Hallo,
ich habe gerade von einem Telekom-Mitarbeiter erfahren, dass die Telefongebühren, die beim Weiterverbinden auf eine kostenpflichtige Nummer entstehen, dem Anrufer belastet werden, obwohl dieser eine kostenfreie Nummer gewählt hat und sich vom Gesprächspartner auf die kostenpflichtige Nummer weiterverbinden lässt.
Ist das so korrekt? Ich war bisher der Meinung, dass der Anrufer nur die Gebühren zu der Nummer zahlt, die er selbst gewählt hat.
Kann mir jemand eine Auskunft geben?
Die gleiche Frage gilt übrigens auch für den Fall, dass der Anrufer ein Hamburger Versandhaus unter einer Ortsvorwahl anwählt und sich von der Mitarbeiterin auf die Sonderrufnummer der Bestellhotline verbinden lässt. Theoretisch zahlt der Anrufer doch nur die Gebühren auf die Ortsvorwahl, so dass das Gespräch beim Vorhandensein einer Flatrate für den Anrufer kostenfrei verläuft, oder?
Danke,
Martin