Wie schnell muss eine Rechnung kommen

Hallo,
wie schnell muss nach einer Leistungserbringung die Rechnung kommnen, gibt es da Fristen ??

Hallo,

nein, es gibt keine Fristen außer den Verjährungsfristen (3 Jahre min.).

VG
EK

darf die Rechnung verspätet gestellt werden
Hallo EK,

da viele Firmen sich ein „Polster“ verschaffen wollen,darf dann die Rechnung erst im Folgejahr gestellt werden,obwohl im alten Jahr mit
dem Kunden abgerechnet?

Beispiel:
Dach gedeckt mit Abnahme zum 20.12.2011,Rechnungsdatum 05.01.2012.
(Kunde besteht auf Rechnungsdatum zum alten Jahr!)

LG Bollfried

Hallo,

ja, wie EK schon schrieb, kann die Rechnung noch deutlich später gestellt werden ohne dass dies rechtliche Konsequenzen hätte. Es ist nur die Verjährungsfrist zu beachten.

Ein Handwerker wird sich meist bemühen, dem Kundenwunsch nachzukommen.
Aber nicht immer ist ihm dies evtl. aus Zeitgründen möglich.
Und für das Finanzamt gilt ohnehin immer das Prinzip des Geldflusses.

Gruss, hemba

Hallo,

Beispiel:
Dach gedeckt mit Abnahme zum 20.12.2011,Rechnungsdatum
05.01.2012.
(Kunde besteht auf Rechnungsdatum zum alten Jahr!)

Der DD hat vermutlich im Jahr 2011 schon „zu viel Gewinn“ gemacht und verschiebt die Re ins nächste Jahr. Oder aber er hat im Januar eine Umsatzlücke und muss der Bank gegenüber Zahlungseingänge nachweisen, um sie zu beruhigen:wink:

Gruß:
Manni

Hallo,
wie schnell muss nach einer Leistungserbringung die Rechnung
kommnen, gibt es da Fristen ??

Bei Rechnungen über Lieferungen und Leistungen „im Zusammenhang mit einem Grundstück“ müssen diese innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung ausgestellt werden, ob es auch für andere Arten von Leistungen Fristen gibt, weiß ich nicht.

Der Verstoß gegen diese Regel des Umsatzsteuergesetzes kann bis zu 5.000€ Geldbuße kosten, zieht aber keine Folgen nach sich, die die Zahlungspflicht berühren.

Hallo,

Und für das Finanzamt gilt ohnehin immer das Prinzip des
Geldflusses.

nö. Bei der USt ist Soll-Versteuerung Standard, Ist-Versteuerung nach §20 UStG nur für kleinere Unternehmen auf Antrag.

Gruß

osmodius

Hallo Manni,

dies kann man ja nachvollziehen,aber wie ist die rechtliche Lage
(wie im Beispiel angeschnitten):

Kunde besteht auf Rechnungsdatum zum alten Jahr!

Kann der Kunde eine Rechnungsstellung,datiert auf den tatsächlichen
Abrechnungszeitraum verlangen?

LG Bollfried