Servus,
wenn Du nicht beschreibst, worum es geht, kann man weder „übersetzen“ noch erklären.
Steht tatsächlich in dem Kaufvertrag „der Kaufpreis ist zahlbar am 20. August 2014“? Das glaube ich nicht.
Wenn die Zahlung bei Übergabe fällig ist, kann sie nicht gleichzeitig innerhalb einer Woche ab heute fällig sein, unabhängig davon, ob eine Übergabe erfolgt oder nicht.
Was bedeutet hier "Rechtsmangel nach §§ 566,581 Abs. 2 - werde aus diesem Text nicht schlau.
Ähnlich wie bei einer Übersetzung kann man anhand dieser Aufzählung von zwei Paragraphen überhaupt nichts erklären. Falls das BGB gemeint sein sollte (vermutlich ist es so, das steht aber im Text und Du solltest das auch abschreiben) geht es hier darum, dass ein bestehender Mietvertrag nicht durch Verkauf aufgehoben oder aufgelöst wird, sondern lediglich der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters eintritt, und um das Verhältnis zwischen Pacht und Miete. Wenn Du den Text, aus dem Du nicht schlau wirst, nicht zum Rätselraten stelltest, sondern hier hinschriebest, ließe sich da helfen.
Schöne Grüße
MM