Was steht mir an Unterhalt zu?

Hallo ihr Lieben,

ich brauche dringend eure Hilfe.
Kurze Infos: Ich bin 19 Jahre alt, beginne morgen meine Ausbildung, wohne nicht mehr zu Hause.
Mein Vater zahlt mir 200 Euro Unterhalt (obwohl er mir 298 Euro zahlen müsste-das will ich aber noch mal persönlich mit ihm klären). Nu ist aber meine wichtige Frage, was steht mir von meiner Mutter zu? Denn meine Eltern leben getrennt.
Meine Mutter hat neben mir noch 2 Kinder (jedoch nicht mit meinem leiblichen Vater). Sie verdient brutto um die 1600 Euro. Kindergeld zahlt sie mir.

Was steht mir an Unterhalt von meiner Mutter zu? Und wie kann ich ihr das deutlich machen?

Ich bedanke mich bei euch!
LG eure Phia

Hallo,
hm, natürlich besteht Anspruch auf Unterhalt, jedoch bedenke, dass deine Eltern auch selbst Geld zusteht. Der Eigenbedarf liegt bei mind. 1000 € zu.
Bei deiner Mutter wird es zu einer Mangelberechnung kommen, das heißt, das der zur Unterhaltsberechnung bestehende Anspruch auf alle Kinder nach Alter aufgeteilt wird.
Vom Regelunterhalt muss noch das Kindergeld abgezogen werden, sowie anteilig Geld von der Ausbildungsvergütung.

Also würde mir nichts wirklich zustehen, richtig?
Ich habe Bab beantragt und hoffe, dieser wird genehmigt.

das muss ausgerechnet werden.weiss nicht was deine Mutter verdient usw.kannst aber beim Jugendamt nachfragen
mfg

Guten Morgen.
Es kommt auch z.B. darauf an, wie hoch dein Einkommen während der Ausbildung ist.
Bab könnte z.B. bewilligt werden, wenn du einen langen Anfahrtsweg hast, oder wenn du von Seiten deiner Eltern keine Unterstützung bekommst.
Wohngeld wäre eine zusätzliche Alternative, bzw. würde ich an deiner Stelle mit beantragen.
Ingo

Hallo,
Ich glaube nicht, dass Ihr Vater so viel Geld zahlen muss. Sie beginnen eine Ausbildung, was verdienen Sie da netto? Ohne diese Angaben kann man Ihnen gar keine Auskunt geben. An Ihrer Stelle würde ich Ausbildungsbeihilfe (beim Arbeitsamt) beantragen.Ihnen steht incl. Ihrem Einkommen aus der Ausbildung ca. 650 Euro gesamt zu. Wenn Sie also eine Vergütung von 400 Euro bekommen und Kindergeld 184 Euro
liegen Sie schon fast bei 600 Euro. Unterhalt ist da nur noch sehr gering, sicher keine 298 vom Vater, zumal der Rest durch beide Elternteile verdienstmäßig augerechnet wird. Ihr Vater würe also nicht mal 100 Euro zahlen müssen!! Ich würde da also sehr vorsichtig sein, denn auch Unterhalt kann zurück verlangt werde!

Ich habe ja einen Brief bekommen, wo vermerkt ist, dass mein Vater mir diese Höhe zu zahlen hat. Er hatte Jahre nicht gezahlt und muss alles nachzahlen.

das müssen Sie dann auch schreiben, ich kann das nicht wissen!
Haben Sie bei der Arge Behilfe beantragt?
Machen Sie das, denn das Jugendamt darf Ihnen nicht mehr helfen. Die Arge wird ihre Beihilfe ausrechnen. und wenn die Sie fragen was Ihre Eltern verdienen, sagen Sie bitte, dass wissen Sie nicht.
Die Arge wird sich an Ihre Eltern selber wenden und sich das Geld holen. Dann haben Sie keinen Ärger und bekommen das Geld von der Arge. Mein Sohn hat auch Beihilfe bekommen, der Vater hat auch nicht bezahlen wollen.
Das Geld was Sie bekommen recnet sich nach Entfernung zum Arbeitsplatz, zur Berufsschule, Wohnung (darf nicht zu teuer sein). Selbst die fahrten zu den Eltern werden Ihnen erstattet, je nach Anzahl der Besuchen. Allerdings befürchte ich, dass die die 200 Euro vom Vater als Einkommen anrechnn werden und diese abziehen. Sie werden incl. Kindergeld und den 200 Euro+ Ihr Verdienst n der Ausbildung an die 800 Euro kommen müssen. Die Ausbildungsvergütung ist zur Zeit schon schnell an 400 Euro dran. Aus welcher Zeit ist der Unterhalt des Vaters?

Hallo,
Richtig ist, das beide Eltern Barunterhaltspflichtig sind.Dein Vater zahlt dir ja schon was.
googel mal …Unterhalt fuer 18
Jaehrige…das findest du was…wenn nicht,kannst du dich gerne nochmal melden

Lisa

Hallo,
der Unterhalt hängt von dem Netto-Einkommen der Mutter ab. Da kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen. Allerdings spielen hier die beiden anderen Kinder ebenfalls eine Rolle, so dass sich der Unterhalt reduziert.Rechne mal mit max. 150 €, eher noch weniger, da du ja schon das Kindergeld erhältst. Das Jugendamt kann dir auch Auskunft geben, hierzu benötigst du aber die Einkommensnachweise der Eltern.

Ich denke, bei dem Einkommen und 2 weiteren Kinder,…wirst du nix mehr zugesprochen bekommen.

Hallo

da du nicht mehr zuhaue wohnst würde dein Bedarf mit 670€ angesetzt werden. Davon werden dann das Kindergeld sowie dein Nettogehalt abgezogen werden. Eine Ausbildungspauschale von 90€ kannst du in der Regel wieder darauf rechnen. Was dann als Bedarf übrig bleibt, muss von deinen Eltern anteilig nach ihrem Einkommen gezahlt werden.

Ab dem 18 Lebensjahr sind grundsätzlich beide Elternteile sind zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie leistungsfähig sind.

Wenn die beiden anderen Kinder deiner Mutter auch unterhaltspflichtig sind (welches Alter?), muss das verfügbare Einkommen auf alle 3 Kinder aufgeteilt werden. Bei 1600€ Brutto wird da nicht viel übrig sein, denn das ergibt 1133€ Netto. Bei einem Selbstbehalt von 1000€ also 133€ zum verteilen.

Du musst deine Mutter formell anschreiben, das sie unterhaltspflichtig ist und Nachweise zum Einkommen liefern muss. Natürlich wäre es besser, wenn das möglich ist, mit ihr zu reden und einen Betrag festzulegen,

Kann deine Mutter keinen Unterhalt leisten muss dein den Anteil zahlen, wie es sich nach einem anrechenbaren Einkommen ergibt.

Ohne genaue Zahlen kann man es leider nicht präziser schreiben, aber es sollte für eine ersten Abschätzung reichen.

Gruss

Hallo,

sorry, wegen der langen, urlaubsbedingten Wartezeit auf Antwort.

Von der Mutter wird es - wenn die Halbgeschwister minderjährig sind - keinen Cent an Unterhalt geben.

Ob der Vater noch bezahlen muss (200 Euro erscheinen mir hier viel) hängt vom eigenen Ausbildungseinkommen ab. Das wird nämlich auf die Unterhaltspflicht angerechnet.

Gruß