Warum Pflichtteil bei Erbschaft?

Hallo,

warum gibt es eigentlich einen Pflichtteil bei Erbschaften?

Sein ganzes Leben lang kann ein Mensch mit seinem Besitz oder Geld machen war er will: Verprassen, verschenken, wenn er will, auch verbrennen. Es ist sein freier Wille, was er damit macht.

Warum wird sein „letzter Wille“ nicht ebenso aktzeptiert?

Falls jetzt jemand antwortet, das sei Tradition, weil das Erbe früher dazu diente, den Lebensunterhalt der Kinder sicherzustellen: Das ist bei uns schon seit mehr als hundert Jahren nicht mehr erforderlich, aber gerade jetzt erst hat der BGH den Anspruch auf den Pflichtteil erneut bestätigt.

Gruß
Peter

Verschenken?? kann man? Ich glaube nicht! Nur bis zu einem gewissen Betrag!!

Aber im Grunde haben diese Gesetze eine Tradition. Blöd isses natürlich, wenn außereheliche Kinder, die man im Grunde nicht gekannt hat dann anklopfen und ihren „Plichtteil“ anforden.
Das finde ich auch nicht in Ordnung!

Übrigends kann man seine Kinder unter bestimmten Umständen komplett enterben ist ziemlich neu…

Silvio

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Hallo Silvio,

Verschenken?? kann man? Ich glaube nicht! Nur bis zu einem gewissen Betrag!!

doch, kannst du. Und zwar total und egal an wen. Nur muss der Begünstigte Schenkungssteuer bezahlen, wenn gewisse Grenzen überschritten werden. Wobei die Grenzen bei Verwandten niedriger liegen als bei Fremden. Aber das ist sinngemäß dasselbe wie Erbschaftsteuer.

Allerdings wird die Schenkung zurückabgewickelt, wenn sie weniger als zehn Jahre vor dem Tod eines Erblassers erfolgte und der Pflichtteil der Kinder nicht erfüllt wird. Auch hier wird also der freie Wille des Vestorbenen missachtet.

Übrigends kann man seine Kinder unter bestimmten Umständen komplett enterben ist ziemlich neu…

Nein, das ging immer schon, ist aber kürzlich, darauf bezog ich mich, durch das BGH bestätigt worden. Geht aber nur, wenn der Erbe sich extrem verhalten, z. B. den Erblasser umzubringen versucht hat.

Gruß
Peter

warum gibt es eigentlich einen Pflichtteil bei Erbschaften?

Abgesehen davon, dass das eher eine politische denn eine rechtliche Frage ist…

Verschenken?? kann man? Ich glaube nicht! Nur bis zu einem
gewissen Betrag!!

Wo steht das? Was für ein Betrag? Und warum sollte das so sein?

Levay

Hallo,

warum gibt es eigentlich einen Pflichtteil bei Erbschaften?

Hi,
ich würde das als Schmerzensgeld für die
näheren Verwandten ansehen. :smile:

Gruss
Quaser

Hi Peter,

das Enterben ist meistens (in Worten: meistens!) eine Handlung aus niederen Beweggründen. Der Gesetzgeber erinnert hier ein letztes mal daran, dass auch Eltern ihren Kindern gegenüber Verpflichtungen haben. Für nicht zumutbare Fälle kennt unser BGB ja durchaus Ausnahmen.

Gruß Ralf

Aber im Grunde haben diese Gesetze eine Tradition. Blöd isses
natürlich, wenn außereheliche Kinder, die man im Grunde nicht
gekannt hat dann anklopfen und ihren „Plichtteil“ anforden.
Das finde ich auch nicht in Ordnung!

Hi,
wenn ein Mann seine unehelichen Kinder nicht kennt ist er meist selber schuld - und natürlich haben uneheliche Kinder die selben finanziellen Rechte wie die ehelichen.
Alle Kinder sind inzwischen vor dem Gesetz gleich - und das ist auch richtig so.

Viele Grüße
Sue