Wann muß der Führerschein abgegeben werden?

Folgender Fall:
Ein Durchschnittsdeutscher bekommt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte in Flensburg, 85€ Strafe und den Führerschein für 4 Wochen entzogen. Im Anschreiben der Behörden steht, daß, wenn kein Einspruch geleistet wird, der bescheid in 2 Wochen rechtskräftig wird. Man hat 4 Monate Zeit die Strafe abzuleisten und muß den Führerschein zur ausstellenden Behörde schicken. Nun gehen wir mal davon aus, daß der Durchschnittsdeutsche zum ersten mal so deutlich das Gesetz verletzt hat und nun einen Berg Fragen hat. Es könnten zum Beispiel die folgenden Fragen sein:

  1. Ab wann gilt die 4-Monatsfrist? Ab Zustellung oder erst 2 Wochen später, wenns rechtskräftig wird?
  2. Muß die Strafe innerhalb der 4 Monate erledigt sein oder muß sie innerhalb der 4 Monate angetreten werden? Kann der Durchschnittsdeutsche also bis zum letzten Tag der 4 Monate warten und dann den Lappen abgeben?
  3. Nehmen wir mal an, unser Beispiel wohnt in Frankfurt und wurde in Weimar geblitzt. Muß er den Lappen bei seiner Polizeidienststelle abgeben? Oder nach Weimar schicken? Per Einschreiben oder wie? Und ist denn auch gewährleistet, daß er nach 4 Wochen wieder fahren darf? Auch wenn die Post die Zusendung des Führerscheins verzögert?
  4. Ab wann darf nicht mehr gefahren werden? Sobald der Brief im Postkasten verschwindet?
    Und last, but not least… Was passiert unserem Freund eigentlich, wenn er trotz Fahrverbot fährt und erwischt wird? Davon ist selbstverständlich nicht auszugehen, aber interessant ist es schon, welche Mühlen dann malen, oder?
    Grüße, Stephan

Hallo!

Folgender Fall:
Ein Durchschnittsdeutscher bekommt wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte in Flensburg, 85€
Strafe und den Führerschein für 4 Wochen entzogen.

Das wäre natürlich ungünstig…

Im
Anschreiben der Behörden steht, daß, wenn kein Einspruch
geleistet wird, der bescheid in 2 Wochen rechtskräftig wird.

Ein Einspruch macht in diesem fiktiven Fall keinen Sinn?
Über einen solchen könnte man den Termin der FS-Abgabe auch „schieben“. Man muss den Einspruch nur rechtzeitig wieder zurückziehen.
Das würde ich dann aber über einen Rechtsanwalt abwickeln, wenn ich in einer solchen Situation wäre…

Man hat 4 Monate Zeit die Strafe abzuleisten und muß den
Führerschein zur ausstellenden Behörde schicken. Nun gehen wir
mal davon aus, daß der Durchschnittsdeutsche zum ersten mal so
deutlich das Gesetz verletzt hat und nun einen Berg Fragen
hat.

Das könnte schon passieren…

Es könnten zum Beispiel die folgenden Fragen sein:

  1. Ab wann gilt die 4-Monatsfrist? Ab Zustellung oder erst 2
    Wochen später, wenns rechtskräftig wird?

M.W. ab dem Datum der Rechtskraft.

  1. Muß die Strafe innerhalb der 4 Monate erledigt sein oder
    muß sie innerhalb der 4 Monate angetreten werden?

M.W. letzteres.

Kann der
Durchschnittsdeutsche also bis zum letzten Tag der 4 Monate
warten und dann den Lappen abgeben?

Ich denke schon.

  1. Nehmen wir mal an, unser Beispiel wohnt in Frankfurt und
    wurde in Weimar geblitzt. Muß er den Lappen bei seiner
    Polizeidienststelle abgeben? Oder nach Weimar schicken? Per
    Einschreiben oder wie? Und ist denn auch gewährleistet, daß er
    nach 4 Wochen wieder fahren darf? Auch wenn die Post die
    Zusendung des Führerscheins verzögert?

Der Führerschein kann bei irgendeiner Polizeidienststelle abgegeben werden.
Kurz vor Ablauf der Frist kommt der FS dann per Post zurück, amn darf jedoch in jedem Fall erst nach Ablauf der 4 Wochen wieder fahren.

  1. Ab wann darf nicht mehr gefahren werden? Sobald der Brief
    im Postkasten verschwindet?

Keine Ahnung, besser man gibt den FS bei der nächsten Polizeidienststelle ab.

Und last, but not least… Was passiert unserem Freund
eigentlich, wenn er trotz Fahrverbot fährt und erwischt wird?

Dann geht es zur Sache.
Führerscheinsperre für mindestens 12 Monate, Geldstrafe und im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafe sind denkbar.

Davon ist selbstverständlich nicht auszugehen, aber
interessant ist es schon, welche Mühlen dann malen, oder?

Naja, „interessant“ würde ich das nicht nennen, sondern eher „bitter“. Im Falle eines Unfalles gibt es zudem keinen Versicherungsschutz. Daher sollte man das bleiben lassen…

Grüße,

Mathias

Aha, aber noch ne Frage
Hallo,
ich denke, es ist grober Unsinn, wenn man als guter Staatsbürger eine gerechte Strafe bekommt, sie dann einfach zu ignorieren…
Mich hatte natürlich nur die Neugierde getrieben zu fragen, was denn passiert, wenn man trotz Sperre fährt.
Der Fall ist ja sowieso fiktiv, iss klar…

Danke für die Infos

Aber doch noch ne Frage: wie wären denn die Fristen für einen Einspruch, eine Rücknahme des Einspruchs, und warum über den Anwalt? Was wäre denn für unseren beispiehaften Durchschnittsdeutschen zu beachten und was könnte an Zeit rausgeholt werden? Wo wir doch gerade beim Thema sind…

Grüße, Stephan

Hallo,
zu den ersten Fragen kann ich dir nicht allzuviel sagen.
Aber…

…Was passiert unserem Freund
eigentlich, wenn er trotz Fahrverbot fährt und erwischt wird?

Dazu kann ich was sagen.
Wenns ohne Unfall oder sonstige bösartigen Sachen rauskommt, sondern z.B. bei einer einfachen Rotinekontrolle oder er wird geblitzt (mit Sofortkasse) dann ist erstmal für 12 Monate ÖpnV angesagt. Dazu gibts meist noch ne MPU und auf jedenfall ne Geldstrafe von der ne 4köpfige Famile 4 Wochen allInclusiv in Übersee machen könnte.

Wenn er dann noch nicht draus lernt und weiterhin der Meinung ist, ein Auto fährt ja auch ohne Führerschein und so dämlich ist sich wieder erwischen lässt, dann muss er ganz großes Glück haben wenn er dann noch mit ner Geldstrafe davon kommt.
Diese bewegt sich dann aber schon locker mal in der größenordnung eines gut-gebrauchten Mittelklassewagens.

Davon ist selbstverständlich nicht auszugehen…

Sollte es wirklich nicht, glaub mir!!!
Schon in hinblick auf die Dinge die auftreten können wenn ein Unfall o.ä. passiert.

interessant ist es schon, welche Mühlen dann malen, oder?

weiß nicht? Ich für meinen Teil hätte im nachhinein gern auf diese Erfahrung verzichtet. Und glaub mir, auch wenn diese Mühlen sehr langsam mahlen, sie mahlen dafür um so stetiger.

Ronny

Hallo,

soviel ich weiß - habe da keine eigene Erfahrung - sind die Behörden sehr kooperativ, da viele Leute so widersprochen haben, dass der Führerschein im Urlaub weg war. Tolle Strafe, was da noch übrig bleibt.

Ruf an und frag den Sachbearbeiter. Und dann nochmal alles schriftlich.

Gruß

Peter

Hi,

ich denke, es ist grober Unsinn, wenn man als guter
Staatsbürger eine gerechte Strafe bekommt, sie dann einfach zu
ignorieren…

Natürlich. Aber was ist schon gerecht…?

Mich hatte natürlich nur die Neugierde getrieben zu fragen,
was denn passiert, wenn man trotz Sperre fährt.
Der Fall ist ja sowieso fiktiv, iss klar…

Selbstverständlich.

Danke für die Infos

Bitte.

Aber doch noch ne Frage: wie wären denn die Fristen für einen
Einspruch,

steht auf der Anhörung, 2 Wochen.
Sagt man nichts und es ergeht pauschal ein Strafbefehl o.ä., gibt es m.W. eine weitere Frist von 4 Wochen.

ine Rücknahme des Einspruchs, :

bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt.

und warum über den
Anwalt?

Er hat dabei das bessere Timing, schätze ich.

Was wäre denn für unseren beispiehaften
Durchschnittsdeutschen zu beachten und was könnte an Zeit
rausgeholt werden? Wo wir doch gerade beim Thema sind…

Ich empfehle hier noch einmal wärmstens den „Fahrplan“ von Malte.
Man kann hier sicherlich gewaltig Zeit schinden. Empfehlenswert ist aus diesem Grund die Konsultation eines Anwaltes.

Falls das der erste FS-Entzug ist, hat man zudem die Wahl, die FS-freie Zeit innerhalb von 12 Monaten frei zu wählen. Allerdings muss der Entzug „am Stück“ stattfinden.

Grüße,

Mathias

Hallo!

da viele Leute so :widersprochen haben, dass der :Führerschein im Urlaub weg :war. Tolle Strafe,
was da noch übrig bleibt.

Ein Ersttäter kann sich den Zeitpunkt innerhalb von 4 Monaten aussuchen, wann er den Führerschein abgibt. Im Wiederholungsfall ist der Lappen weg und fertig. Man kann aber versuchen, eine Verzögerungstaktik zu benutzen. Nur weiß keiner, ob es klappt und wie lange es klappt. Außerdem ist für solche Spielchen das Einschalten eines Anwalts sinnvoll und den zahlt man selbst. Das Ganze kann nach hinten losgehen, denn dabei handelt es sich immerhin um einen Wiederholungstäter, der sich nach seiner Wiederholungstat offenkundig uneinsichtig zeigt. Das kann für den Terminschinder böse enden.

Gruß
Wolfgang

  1. Nehmen wir mal an, unser Beispiel wohnt in Frankfurt und
    wurde in Weimar geblitzt. Muß er den Lappen bei seiner
    Polizeidienststelle abgeben? Oder nach Weimar schicken? Per
    Einschreiben oder wie? Und ist denn auch gewährleistet, daß er
    nach 4 Wochen wieder fahren darf? Auch wenn die Post die
    Zusendung des Führerscheins verzögert?

Eine Polizeidienststelle in Stuttgart hat der Hinterlegung in Dresden nicht zugestimmt. Der Lappen wurde mit der Post verschickt. Der Rückversand erfolgt nach Angabe der Beamten mit 08/15-pOST (KEIN eINSCHREIBEN etc.) !

  1. Ab wann darf nicht mehr gefahren werden? Sobald der Brief
    im Postkasten verschwindet?

JA
Ciao maxet