Hallo zusammen,
ich habe eine Frage hinsichtlich meinens Weiterbildungsvertrages und wäre sehr froh wenn mir jemand zeitnah eine Antwort senden könnte.
Folgende Thematik:
2010 kam mein Chef auf mich zu und wollte dass ich eine Weiterbildung mache. Da ich immer interessiert bin mich weiterzubilden und ich sonst auch schlechte Karten gehabt hätte wenn ich es nicht gemacht hätte, nahm ich den Vorschlag an.
Ich musste jedoch einen Weiterbildungsvertrag unterschreiben. Ich fand diesen damals schon ziemlich lange bezüglich Bindungsfrist ans Unternehmen aber nach mehrmaliger Nachfrage ging der AG nicht runter.
Ich habe nun im Jahr 2011 von März bis November 3 Module der Weiterbildung absolviert/beendet. Ich rede hier von einer Dauer von insgesamt 10 Tage (1 Modul = 3 Tage, 2 Modul = 4 Tage und 3 Modul = 3 Tage)
Gesamtkosten belaufen sich auf 3500 Euro.
Nun habe ich diese Woche gekündigt und mein AG möchte die volle Summe zurück haben.
Laut Weiterbildungsvertrag darf er das, jedoch weiß ich nicht ob es für die kurze Fortbildung + Kosten rechtens ist.
im Vertrag steht folgendes:
Frau … hat über einen Zeitraum von 12 Monaten (war aber nur 10 Monate) an einer Weiterbildung… teilgenommen.
bis zum Ablauf des ersten Jahres zu 100%
bis zum Abauf des zweiten Jahres zu 66%
bis zum Ablauf des dritten Jahres zu 33% zurückzuzahlen wenn der AN kündigt.
Ist dies bei der Dauer der Weiterbildung rechtens eine Bindung von 3 Jahren zu vereinbaren? Muss ich die Summe tatsächlich bezahlen?
Wäre sehr froh wenn Sie jemand auskennt und mir eine Antwort senden würde.
Vielen Dank schon im Voraus
Daniela