Guten Tag,
ich würde euch hier gerne um Rat fragen. Und zwar geht es um
meine Urlaubstage und die Nutzung.
Ich arbeite in der Gastronomie als Teilzeitkraft mit 100
Stunden im Monat und habe 24 Tage Urlaubsanspruch im
Kalenderjahr. Ich habe dort Mitte November 2012 angefangen und
habe die 6 Monatige Probezeit hinter mir. Im August 2013 werde
ich dort voraussichtlich eine Ausbildung anfangen - Aber bis
jetzt habe ich keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Ich
habe heute von meinem Chef für Juni meine Urlaubstage
beantragt und er meinte, dass ich nur 16 Tage Urlaubsanspruch
hätte, weil ich dort im August meine Ausbildung beginnen
werde. Ich würde gerne wissen, ob er damit Recht hat, weil ich
ja bis jetzt noch keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben
habe.
Zudem würde ich gerne wissen, wie viele Wochen ich Urlaub
habe, wenn ich vier Tage in der Woche arbeite. Bei 24 Tagen
Urlaub, wären es doch 6 Wochen oder nicht? Und bei 16 wären es
4 wochen?
Schonmal danke im voraus für ihre Zeit.
Hallo,
Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz. Das regelt die Minimalbedingungen. Weniger wie das, was dort steht, darf es nicht geben.
Durch Verträge, dazu gehört auch der Arbeitsvertrag kann auch mehr gegeben werden.
Und nun konkret.
Der derzeitige Arbeitsvertrag, ist ein befristeter Teilzeitarbeitsvertrag. Das heißt, alles wird prozentual auf die Teilzeit umgerechnet. Nehmen wir den Urlaub. Die Höhe des Urlaubsanspruches wird nicht verändert. Wohl aber die Länge des einzelnen Urlaubstages. Wenn die Teilzeit also z.B. die Hälfte der Vollzeit entspricht, (8 Stunden Arbeitstag) dann werden bei der 50% tigen Teilzeit eben nur 4 Stunden als Urlaubsstunden pro Tag, bezahlt. In der Praxis würde das so aussehen. Die Vollzeitstelle mit 160 Monatstunden bekommt Minimum ihren Urlaub von Mo-Fr zu je 8 Stunden bezahlt.
Macht also zusammen wieder 160 Stunden.
Beispiel:
5 Tage a 8 Stunden, pro Woche (= 40 h) x 4 Wochen, sind = 160 Urlaubsstunden.
Bei der Teilzeit ist es genauso:
5 Tage a 4 Stunden, pro Woche (= 20 h) x 4 Wochen, sind = 80 Urlaubsstunden.
Wenn man das jetzt noch in Geld rechnet. Multipliziert man die Urlaubsstunden mit z.B. 10 €, dann bekommt die Vollzeitstelle 1600 € für 20 Tage Urlaub und die 50% Teilzeitstelle eben nur 800 € für 20 Tage Urlaub.
Wenn jemand nicht das volle Jahr arbeitet, dann bekommt er den Urlaub monatlich berechnet. Wenn z.B. 20 Tage Jahresurlaub im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, (Mo-Fr.)
dann beträgt der monatlich erworbene Urlaubsanspruch:
20 Tage Jahresurlaubsanspruch, geteilt durch 12 Monate, gleich 1,66666 Tage Urlaubsanspruch pro Monat.
Macht für 9 Monate (1.Nov- 31.Juli = 9 Monate) 1,6666 x 9 = 15 Tage Urlaubsanspruch. Immer gerechnet von Mo-Fr.
Bei 20 Tagen Jahresurlaub werden immer die Tage von Montag bis Freitag gezählt. Bei 24 Tagen Jahresurlaub, werden immer die Tage von Montag bis Samstag gezählt. Warum ist das so? Bei dem Ersten, sprechen wir von der 5 Tage Arbeitswoche und bei dem Zweiten, sprechen wir von der 6 Tage Arbeitswoche.
Der 31. Juli wiederum entsteht aus der Tatsache, dass am 1. August ein neuer Arbeits(Ausbildungs)vertrag beginnt. In diesem, sind dann wieder neue Urlaubsregeln festgelegt.
Genauso wird dann auch umgerechnet bei einer 4 Tage Arbeitswoche.
Also immer alles in Prozente umrechnen. Zum Schluß, muß alles wieder an Stunden so passen, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Egal ob Urlaub oder Krank.
Übrigens, wenn man in der Gastronomie anfängt zu arbeiten, sollte man besser in eine Gewerkschaft (NGG) eintreten. Da gibt es kostenlosen Rechtsschutz und kostenlose Rechtsauskunft.