Hallo www-Gemeinde!
Folgender, diskutierter Fall:
Herr M. verletzt sich - von der Arbeit kommend - im Erdgeschoss im allgemeinen Treppenhaus von 28 Wohnheiten. Er selbst wohnt im dritten Stock.
Wegeunfall oder nicht? Die Meinungen gingen hier sehr auseinander. Die BG sollen dies angeblich nicht (mehr) anerkennen. Kennt jemand aussagekräftige Quellen?
Danke im Voraus!