Liebe/-r Experte/-in,
mein Bruder hatte einen Unfall, wo die gegnerische Partei nachgewiesen (Zeugenaussage) schuldig ist.
Leider hat der gegnerische Fahrer Fahrerflucht begangen und kann nicht ermittelt werden. Der Halter des Fahrzeuges war nachweislich im Ausland und kann den Fahrer nicht benennen (hat das Fahrzeug aber auch nicht als gestohlen bemeldet).
Mein Bruder ist rechtschutzverischert und hat einen Anwalt. Dennoch war die Gerichtsverhandlung erfolglos, da der gegnerische Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Mein Bruder bleibt auf allen Kosten sitzen. Sein Auto hat Totalschaden und steht jetzt bei uns im Hof rum.
Wo bekommen wir noch Hilfe? Muss seine Versicherung die Kosten tragen??? Kann der Halter des gegnerischen Fahrzeuges nicht zur Verantwortung gezogen werden? Er hat ja irgendwie eine Aussichtspflicht für sein Fahrzeug, oder nicht?
Danke für die Hilfe/Rat.
Mit freundlichen Grüssen
S.