Wie vom ALG2 auf Gehalt überbrücken

Hallo mein Partner hat zum 1.8 eine Beschäftigung aufgenommen. Der AG zahlt zum 15. des Folgemonats. Jetzt wurden alle Zahlungen vom Amt eingestellt. Bedeutet am 1.8 letztes ALG2 erster Lohn 15.9. Wie jetzt die Zeit bis zum 15.9 überbrücken alle Rechnungen werden zum 1.9 abgebucht. Falls das eine Rolle spielt, 2 Erwachsene + 1 Kleinkind. Das Gehalt reicht nicht um komplett aus dem ALG2 Bezug zu fallen, es kommt zu einer ALG2 Aufstockung.

Hallo,
ich würde mit dem Amt Kontakt aufnehmen, vielleicht gibt es ein Überbrückungsgeld was man später in Raten zurückzahlt oder wenn ihr eine Aufstockung bekommt, dann vielleicht eine Vorauszahlung ausmachen. Ich würde dort einfach mal fragen, welche Möglichkeiten ihr in diesem Fall habt.
Eine weitere Möglichkeit wäre es beim neuen Arbeitgeber um einen Vorschuss zu bitten, aber bedenke, das kann einen schlechten Eindruck hinterlassen, auch wenn deine Situation durchaus verständlich ist.
Weiterhin würde ich versuchen die Abbuchungen soweit es geht nach hinten zu verschieben oder nach Erklärung der Situation um Aufschub bitten. Natürlich kannst du auch den Dispo überziehen, aber das kostet zusätzlich und nicht gerade wenig, davon würde ich abraten.
LG

Hallo

heute ist bereits der 28.8. - reichlich spät für eine Anfrage wegen der Abbuchungen zum 1.September, nicht wahr … :wink:

ALG2 wird am Ende des Vormnonats im Voraus für den kommenden Bedarfsmonat ausgezahlt - den Lohn bekommt man i.d.Regel am Ende des Arbeitsmonats (bzw. Anfang des Folgemonats).

In Eurem Bedarfsmonat August hat sich Euer Hilfebedarf noch nicht geändert, da Euch noch kein „neuer“ Lohn zufloss. D.h. für den Bedarfsmonat August bestand der gewohnte ALG2- Anspruch , und das „volle“ ALG2 für diesen Monat (August) dürftet Ihr Ende Juli wie gehabt im Voraus erhalten haben.

Im Bedarfsmonat September ändert sich nun Eure Einkommenssituation: Während des Monats Sept. (egal, ob am Anfang oder Ende des Monats) wird Gehalt eingehen. Damit verringert sich Euer ALG2-Hilfebedarf im Monat September, und das Jobcenter zahlt Euch Ende August entsprechend auch nicht mehr das „volle“ ALG2, sondern sie dürfen den anstehenden Einkommenszufluss bereits in Eurer Bedarfsberechnung für Sept. berücksichtigen und die Voraus-Leistung entsprechend reduzieren.

Dabei ist aber wichtig, dass das Jobcenter Eure ALG2-Leistung NUR um den Betrag reduzieren darf, der Euch tatsächlich als anrechenbares (!!) Einkommen im Sept. zufließen wird. Die Lohnzahlung, die auf Euer Konto eingehen wird, ist NICHT gleich der anrechenbare Einkommensbetrag ! Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind ja Freibeträge und ggf. auch Absetzbeträge zu berücksichtigen (Näheres dazu siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=17.0 )

Da du sagst, dass Ihr durch den Job noch nicht komplett aus der ALG2-Bedürftigkeit fallen werdet (d.h. Ihr habt auch MIT Lohn noch Anspruch auf ALG2-Leistungen) , kann (bzw. : darf) es insofern eigentlich nicht sein, dass das Jobcenter Euch für Sept. „ALLE Zahlungen einstellt“, wie du schriebst. Euch steht an Leistung nachwievor zu : Euer bisheriger Bedarf abzüglich anrechenbarem (!) Sept. -Einkommen.

Sie dürfen Eure bisherige ALG2-Leistung also NUR um das anrechenbare (!) Zuflusseinkommen Sept. reduzieren. Schau auch mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=10.0 („Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II im Anrechnungsmonat kommt“; außerdem der Abschnitt „bei Arbeitsaufnahme“ und „Leistungseinstellung“).

Ihr müsstet über die Zahlungseinstellung einen Änderungsbescheid bekommen haben. Gegen die KOMPLETTE „Einfrierung“ des ALG2 müsste man ggf. nachweislich Widerspruch einlegen, darin fordern, dass nur das im Sept. anrechenbare (!) Zuflusseinkommen angerechnet wird und dass Euch der (Euch noch immer zustehende) Aufstockungs-Hilfebetrag für Sept. umgehend ausgezahlt wird, entsprechend der Leistungspflicht des Trägers. (Auch eine Barauzahlung ist übrigens möglich.)
Ein Beispieltext in ähnlicher Sache: http://hartz.info/index.php?topic=60.0

Was die Überbrückung zur 1.Lohnzahlung angeht: Dafür kann man (nachweislich schriftlich) ein Überbrückungsdarlehn beantragen. Da Ihr aber sehr lange gewartet habt…das dürfte eng werden mit der pünktlichen Mietabbuchung. Aber nun ja - versucht es halt. Morgen gleich früh zum Jobcenter hingehen und versuchen, ob sie Euch das Überbrückungsdarlehn so kurzfristig vor’m Monatsersten noch gewähren UND gleich als Barauszahlung mitgeben.

LG

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, ja wir sind wirklich sehr spät dran. Liegt daran das 2 schreiben am selben Tag gekommen sind und das die Zahlung sofort eingestellt ist ist bei uns irgendwie bisschen untergegangen:smile:

Ich werde morgen mal mein Glück da versuchen und hoffe das sich da was machen lässt.

Auch hallo,

beschweren! Wenn ihr einen Bescheid bekommen habt, auf dem das so drauf steht, sofort Widerspruch einlegen.

Und ansonsten: Anrufen, auf der Matte stehen und nicht abwimmeln lassen. Wie viel Lohn am 15.09 gezahlt wird ist aus dem AV ersichtlich. Daraus kann man die Aufstockung berechnen und euch notfalls wieder abziehen.

Notfalls den Amtsleiter ansprechen. Aber auf keinen Fall abwimmeln lassen.

Gruß,DC

soweit ich weiß, könnt ihr für die zwischenzeit ein darlehen beim amt beantragen, um für die zeit über die runden zu kommen. das müsst ihr aber in raten zinslos zurück zahlen. das wird wohl oder übel die einzige möglichkeit sein. ich hab nämlich auch grad so eine situation, ich hab aber ein paar rücklagen, von denen ich überbrücke. hoffe ich konnte euch damit weiterhelfen.

Hallo,
Ihr Partner sollte seinen Arbeitgeber fragen, ob er zum 1.9. einen Vorschuss bekommen kann. Meistens gibt es dabei keine Probleme. Ansonsten mit der Bank reden, wie es mit einen Dispozins für die Zwischenzeit aussieht.
HG Circan

Hallosandracular29,
Alg2 Aufstockung bitte sofort bantragen.
Monat August mit einberechnen lassen.
Überbrückungsdarlehen beantragen.

Gruß
Wuddel

erster Lohn 15.9. Wie jetzt die Zeit bis zum 15.9 überbrücken
alle Rechnungen werden zum 1.9 abgebucht. Falls das eine Rolle
spielt, 2 Erwachsene + 1 Kleinkind. Das Gehalt reicht nicht um
komplett aus dem ALG2 Bezug zu fallen, es kommt zu einer ALG2
Aufstockung.

Hallo, also im August sind sie noch bedürftig. Sie bekommen ja erst das Gehalt am 15. September. Also hin zum Amt und klären. Sie haben einen Rechtsanspruch auf ALG II. LG

Hallo,

Sorry, für die verspätete Antwort. Sie haben die Möglichkeit, Übergangsgeld zu beantragen. Ob dies genehmigt wird, obliegt der Arge. Als zweites würde ich auf eine sofortige Berechnung der Aufstockung drängen. Das steht einem zu.

L.G.

Hallo,ich wollte noch antworten auch wenns spät ist.
…und evtl nicht ganz wie gewünscht.Du musst überbrücken und es ist auch absolut normal und gerecht.Warum?Weil Ihr andersrum als Ihr von Arbeit in ALG 2 gekommen seit,2 Mal Lohn bekommen habt.Dies gleicht sich wenn Ihr in Arbeit geht wieder aus.Einmal wird Gehalt vorher beim anderen nachher bezahlt,dadurch entsteht dieses.Hoffe hilft um es zu verstehen.LG baz