Was tun, wenn man Miete nicht bezahlen kann?

Moin,

dann kuck mal den hier:

http://www.jobcenter.wuppertal.de/leistungsgewaehrun…

Erste Zeile, Zitat:

„Haben Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt,“

Woraus erkennst du das ein Anspruch auf solche Leistungen besteht

Gruß

TET

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Hallo,

Erste Zeile, Zitat:

„Haben Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt,“

Woraus erkennst du das ein Anspruch auf solche Leistungen
besteht

Gruß

TET

Weil dieser Antrag mit dem Mietzahlungsanspruch einhergeht, bei diesem Antrag geht’s nicht alleine um ALG sondern auch um den Anspruch auf Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wenn man Glück hat bekommt man gleich zur Mietzahlung gleich noch Aufstockergeld.

Gruß

BHShuber

Weiterführende Informationen bei deinem zuständigen Jobcenter

Moin,

könntest du einfach mal einen konkreten Beleg dafür bringen, dass das Jobcenter ohne dass ein Anspruch auf ALG2 besteht, die Miete oder Teile davon übernimmt? Ich zweifle dies immer noch an.

Gruß

TET

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Hallo TET,

Moin,

könntest du einfach mal einen konkreten Beleg dafür bringen,
dass das Jobcenter ohne dass ein Anspruch auf ALG2 besteht,
die Miete oder Teile davon übernimmt? Ich zweifle dies immer
noch an.

Mit Verlaub ist mir das vollkommen wurscht was du anzweifelst, mit einem einfachen Telefonat bei deinem zuständigen Sozialbürgerhaus und zugehörigen Jobcenter gibt man auch Auskunft, ausweichend kann man auch den Antrag vom www.jobcenter.de runterladen.

Ansonsten ließ dir einfach nochmal den geposteten Link durch.

Gruß

BHShuber

Hallo nochmal,

Ich zweifle dies immer

noch an.

Gruß

TET

Mehrbedarf bei atypischen Lebenslagen

Sobald im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht, wird ein Mehrbedarf anerkannt.

Hierzu muss zu allererst ein Antrag auf SGB II Leistungen gestellt werden, je nach Verdienst und Bedarf aufgrund des Wegzugs des Lebensgefährten und drohender Wohnungslosigkeit durch Nachtzahlung der Miete, wird die unangemessene Miete bis zu 6 Monate vom Jobcenter bezahlt.

Zeitgleich wird auf das Amt zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit verwiesen, die dann sogar Mietrückstände von bis zu 3 Monatsmieten übernehmen und bei der Wohnungssuche behilflich sind.

Gruß

BHShuber

Gruß

BHShuber

Ansonsten ließ dir einfach nochmal den geposteten Link durch.

ich hab auch einen link:
http://dejure.org/gesetze/SGB_III
schau mal, wer nach dem sgb3 abschnitt 2 berechtigter ist.

hast du irgendeinen hinweis, dass das hier vorliegt? hast du irgendeinen beleg dafür, dass eine derartige leistung jedem zusteht, der meint, bedürftig zu sein?

ich verstehe auch nicht, warum nicht irgendwer hier stattdessen auf das eigentlich viel näher liegende wohngeld hingewiesen hat:
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/allg_w…

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Hartzer Käse,

Ich zweifle dies immer

noch an.

Gruß

TET

hier noch was zu lesen:

Mehrbedarf bei atypischen Lebenslagen

Sobald im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht, wird ein Mehrbedarf anerkannt.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sb_hilfe.asp…

Gruß

BHShuber

Hallo testare,

hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sb_hilfe.asp…

Gruß

BHShuber

Moin,

jetzt hast du sogar schon eine Sozialhilfeberechtigung herkonstruiert. Respekt. Woher völlig unabhängig vom Einkommen die Berechtigung zum Bezug von ALG2 oder Sozialhilfe kommen soll, hast du aber immer noch nicht dargelegt.

Gruß

TET

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hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sb_hilfe.asp…

„Bei Neuantragsstellern auf Sozialhilfe…“

du hast die fragen jetzt zum wiederholten mal nicht beantwortet:

**wo liest du hier irgendwas, was darauf hin weist?

wo steht, dass diese beihilfe jeder bekommen kann?**

kommt noch was? oder gibst du endlich zu, dass du schlicht unsinn erzählt hast?

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Hallo testare,

**wo liest du hier irgendwas, was darauf hin weist?

wo steht, dass diese beihilfe jeder bekommen kann?**

kommt noch was? oder gibst du endlich zu, dass du schlicht
unsinn erzählt hast?

Frage dich doch mal, wer bekommt Sozialhilfe und wie wird diese Beantragt?

Da weder ich und vermutlich auch du, in der glücklichen Lage sind, das nicht beantragen zu müssen, haben wir mit dem Primborium keine Erfahrungen.

Ja, wenn es mir nicht zu blöd wäre, den Bescheid meiner Mieterin zu entpersonalisieren und einzuscannen ( 28 Seiten), würde ich es echt machen, vielleicht mach ich das auch noch und sende den Bescheid per privater Nachricht.

Die Dame arbeitet und verdient Netto 1.208 Euro, die Miete Warm kostet 1.290 Euro, der Freund ist ausgezogen, kann die Miete nicht selber zahlen, geht zum Sozialbürgerhaus und ich bekomme einen Bescheid, dass die Miete für vorerst 3 Monate längstens 6 Monate übernommen wird ZITAT:

Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II können unangemessene Kosten für die Unterkunft nur solange als Bedarf anerkannt werden, wie es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder andere Weise, die Kosten der Unterkunft auf einen angemessenen Betrag zu senken.

Mietobergrenze der angemessenen Kosten liegt für den Umkreis München bei 449,21 Euro Netto-Kaltmiete.

Um zu vermeiden, dass das Jobcenter München nach Ablauf von 6 Monaten, also zum DATUM
nur noch die angemessene Kaltmiete in der Leistungsberechnung ansetzt, bittet das Jobcenter um intensive Bemühungen eine geeignete Wohnung zu suchen mit Nachweis der Bemühungen.

So wie deuten wir das?

Gruß

BHShuber

**wo liest du hier irgendwas, was darauf hin weist?

wo steht, dass diese beihilfe jeder bekommen kann?**

sag mal, hast du wirklich derartige leseprobleme? deine postings geben immer noch genau gar keine antwort auf obige fragen. nichts als wilde geschichten, die natürlich in manchen fällen zutreffen können, aber auf die es hier genau gar keinen hinweis gibt.

und deine erste antwort geht deshalb mit karacho am thema vorbei.

für mich ist hier schluss, es kommt ja eh kein inhalt von dir. aber schreib nur weiter, wenn du lust hast.

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**wo liest du hier irgendwas, was darauf hin weist?

wo steht, dass diese beihilfe jeder bekommen kann?**

kommt noch was? oder gibst du endlich zu, dass du schlicht
unsinn erzählt hast?

Frage dich doch mal, wer bekommt Sozialhilfe und wie wird
diese Beantragt?

Da weder ich und vermutlich auch du, in der glücklichen Lage
sind, das nicht beantragen zu müssen, haben wir mit dem
Primborium keine Erfahrungen.

Völlig richtig - und ohne Kenntnisse und Erfahrungen sollte man auf das Schreiben verzichten!

Nur eins noch - die gesetzliche Grundlage für Sozialhilfe findet man im SGB XII

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/

Gruß Merger

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Hallo testare,

für mich ist hier schluss, es kommt ja eh kein inhalt von dir.
aber schreib nur weiter, wenn du lust hast.

pfiati, das kann jeder für sich selber entscheiden.

Gruß

BHShuber

Hallo Merger mal wieder

Nur eins noch - die gesetzliche Grundlage für Sozialhilfe
findet man im SGB XII

Gruß Merger

na dann lies mal das hier:

Umgang mit Mischfällen
In Mischfällen mit dem SGB XII ist unbedingt eine Absprache erforderlich. Da
bei überhöhten Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem SGB
XII künftig erleichterter Zugang zu einer sozialgeförderten Wohnung möglich ist,
ist das Jobcenter München an die Entscheidung des SGB XII gebunden. Es ist
darauf zu achten, dass die tatsächlichen Kosten auch vom SGB II bis zur Wohnungsvermittlung
übernommen werden. Auf keinen Fall darf eine Kostensenkung
zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder nur für die Leistungsberechtigen
nach dem SGB II erfolgen.

Fall wechselt vom SGB XII ins SGB II
Wurde bereits ein Kostensenkungsverfahren abgeschlossen und es wurde im
SGB XII nur noch der angemessene Betrag als Bedarf anerkannt, bleibt es
auch für das Jobcenter München bei der getroffenen Entscheidung. Eine Übernahme
der tatsächlichen Kosten ist für die Zukunft grundsätzlich nicht mehr
möglich.

Quelle:

http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-…

Wie du bemerkst, es ist nicht alles Schwarz und Weis oder Hell und Dunkel.

Der Mensch hat eben auch Verstandesgrenzen, die Grenzen werden schnell erreicht bei Schubladendenken oder man bemerkt es erst gar nicht, dass man bereits die Grenze des Intellekts erreicht hat!

Gruß

BHShuber

Hallo BHShuber,

im Gegensatz zu dir, kenne ich mich mit der Sozialhilfe vermutlich ein bissel besser aus,
da ich einige Jahre bei der Kommunalverwaltung (unter anderem auch auf dem Sozialamt) tätig war.

Bevor Sh gezahlt wird, müssen zuerst einmal die Einkommensverhältnisse überprüft werden. Und aus den bisherigen Informationen, kann man nicht erkennen, dass hier überhaupt die Möglichkeit eines Zuschusses/Darlehen besteht.

Es macht doch keinen Sinn blauäugig irgendwelche Behauptungen aufzustellen,
die nicht nachvollzogen werden können.

Wir sind doch nicht im Brett „Plaudereien“.

Man sollte nur von Dingen schreiben von denen man etwas versteht.

Gruß Merger

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Hallo Merger,

Hallo BHShuber,

im Gegensatz zu dir, kenne ich mich mit der Sozialhilfe
vermutlich ein bissel besser aus,
da ich einige Jahre bei der Kommunalverwaltung (unter anderem
auch auf dem Sozialamt) tätig war.

Das ist ja seltsam, im Versicherungsforum wurde von dir noch behauptet, du wärst sein 20 Jahren zuerst bei DBV-Winterthur dann AXA gewesen, so nun erzähl doch mal weiter deine Geschichten!

Wann und wo warst du denn mal in der Kommunalverwaltung in der deutschen demokratischen Republik oder was?

Bevor Sh gezahlt wird, müssen zuerst einmal die
Einkommensverhältnisse überprüft werden. Und aus den
bisherigen Informationen, kann man nicht erkennen, dass hier
überhaupt die Möglichkeit eines Zuschusses/Darlehen besteht.

Na dann sollte man mal den ganzen Post lesen und nicht irgendwo einhacken und Behauptungen aufstellen, ich gehe davon aus, dass du überhaupt den Durchblick verloren hast.

Es macht doch keinen Sinn blauäugig irgendwelche Behauptungen
aufzustellen,
die nicht nachvollzogen werden können.

Ja da nimmt wieder mal einer das Maß von seinen eigenen Schuhen.

Wir sind doch nicht im Brett „Plaudereien“.

Na wenigstens soweit reicht dein Durchblick!

Man sollte nur von Dingen schreiben von denen man etwas
versteht.

Genau, schreib dir das mal auf deine Fahne und halte es dir täglich vors Gesicht und am besten, du gibst dir dann wie meistens für deine Posts selber ein Sternchen.

Gruß Merger

Gruß

BHShuber

Hallo BSHuber,

mal abgesehen von deinen persönlichen Befindlichkeiten, finde ich einfach die Antwort nicht, in der du zugegeben hast, dass deine erste Antwort für den Großteil der Einwohner dieses Landes einfach mal völliger Käse war und du dich danach einfach verrannt hast. Das würde nämlich die notwendige Größe zeigen, die es braucht, um andere in der hier von dir an den Tag gelegten Art und Weise anzugehen.

Gruß

TET

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Hallo,

mal abgesehen von deinen persönlichen Befindlichkeiten, finde
ich einfach die Antwort nicht, in der du zugegeben hast, dass
deine erste Antwort für den Großteil der Einwohner dieses
Landes einfach mal völliger Käse war und du dich danach
einfach verrannt hast. Das würde nämlich die notwendige Größe
zeigen, die es braucht, um andere in der hier von dir an den
Tag gelegten Art und Weise anzugehen.

Gruß

TET

Was nun aber der Behauptung entsprechend von dir zu widerlegen sein sollte, hier fehlt eben der Gegenbeweis deinerseits, dass meine Aussage nicht richtig ist.

Gruß

BHShuber

Moin,

Was nun aber der Behauptung entsprechend von dir zu widerlegen
sein sollte, hier fehlt eben der Gegenbeweis deinerseits, dass
meine Aussage nicht richtig ist.

Die Behauptung deinerseits ist doch, dass eine ALG2-Berechtigung besteht. Hierfür lieferst du aber nicht den kleinsten Anhaltspunkt. Wie auch, es gibt ja auch keinen. Da der Großteil der in Deutschland lebenden und arbeitenden Menschen eine solche Berechtigung nicht hat, wäre es an dir eine solche zu belegen.

Gruß

TET

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