne noch bei meine Eltern, die beide Arbeiten gehen und kein HartzIV erhalten. Mein Bruderr ist derzeit in einer Ausbildung.
Da käme es darauf an, wie alt du bist.
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Ab 15 Jahren kann man selber einen ALG2-Antrag stellen; unter 25 gehört man grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn man mit ihnen zusammenlebt und wenn man seinen eigenen Bedarf (siehe oben) nicht durch eigenes Einkommen decken kann.
Inwieweit die Eltern gegenüber dem unter 25 Jährigen noch unterhaltspflichtig sind, hinge von den genauen Umständen ab (hat er seine Erstausbildung bereits abgeschlossen ? usw.) Falls sie ihm gegenüber noch unterhaltspflichtig sind, wird (da sie zu seiner Bedarfsgemeinschaft gehören) auch IHR Vermögen und Einkommen erfragt und bei der Überprüfung seiner Bedürftigkeit und seines evtl. ALG2- Anspruchs berücksichtigt.
Der Bruder (falls unter 25) würde zwar zu Eurer Bedarfsgemeinschaft gehören, aber da er (bei ALG2 ) als Kind gegenüber den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft nicht unterhaltspflichtig ist, müsste er eh nicht für die anderen Familienmitglieder „mitaufkommen“ (sein Einkommen betrifft also nur seinen eigenen Bedarf). -
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Ist man ÜBER 25 Jahre alt (und/ oder kann man seinen eigenen Bedarf mit eigenem Einkommen decken), gehört man NICHT mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Man würde ggf. mit ihnen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenwohnen.
Bei zusammenlebenden Verwandten darf das Jobcenter per Gesetz von der Vermutung (!) ausgehen, dass die Verwandten einander wirtschaftlich unterstützen. Falls das nicht der Fall ist, können bzw. sollten die Beteiligten dieser Unterstützungsvermutung aber nachweislich (!) schriftlich widersprechen.
Mehr dazu hier:
http://hartz.info/index.php?topic=29.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=17640.0
und
Ab 18 Jahren/ Volljährigkeit MÜSSEN die Eltern ihr Kind nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen. Und wenn sie ihrem Kind gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind (was ich bei dir mal vermute), dann müssen sie ihr Kind auch nicht KOSTENLOS bei sich wohnen lassen.
Bundessozialgericht Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R:
Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Entscheidend sei dabei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen.-
Trotzdem empfiehlt es sich, in dem Fall eine Kostenbeteiligungsvereinbarung bzw. einen Untermietvertrag miteinander abzuschließen:
http://hartz.info/index.php?topic=7349.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=4414.0
Und stimmt es das ich von allen die Kontoauszüge der letzten 3 monate vorlegen muss??
Was genau alles bei der Antragstellung vorgelegt werden muss, kannst du aus den Antragsformularen und den Ausfüllhilfen entnehmen (siehe Link oben). Und ja - dazu gehören auch Nachweise über alle Sparkonten etc. - und die Bankauszüge der letzten drei Monate. Dazu aber wichtige Infos hier:
http://hartz.info/index.php?topic=1844.0
und
http://hartz.info/index.php?topic=32844.0
LG