Wie kann man eine Nachforderung in der gesetzlichen Krankenversicherung verhindern?

Der angenommene Fall: ein 60jähriger hat bis März 2015 von ALG-II (Hartz-IV) gelebt, anschl. einen Geldbetrag geerbt, von dem er jetzt solange leben muss, bis das Schonvermögen erreicht ist. In dieser Zeit zahlt er in die gesetzliche KV den Mindestbetrag für Versicherte ohne Einkommen, der bei etwa 170 € im Monat liegt. Nebenbei konnte er sich als Selbständiger 2015 ca. 600 € dazu verdienen.
Besteht jetzt die Gefahr, dass die KV Beiträge nachfordert, die die verdienten 600 € übersteigen? Wenn ja, um ca. wie viel? Was gibt es für Möglichkeiten, eine Beitragsnachforderung zu verhindern? Lässt die KV im Nachhinein mit sich verhandeln, wenn sie den nur geringen Nebenerwerb sieht?

Der Mindestbeitrag ist doch auf ein fiktives Einkommen von ca. 921 oder 945 (?) € bezogen.
ich sehe da keine Probleme.

MfG
duck313

Hauptberuflich Selbstständige haben ein anderes Mindesteinkommen:

Aber wenn ich das richtig verstanden habe und die 600 € das JAHRESeinkommen waren, mag die Situation anders aussehen.

Hallo,

waren die 600 Euro monatlich oder jährlich?

Bezieht die Person aktuell bzw. 2015 auch eine Betriebsrente, Zusatzrente, private Rente etc. oder hat in den letzten 10 Jahren eine Abfindung bzw. Einmalzahlung für eine dieser Leiustungen bezogen?etc.?

Gruß
RHW

Verhandeln kann man nicht. Mann aber gegen eine Enscheidumng der KV Widerspruch einlegen.

Die 600 € sind der gesamte Jahresverdienst, der selbständig erworben wurde.
Ansonsten keine Betriebsrente, Zusatzrente, Abfindung oder sonstiges.

Es ist zwar gut, dass man gegen eine Entscheidung der KV Einspruch einlegen kann; es wird aber wenig nützen, wenn die KV auf ihre Nachforderung besteht.

Sollte man nicht besser, wenn man auf selbständige Weise nur etwa 600 € im Jahr verdienen kann, darauf verzichten?
Denn man muss ja einen mehrfachen Beitrag für die KV entrichten.

Bei jemandem, der sich auf selbständige Weise was dazu verdient, wird ein höheres Einkommen veranschlagt.

Dann kann man beim Sozialgericht Klage erheben. Kostet nix, kein RA notwendig.

Dann wird es sehr wahrscheinlich keine Nachforderung geben.

Ausnahme: Die Krankenkasse kommt zum Ergebnis, dass die Selbständigkeit hauptberuflich war. Dafür ist auch die wöchentliche Arbeitszeit wesentlich. Am besten das persönliche Gespräch mit der Krankenkasse suchen und Nachweise über alle Einnahmen und den „Verbrauch“ des Ersparten mitnehmen.