…das er läuft.
die Frage ist an und für sich selberklärend. Eine Freundin bat
mich einen Onlineshop zu realisieren um etwas zu vertreiben,
was sie selbst herstellt.
Achtung! Sollst du nach der Vertriebler sein oder bleibt sie das?
Sie vertreibt es derzeit über
sogenannte Parties und bei anderen Läden. Sie besitzt auch
einen Kleingewerbeschein.
Was ist ein Kleingewerbeschein? DIN A5 Format statt A4?
Was muss ich aber nun beachten, wenn
ich einen Onlineshop für ihre Waren erstelle? Brauche ich da
iwelche Lizenzen, oder sie? Finanzamt? Iwas anderes?
Die Grundfrage ist: Wer ist Shop-Inhaber? Bleibt die Freundin es oder sollst du es werden. Im letzteren Fall wirst du selber Gewerbetreibender und benötigst einen Gewerbeschein!
Ansonsten nimmst du eine OpenSource-Shop-Software, erstellst den Shop, pflegst die Artikel usw. und vergiss nicht dich dafür bezahlen zu lassen.
Was AGB, Impressum usw. angeht, ist nachher der Shop-Inhaber verantwortlich und sollte wissen was er macht. Impressum ist Pflicht, gibt genügend Muster im Internet. AGB sind nicht zwingend notwendig, wie schon geschrieben wurde reicht auch BGB. Ansonsten stellen die AGB auch noch einen Abmahn-Angriffspunkt dar.
Das die Shop-Inhaberin auch Steuererklärungen an Finanzamt abgeben muss, dürfte ja bekannt sein, da sie bisher schon gewerblich tätig ist. Das gilt natürlich auch für die Verkäufe über den O-Shop.
Technisch brauchst du noch einen Server, auf dem ganze laufen soll.