Hallo,
so lange Du weiterhin gleich die beleidigte Leberwurst spielst, und Antworten sofort als „Frechheit“ bezeichnest, wird sich nichts ändern.
Was das konkrete Thema angeht, so solltest Du Dir wirklich mal dein eigenes Beispiel noch einmal genau überlegen. Ja, man muss kein Koch sein, um Salz in der Suppe zu schmecken, weil uns der Geschmackssinn nun einmal angeboren ist. Aber wie sieht es schon in der Beurteilung aus, ob die Suppe ggf. trotz richtigem Salzanteil tödliche Gifte enthält, die geschmack-, farb- und geruchlos sind? Es gibt nun mal Dinge, die man nicht mit seinen von Natur aus gegebenen Sinnen entscheiden kann. Insoweit sind alle Antworten, die sich auf - passende - Beispiele für deine Vermutung/Feststellung/Frage durchaus berechtigt gewesen.
Über ein „natürliches“ Rechtsempfinden sind viele, viele Bücher von sehr schlauen Menschen geschrieben worden, die weit mehr als nur eine „läppische“, durchschnittliche juristische Ausbildung hatten. Um es kurz zu machen: So einfach und eindeutig ist die Sache nicht, weil ganz unterschiedliche Aspekte für das Rechtsempfinden in verschiedenen Gesellschaften/Gesellschaftsteilen eine Rolle spielen, die zu höchst unterschiedlichen Rechtsordnungen geführt haben. Und eine „Rechtskontrolle“ durch das "gesunde Volksempfinden ist gerade in Deutschland ja schon einmal so etwas von schief gegangen, wie es nur schief gehen konnte. Da wollen wir bitte nicht wieder hin.
D.h. man muss sich sehr intensiv mit dem Recht beschäftigen, um sowohl einerseits über dessen Richtigkeit als auch andererseits über dessen korrekte Anwendung sinnvoll mitreden zu können. Hier sprechen wir - um beim Beispiel zu bleiben - nicht mehr vom bei jedermann vorhandenen Geschmackssinn, sondern von der Fähigkeit zur chemischen Analyse bzgl. der Giftstoffe. Und da die Juristerei keine „exakte Wissenschaft“ ist, die nur schwarz und weiß kennt, und in der Ausgestaltung und Auslegung von Recht immer zwangsläufig Spielraum steckt, wird die Sache hier sogar noch komplizierter. Ungefähr so, wie wenn man den chemischen Nachweis eines bestimmten Stoffs in der Suppe nicht nur mit absoluten Zahlen trifft, sondern darüber hinaus auch noch die Aussage machen muss, was eine übliche Portion der Suppe für einen durchschnittlichen Menschen wäre, und ob der darin enthaltene Anteil Gift insoweit zu bestimmten, konkreten Wirkungen führt, und inwieweit dieser Anteil (mit Absicht) von einem Dritten der Suppe hinzugefügt wurde, oder ggf. zwangsläufig in bestimmten Zutaten von Natur aus enthalten war, …
Insoweit kann zwangsläufig ein juristisches Urteil nicht so einfach in „richtig“ oder „falsch“ unterschieden werden, sondern nur in „vertretbar“ im Sinne angemessener Berücksichtigung aller bekannten Umstände und Anwendung aller passenden Vorschriften im Rahmen zulässiger Auslegung oder eben unvertretbar.
Und dass man hierüber vortrefflich streiten kann, zeigen ja die durchaus nicht selten hin und her springenden Urteile im Rahmen eines Instanzenzuges, der insoweit qualitätssichernd wirkt, wenn man es nicht gerade mal mit einem Amtsgerichts-Urteil zu tun hat, das unter der Berufungsschwelle liegt, o.ä. Und um den Kreis zum Beispiel zu schließen: Wenn wir die Sache mit der vergifteten Suppe als strafrechtliches Verfahren betrachten, dann findet da ganz sicher auch noch ein erbitterter Gutachterstreit über die Bewertung des Giftes in der Suppe statt, der von nicht unerheblicher Bedeutung für den Ausgang eines entsprechenden Verfahrens sein dürfte.
Verstehst Du jetzt, was ich damit meine, sich Antworten (auch pointierte) zu Herzen zu nehmen, um noch einmal die eigene Fragestellung/Sichtweise zu überdenken?
Gruß vom Wiz