Folgender Fall:
Ein Durchschnittsdeutscher bekommt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte in Flensburg, 85€ Strafe und den Führerschein für 4 Wochen entzogen. Im Anschreiben der Behörden steht, daß, wenn kein Einspruch geleistet wird, der bescheid in 2 Wochen rechtskräftig wird. Man hat 4 Monate Zeit die Strafe abzuleisten und muß den Führerschein zur ausstellenden Behörde schicken. Nun gehen wir mal davon aus, daß der Durchschnittsdeutsche zum ersten mal so deutlich das Gesetz verletzt hat und nun einen Berg Fragen hat. Es könnten zum Beispiel die folgenden Fragen sein:
- Ab wann gilt die 4-Monatsfrist? Ab Zustellung oder erst 2 Wochen später, wenns rechtskräftig wird?
- Muß die Strafe innerhalb der 4 Monate erledigt sein oder muß sie innerhalb der 4 Monate angetreten werden? Kann der Durchschnittsdeutsche also bis zum letzten Tag der 4 Monate warten und dann den Lappen abgeben?
- Nehmen wir mal an, unser Beispiel wohnt in Frankfurt und wurde in Weimar geblitzt. Muß er den Lappen bei seiner Polizeidienststelle abgeben? Oder nach Weimar schicken? Per Einschreiben oder wie? Und ist denn auch gewährleistet, daß er nach 4 Wochen wieder fahren darf? Auch wenn die Post die Zusendung des Führerscheins verzögert?
- Ab wann darf nicht mehr gefahren werden? Sobald der Brief im Postkasten verschwindet?
Und last, but not least… Was passiert unserem Freund eigentlich, wenn er trotz Fahrverbot fährt und erwischt wird? Davon ist selbstverständlich nicht auszugehen, aber interessant ist es schon, welche Mühlen dann malen, oder?
Grüße, Stephan