Was passiert bei einer Anzeige?

Ich höre immer wieder, die Aussage „bei einer Anzeige kommt doch nichts raus“.

Ist dies wirklich so? Und/oder was passiert wenn eine Anzeige gegen jemanden gestellt wird? Welche Konsequenzen hat das für denjenigen?

z. B. bei Belästigungen,Rufmord oder Verleumdungen

Strafanzeigen bei Körperverletzung o.ä. werden sicher effektivere Auswirkungen haben, oder?

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Hallo,
die pauschale Aussage ist Unsinn. Insbesondere wenn gegen eine Person und nicht gegen Unbekannt Anzeige erstattet wird. Im Falle von Delikten, bei denen der Staat von sich aus die Initiative ergreift (repräsentiert durch einen Staatsanwalt), bekommt der Beschuldigte zunächst eine Vorladung bei der Polizei. Dort kann er bereits zur Sache (also Tathergang) Aussagen machen ist aber an sich nur verpflichtet (und häufig auch gut beraten) lediglich den Pflichtteil zu absolvieren, d.h. die Angabe seiner Personalien und die Kenntnisnahme der Anzeige. Steht zu befürchten, daß der Täter Beweismittel/Zeugen entfernt/beeinflußt, die Flucht ergreift oder weitere schwerwiegende Straftaten begeht, kann er in Untersuchungshaft genommen werden. Die kann neben Gefängnis z.B. auch in einer psychiatrischen Anstalt „absolviert“ werden, je nachdem wie die Delikte geartet sind. Die Entscheidung U-Haft et al. muß durch einen Amtsrichter abgesegnet werden.
Im weiteren Verlauf besteht die Möglichkeit, daß der Kläger aus Mangel an öffentlichen Interesse auf den Weg der Privatklage verwiesen wird oder z.B. eine außergerichtliche Einigung (des Klägers und des Beklagten) gefunden wird. Ansonsten kommt es irgendwann zur Gerichtsverhandlung.

Gruss
Enno

PS: Die Aussage „bringt eh’ nichts“ trifft z.B. bei Vandalismusschäden + Anzeige gegen unbekannt zu (z.B. Außenspiegel bei Auto abgetreten) - obwohl es da sicher regionale Unterschiede gibt.

Ich höre immer wieder, die Aussage „bei einer Anzeige kommt
doch nichts raus“.

Ist dies wirklich so? Und/oder was passiert wenn eine Anzeige
gegen jemanden gestellt wird? Welche Konsequenzen hat das für
denjenigen?

z. B. bei Belästigungen,

Ist kein Straftatbestand

Rufmord

ist wohl das gleiche wie der Strafrechtliche Begriff der

(oder) Verleumdungen

Für verleumdung gilt das gleiche wie für die (einfache) Körperverletzung:

Strafanzeigen bei Körperverletzung o.ä. werden sicher
effektivere Auswirkungen haben, oder?

Kommt auf den Einzelfall an. Eine (einfache) Körperverletzung ist ein Privatklagedelikt, d.h. es kann sein, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse ablehnt und Du selbst mit einem Anwalt die Klage führen must.

Weitere Erklärungen hier:

http://php.buergercenter.nrw.de/lettershop/download/…

M.

Hallo Annika,

na dann frage ich mich doch, wie die ganzen Leute in den Knast gekommen sind, die da heute sitzen und wieso man inzwischen teilweise Jahre braucht, bis eine Staatsanwaltschaft bei der Flut von Anzeigen überhaupt mal zu einer Fallbearbeitung kommt, die dann zu einem Verfahren führt.

Aber mal im Ernst: Natürlich „kommt etwas dabei raus“, wenn man Strafanzeige erstattet. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Viele Querulanten und Missverstandene blockieren das System mit Bergen von Nichtigkeiten, insbesondere Anzeigen gegen Unbekannt, die keine Aussicht auf Erfolg haben und eben auch Dinge betreffen, die die Öffentlichkeit auch gar nicht interessieren und die keine öffentliche Strafverfolgung gebieten. Und wenn dann mal wieder jemand anzeigt, dass ihm in der Zeit zwischen dem 01.04.04 und dem 20.04.04. ein Unbekannter sein nicht abgeschlossenes Fahrrad von der Laterne vor dem Haus geklaut hat, dann kommt auch dabei natürlich nichts raus, weil man eben einfach keinen Ansatzpunkt für Ermittlungen hat und der Wert der alten Rostlaube auch in keinem Verhältnis zum Wert der Arbeit von hochbezahlten Polizeibeamten und Juristen steht. Klar, daher kommen dann die Vorurteile, aber wenn nach einer solchen Anzeige die Staatsanwaltschaft sich einen Massengentest in der Stadt genehmigen lassen würde, weil neben der Laterne eine Kippe gefunden wurde, wäre es sicher auch nicht recht, oder?

Aber so aus eigener Erfahrung kann ich schon sagen, dass Anzeigen etwas bringen. Viele Mandanten mit strafrechtlichen Problemen wurden nicht von der Polizei oder Staatsanwaltschaft direkt angegangen, sondern wurden erst durch Anzeigen von Privaten aktenkundig. Und bei den von mir selbst oft im Mandantenauftrtag erstatteten Anzeigen, sieht die Sache auch so aus, dass diese höchst selten mal ins Leere gehen. Es dauert zwar inzwischen je nach Staatsanwaltschaft und Gericht oft Monate bis Jahre, aber wenn man eine konkrete Tat mit konkreten Beweismitteln anzeigt und ggf. auch gleich noch einen Tatverdächtigen mitliefert, und es eben gerade nicht nur um ein rostiges altes Fahrrad geht, dann passiert schon etwas.

Wurde ein Tatverdächtiger benannt und ist die Sache nicht vollkommen bedeutungslos (ggf. Privatklage), wird er von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen, wo er allerdings nicht erscheinen muss. Dann kann er sich einen Anwalt nehmen, der beantragt dann Akteneinsicht und äußert sich ggf. gegenüber der Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann, ob sie die Sache einstellt (ggf. gegen Auflagen), einen Strafbefehl erlässt oder eben die Sache an das Gericht abgibt. Da kommt es dann zur Verhandlung mit Beschluss oder Urteil.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

es kommt darauf, wer geschädigt wurde. Wenn das Finanzamt um 20 Euro betrogen wurde, schlägt der Staat mit allen seinen Mitteln zu. Dann muß der Sünder notfalls auch noch eine Ersatzhaft antreten, wenn er seine Schuld nicht bezahlt. Aber mir hat ein Rechtsanwalt 50.000,- Euro abgeknöpft und mir als Sicherheit dafür wertlose Grundschuldbriefe überlassen, und das Verfahren wurde eingestellt. Wen interessiert es schon, ob mir ein paar Euro fehlen oder nicht.

Gruß Ebi