Was darf eine bank für nichteinlösung berechnen?

guten morgen,

ein kunde erzählte mir gestern, für einige im dezember bei ihm wegen mangelnder deckung (er war im urlaub) von der bank (eine sparkasse) zurückgereichte lastschriften (versicherungen usw.) habe er jeweils eur 5,11 abgebucht bekommen. ich erinnere mich, daß es da grundsatzurteile gibt, wonach das nicht zulässig ist. kenne aber den genauen zusammenhang nicht.

weiß jemand konkretes?

guten morgen,

Guten Morgen,

ein kunde erzählte mir gestern, für einige im dezember bei ihm
wegen mangelnder deckung (er war im urlaub) von der bank (eine
sparkasse) zurückgereichte lastschriften (versicherungen usw.)
habe er jeweils eur 5,11 abgebucht bekommen. ich erinnere
mich, daß es da grundsatzurteile gibt, wonach das nicht
zulässig ist. kenne aber den genauen zusammenhang nicht.

weiß jemand konkretes?

IMHO werden Gebühren für Rücklastschriften doch von dem Gläubiger (in dem Fall der Versicherung) berechnet, und nicht von der Bank, oder irre ich mich da?

Wenn die von dem Unternehmen berechnet wurden, kann man nix dagegen machen. Von Seiten der Bank kenne ich da nirgendwo eine solche Vereinbarung.

gruß
Jürgen

hallo jürgen,

wie er mir eben sagte, habe er natürlich von versicherungen etc. rücklastschriftgebühren berechnet bekommen. zusätzlich habe aber auch die bank pro nicht eingelöste lastschrift eur 5,11 berechnet. deswegen stutze ich.

gruß

c.w. f.

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schau mal hier
http://www.bankkundenrecht.de/detail.php?&CD=4&RD=7

hallo jürgen,

wie er mir eben sagte, habe er natürlich von versicherungen
etc. rücklastschriftgebühren berechnet bekommen. zusätzlich
habe aber auch die bank pro nicht eingelöste lastschrift eur
5,11 berechnet. deswegen stutze ich.

gruß

c.w. f.

Hi

Die Banken drehen des leider gerne so, das es keine Rückbuchungskosten sind sondern reklarieren es einfach anders.

Nimm doch mal dieses Urteil mit zu der Bank & hack da mal nach, was damit los is…

Viel Glück
!Blue