Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die „Müllentsorgungs-Satzung“ des Landkreises X. Darin werden unter anderem die vorzuhaltenden Müllbehältervolumina zur regulären Hausmüllentsorgung sowie zur Gewerbemüllentsorgung geregelt. Die Satzung regelt auch sog. „Kleinstgewerbe“ (Gewerbe im eigenen Haushalt ohne Angestellte, z.B. Homeoffice)
Privathaushalte: „Für die Berechnung des Behältermindestvolumens auf dem Grundstück werden die Haushalte und die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde und bei gewerblichen Anfallstellen deren Anzahl und Mitarbeiterzahl zu Grunde gelegt.“ (§ 16 Abs. 3)
Gewerbemüll: „Soweit Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen dem Landkreis zu überlassen sind, sind die Grundstücke, auf denen solche Abfälle anfallen, ebenfalls anzuschließen.“ (§ 6 Abs. 2)
- bezieht sich somit auf Grundstücke, die nicht bereits an die Müllentsorgung angeschlossen sind - also Firmengelände, die nicht als Privathaushalte gelten, was aus dem Adverb „ebenfalls“ eindeutig hervorgeht.
Kleinstgewerbe im Privathaushalt: „Bei Grundstücken, die sowohl Wohnzwecken als auch unternehmerischen Zwecken (gewerbliche Nutzung) dienen und die ausschließlich von Unternehmen ohne eigene Beschäftigte genutzt werden, wird zur Bemessung des vorzuhaltenden Mindestvolumens 1 Person in Ansatz gebracht, sofern die gewerbliche Nutzung in den Wohnräumen stattfindet […]“. (§ 16 Abs. 6)
Meiner Meinung nach leitet § 16 Abs. 3 auf Abs. 6 weiter, wenn ein solches Kleinstgewerbe betroffen ist. Demnach würde insgesamt das Behältervolumen für einen Privathaushalt 1 x veranschlagt werden. Könnte die Behörde hier aber doppelt abrechnen unddas Kleinstgewerbe sei eine „zusätzliche Person“ dem regulären Volumen hinzufügen? Aus § 16 Abs. 6 geht doch nicht hervor, dass das Kleinstgewerbe eine zusätzliche Person ist. Vielmehr regelt es doch den Umstand, dass es eben Kleinsgewerbe (ein Laptop am Küchentisch) im Haushalt gibt, die keinen nennenswerten zusätzlichen Müll produzieren. Es ist verständlich, dass man mit der doppelten Müllgebühr Kasse machen will, aber ist dies denn durch o.g. Satzung gedeckt oder wird diese falsch ausgelegt???
Viele Grüße
Feivel