Liebe/-r Experte/-in,
vor einiger Zeit bin ich aus allen Wolken gefallen, als ich erfahren habe, daß man den Widerspruch gegen einen Beschluß auf einer Eigentümerversammlung beim Amtsgericht einreichen muß.
Genauer: mein Exmann erzält mir, daß er auf der Eigentümerversammlung war und sofort nach der Abstimmung (es ging um eine Kostenerstattung an ihn, die aufgrund eines „erkauften“ niederen Handwerkerangebots ihm gewährt werden sollte) deutlich formuliert hat, daß er damit nicht einverstanden ist und hiermit Einspruch einlegt. Dies geht auch deutlich aus dem Protokoll der Versammlung hervor. Er hat noch in der Versammlung zwei Gegenangebote vorgelegt, die jedoch keine Beachtung fanden. Er hat nach der Versammlung jedoch keinen schriftlichen Einspruch mehr gemacht.
Ihm war nicht bekannt, daß er gegen solche Beschlüsse nur beim Amtsgericht innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen muß.
Jetzt die Frage: Hätte der anwesende Verwalter ihn darauf hinweisen müssen?
(vielleicht auch nur auf der Basis von „Treue und Glauben“ nach § Hau-mich-blau im BGB)
Zweite Frage: dieses niedere Handwerkerangebot war eine Gefälligkeit eines Handwerkers, der viel mit der Hausverwaltung zusammenarbeitet. Der Handwerker hat es auch zurückgezogen (nach der Beschlußfassung) und hat auch zugegeben, daß die Hausverwaltung ihm mehr oder weniger gesagt hat, wie es auszusehen hat. Außerdem hat er die Baustelle nie besichtigen können, die Hausverwaltung hielt dies für unnötig. Er hat sogar nach einer Begehung mit meinem Mann ein neues, realistisches Angebot erstellt.
Haben wir hier den Tatbestand des Betruges? Wenn ja, wer müßte angezeigt werden? Die Hausverwaltung als Organisation? Die Mitarbeiterin der Hausverwaltung? Die restlichen Miteigentümer?
Kann also irgendwie eine Nichtigkeitsklage bzgl. des Beschlusses gemacht werden, weil er auf einem Betrug basiert - auch wenn die Einspruchsfrist von 4 Wochen natürlich schon ewig rum ist?
Puh. Ja. So ist das. Ich hoffe, ich habe verständlich formuliert und freue mich wirklich sehr, wenn ich Hinweise jeglicher Art bekomme.
Ich weiß, daß es nicht einfach ist, aber „einfach“ kann ja jeder. *g*
Viele Dankesgrüße schon vorab.
Andrea