Welche Kündigungszeiten sind hier Gültig? Erster Absatz 3 Monate zum Quartal oder die gesetzlichen Kündigungsfristen im unteren Absatz!
Gruß
N.Matt
Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsbestimmungen gelöst werden. Wir während der Probezeit von keinem Vertragspartner gekündigt, so geht das Arbeitsverhältnis in ein dauerndes auf unbestimmte zeit über. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die verlängerten Kündigungsfristen aufgrund gesetzlicher Bestimmung gelten für beide Vertragsparteien