Guten Tag,
nehmen wir mal an, daß…
bei einem Mieter dauert es je nach Wasserverbrauch unterschiedlich lang bis Warmwasser aus dem Hahn fließt. Steht ein Mieter morgens sehr früh auf, dauert es z.T. schon sehr lang bis heißes Wasser aus der Leitung kommt.
Im Winter (in der Wohnung hatte der Mieter erst einen) hat man das Gefühl nie heiß Baden zu können, da dann heißes Wasser praktisch nur auf dem Herd existiert. Wenn man sich die Hände waschen will, tut man dieses in den Wintermonaten praktisch nur mit heißem Wasser.
Nur hat der Mieter aber eine Wasseruhr für warmes uns kaltes Wasser. Und warmes Wasser kostet verständlicher Weise mehr.
Nun bekommt der Mieter auch noch eine neue Wasseruhr, die er Mieten muß. Er hat aber schon eine, die eigentlich nur nochmal geeicht werden müßte. Aber der Vermieter tauscht gleich alle Wasseruhren und mietet die neuen auch (nur) für 10 Jahre, was dem Mieter montl. 2€ kosten soll.
Außerdem entstehen beim Heizen zu allem übel auch noch relativ laute Betriebsgeräusche/Durchlaufgeräusche, welche Abends sehr nervend sind.
Muß das warme Wasser eine bestimmte Temperatur erreichen?
Nach welcher Zeit muß es diese Temp. erreichen?
Kann man die Nebenkosten anfechten oder mindern?
Muß eine Wasseruhr getauscht werden, bloß weil eine Eichprüfung ansteht/ Eichung ausläuft?
Kann man verlangen, daß die Heizung repariert oder verbessert wird?
Mit wieviel Minderung kann man in welchem Fall mehr Druck ausüben.
fragend und dankend
Grüne