Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Klausel in meinem Mietvertrag:
Darin steht unter dem Punkt „Sonstige Vereinbarungen“:
Der Mieter verpflichtet sich, die Gastherme auf eigene Kosten alle 2 Jahre warten zu lassen.
Letztes Jahr habe ich also meine Gastherme warten lassen. Dieses Jahr war dieses aufgrund erhöhter CO-Werte wieder nötig.
Die Rechnung dieser Wartung habe ich an meinen Vermieter weitergeleitet, da ich ja nur alle 2 Jahre hierfür aufkommen muß (so mein Verständnis).
Nun bekam ich die Antwort meines Vermieters, daß die Gastherme alleine vom Mieter betrieben und gewartet werden müsse und durch die jetzt wohl anstehenden jährlichen Wartungen die Festlegung im Mietvertrag überholt sei.
Meine Frage ist: Ist dem so? Muß ich jetzt jedes Jahr die Wartungskosten zahlen, obwohl im Mietvertrag nur eine zweijährliche Verpflichtung hierzu festgelegt ist?
Vielen Dank für die Hilfe!