Wie lange werden Überwachungsbilder gespeichert?

Hallo,
Ich befasse mich nun schon länger mit dem Thema Datenschutz. Im Frühling nächsten Jahres werde ich zudem eine Facharbeit über dieses Thema ablegen.
Da ich keine Verwandten oder Freunde habe, die in einem ähnlichen Bereich gearbeitet haben und ich keine weiterhelfenden Informationen von Ladeninhabern bzw. Ladendetektiven erhalten habe frage ich nun hier:
Wie lange werden die Bilder einer Überwachungskamera gespeichert?
Gemeint sind hiermit die einfachen Überwachungskameras in Geschäften wie zum Beispiel Buchläden oder Kleidungsgeschäften(H&M etc.).
Denn ist es wirklich nötig die Privatsphäre hunderter Leute pro Tag zu verletzen, um Verbrechen wie Ladendiebstähle aufzuklären? Ist es nicht vielleicht sinnvoller die Videodateien in regelmäßigen Abständen zu löschen, da sie nicht mehr von Belang sind?

Hallo,
Ich befasse mich nun schon länger mit dem Thema Datenschutz…

Wie lange werden die Bilder einer Überwachungskamera
gespeichert?
Gemeint sind hiermit die einfachen Überwachungskameras in Geschäften wie zum Beispiel Buchläden oderKleidungsgeschäften(H&M etc.).
Denn ist es wirklich nötig die Privatsphäre hunderter Leute pro Tag zu verletzen, um Verbrechen wie Ladendiebstähle aufzuklären?

ZU: „Ist es nicht vielleicht sinnvoller die Videodateien in regelmäßigen Abständen zu löschen, da sie nicht mehr von Belang sind“
Antwort: Dies wird doch gemacht, weil es vorgeschrieben ist.
Grundsätzlich rate ich Ihnen www.bsi.de zu nutzen, um dort weiter zu recherchieren.
Dann die Datenschutzgesetze von Bund (Bundesdatenschutzgesetz)und Länder Landesdatenschutzgesetz, besonders Schleswig Holstein) dahingehend zu durchsuchen. Dann in die Bibliothek zu gehen, um dort nach Fachgebieten zu recherchieren, also „Datenschutz“ und „Videoaufzeichnung“.Je nach Einsatzfall d.h. Sicherheitsniveau wird es speziel Regelungen geben, wie z.B. Strafvollzug; Gesundheitswesen hier die OP-Überwachung etc.
Nach meinen Kenntnissen werden in einer Woche alle Daten z.B. bei Tankstellen überschrieben.

Hallo,
Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt aber kein Verbrechen!
Die Aufzeichnung von Videoaufnahmen wird in der Regel
nach 24 Std gelköcscht oder automatisch überschrieben.
Z.B. Tankstellen löschen Aufzeichnungen nach 24 Std.

Es gibt keine eindeutige Regelung.
Die frage ist nur, wo meine Privatsphäre verletzt wird, wenn ich als Käufer in ein Geschäft gehe und mir
Waren ansehe oder kaufe und das aufgezeichnet wird.
Ich habe kein Problem dami.
Auch nicht in der S oder U Bahn, in Fußballstadien und so weiter wenn die Technik dazu benutzt wird um subversive Elemente abzuschrecken oder zu überführen.
MFG

Hallo,

nach meinem Dafürhalten ist ei Aspekt was juristisch normiert ist uns der andere was geübte Prais ist.

Die gesetzlichen Regelungen würde ich bei dem/den Datenschutzbeauftragten der Länder erfragen und um herauszufinden was die Geschäfte machen, würde ich die Datenschutzbeauftragten der Unternehmen befragen.

Mit freundlichen Grüßen
oohpss

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Gesetzlich ist die Videoüberwachung in § 6 b BDSG geregelt. Hier finden Sie auch die erforderliche Zweckbestimmung. Wenn der Zweck weggefallen ist (z.B. keine Ladendiebstähle im zurückliegenden Zeitraum), ist eine Rechtsgrundlage für die Speicherung nicht mehr gegeben.

In der Verfahrensbeschreibung sind die Speicher- und Löschfristen anzugeben, weiterhin die Berechtigten für den Umgang mit den erhobenen Daten (Filmaufnahmen) und die Voraussetzungen für das Betrachten der Aufnahmen. Jedermann hat ein Recht auf Einsichtnahme. Weitere Einzelheiten?

www.mvr-datenschutz.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das entscheidet jeder Betreiber selber. Im Grunde genommen gibt es 2 Systeme:

Beim ersten System werden die Aufnahmen z.B. auf eine DVD gebrannt und aufbewahrt.

Beim zweiten System hat man einen bestimmten Platz, dh. es wird so lange aufgenommen bis der Platz belegt ist. Danach werden immer die alten Daten durch neue ersetzt.

Sorry für die späte Antwort!
Hallo,
bitte siehe meine Hinweise nicht als Rechtsberatung an.
§6b BDSG beschäftigt sich mit der Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen.
Demnach ist eine Löschung unmittelbar wenn der Zweck der Überwachung/Aufzeichnung erfüllt ist, zu vollziehen (z.B. Diebstahlprävention). I.d.R. sprechen wir hier von 24 Std. bis max. 7 Tage.
Wichtig ist der Hinweis, das eine Videoüberwachung stattfindet.
Problematischer ist bspw. die verdeckte Videoüberwachung im Betrieb.
Gruß