Welche Auskünfte muß man der Krankenkasse geben?

Hallo, ich möchte doch gerne mal Wissen was eine Krankenkasse für Auskünfte von einem Mitglied fordern kann.
Beispiel: Ein AN ist seit Ende September 06 wegen Starker Nervlicher Belastung im Krankenstand, wegen großer Probleme mit seinem Arbeitgeber.(nicht nur er)
Eine Rückkehr in die Firma ist zu 99% nicht mehr möglich.(Mobbing,kein Geld usw.)
Der AN befindet sich seit Januar 07 in Psychotherapeutischer Behandlung.
Der Psychotherapeut hat ein Gutachten erstellt worinn steht daß eine Rückkehr an den Arbeistplatz den Gesundheistzustand nur Verschlimmern würde.
Die Krankenkasse drängt nun immer wieder den AN das Beschäftigungverhältniss zu Kündigen! (nach über 27 Jahren)
Auch war der AN beim Anwalt um „etwas“ zu Unternehmen.(gegen den AN)
Inwieweit ist der AN verpflichtet die Krankenkasse über solche Dinge zu Infomieren? bzw. kann die Kr.Kasse Verlangen daß der AN Kündigt?
Mfg B.

Hallo,
zunächst sei mal festgehalten dass Mobbing am Arbeitsplatz grundsätzlich keine
Begründung für eine Arbeitsunfähigkeit sein kann. Durch das
Fernbleiben wird dieses Problem sicherlich nicht gelöst.
Hier ist eine innerbetriebliche Lösung anzustreben - aber das sind
individuelle Fälle, die man auch als solche behandeln sollte.
Was die Grundfrage angeht, so lautet die Antwort ganz klar
„Nein“ - die Krankenkasse darf nicht auf die Kündigung eines
Beschäftigungsverhältnisses drängen.
Sicher ist es im Interesse (gerade bei dieser Konstellation) die
Krankengeldbezugszeit so schnell als möglich zu beenden, aber
nicht so. Hier böte sich sich unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes ggf. eine Reha-Maßnahme an.
Gruß
Czauderna