Wie wird der Unterhalt genau berechnet?

Guten Tag,
ich hätte gerne gewusst, wie denn genau der Unterhalt, der vom Vater für ein 9-jähriges Kind gezahlt werden muss, berechnet wird.?
Ich bin mir sicher, dass der Vater 1500 Euro oder mehr verdient, bekomme aber monatlich nur 249 Euro Unterhalt bezahlt.

Vielen Dank für Antworten

Saskia

Ach ja, ich weiss nicht, ob das relevant ist, aber der Vater ist bei der Bundeswehr!!

Hallo Kweenya,

der Unterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Eine Orientierung bietet hier die Tabelle vom 01.01.2009

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-…

Solltest du die Interessen deines Kindes durchsetzen müssen steht ein Anwalt immer hinter dir. Allerdings würde ich diesen Schritt genau überlegen.

Der Vater meines Kindes zahlt weniger, dafür hat er ihn aber auch sehr oft und unternimmt viel mit dem Kleinen, das ist mir mehr Wert als 100 Euro im Monat mehr. Der Kontakt zum Vater ist für Kinder wichtig, daher überlege jeden Schritt. Der Gang zum Anwalt hatte bei uns damals die Familie endgültig zerstört, kann aber in gewissen Situationen der Richtige sein.

lg, Day

Guten Tag,
ich hätte gerne gewusst, wie denn genau der Unterhalt, der vom
Vater für ein 9-jähriges Kind gezahlt werden muss, berechnet
wird.?

Düsseldorfer Tabelle wurde ja schon genannt. Obwohl mit vom Jugendamt damals noch gesagt wurde, dass dem Vater auch die Hälte vom Kindergeld zusteht…

Ich bin mir sicher, dass der Vater 1500 Euro oder mehr
verdient, bekomme aber monatlich nur 249 Euro Unterhalt
bezahlt.

Dabei geht es aber gar nicht darum was du glaubst…der Vater muss normal vorlegen was er verdient und daran wird berechnet wie hoch der Unterhalt sein sollte. Mein Kindesvater zahlt mehr, weil er ein netter Mensch ist. Er verzichtet auch freiwillig auf das Kindergeld. Muss er aber gar nicht. Und du musst ja immer bedenken, der Vater braucht auch noch Geld zum leben.

Und wenn er z. B. das Kind übers Wochenende nimmt oder regelmäßig betreut kannst du ihm mit dem Unterhalt auch entgegen kommen…

und mit dem ANwalt kommen finde ich immer schwer. Versuch doch erst mal so mit ihm zu reden…und dann kannst du dich immer noch beim Jugendamt beraten lassen.

Gruß Lulea

Vielen Dank für Antworten

Saskia

Ich hab mit dem Vater seit fast 10 Jahren keinerlei Kontakt mehr, nur übers Jugendamt, d.h. er kümmert sich nicht, nicht ihn nicht und macht auch sonst nichts, ausser diese lächerlichen 250 Euro zu bezahlen.
Wird denn das Kindergeld angerechnet oder nicht? Wir waren nie verheiratet oder in einer Eheähnlichen Verbindung.

Grüsse

Saskia

Hallo grüße Dich,

also soweit ich weiß, hat er ein Anrecht auf das hälftige Kindergeld.
Meine Tante ist seit ca. 14 Jahren geschieden, die Kids sehen den Papa zweimal im Jahr und er bekommt auch die Hälfte vom Ki-Geld. Und sogar als es diese 100 Euro EInmalzahlung gab, musste sie ihm die Hälfte abgeben. Du kannst auch nur ein halbes Kind auf deiner Lohnsteuerkarte führen, der Vater bekommt die andere Hälfte. Auch wenn er das Kind noch nie gesehen hat.

Warum bist du den mit dem Unterhalt unzufrieden? Glaubst du er belügt dich bezüglich seines Verdienstes oder brauchst du mehr Geld? Sonst könntest du z.B. ja auch Wohngeld beantragen…

Ich hab halt einfach das Glück, dass wir einen Papa haben, der recht entgegenkommend ist.

Gruß Lulea

Hallo,

ich glaube einfach, dass er mehr verdient als er angibt. Ich bin zwar nicht auf 20 Euro mehr im Monat angewiesen, da ich mittlerweile verheiratet bin, aber da er sich ja sonst um gar nichts kümmert und jeglichen Kontakt verweigert, will ich das auch nicht auf sich beruhen lassen.

Grüsse

Hallo Kweenya,

ich glaube einfach, dass er mehr verdient als er angibt.

nach deinen Angaben würde ich dir den Schritt zum Anwalt empfehlen. Wenn er kein Interesse hat sein Kind zu sehen und ihr keinen Kontakt mehr habt. Der kann dir auch ausrechnen, wie das Kindergeld im Endeffekt wirklich verrechnet wird, aber ich glaube nicht dass du viel mehr bekommst. Aber du handelst im Interesse des Kindes - du boxt damit das Recht des Kindes auf den Unterhalt durch.

lg, Dany
P.S.: der Schritt war bei uns damals nicht einfach, aber Papa hat auch einen guten Anwalt - im Endeffekt bekamen wir nicht mehr, auch wenn wir wussten was Papa alles so verdient.

Hallo!

In der Düsseldorfer Tabelle kannst man nachsehen, wieviel dem Kind zusteht!
Allerdings…kann man nicht einfach den Lohn nehmen- diese Berechnungen sind durchaus kompliziert…Versicherungen etc. können davon noch abgezogen werden- nicht umsonst ist da ein Anwaltsbesuch hilfreich!

Die hälfte des Kindergeldes steht dem anderen zu- wird also von diesem Betrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen!
Gerecht oder nicht- so ist es!

So einfach erfahren, was einem zusteht- ist also nicht!

Im übrigen- weiss ich ja nicht was Dir für Zahlen vorschweben- aber abgesehen von wirklich sehr gut Verdienenden- muss man grob einen Unterhalt pro Kind so an die 200-300 Euro rechnen…

ist nicht sehr viel- klar…aber so siehts leider aus…

kitty

aus
http://bundesrecht.juris.de/estg/__31.html
Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt…

d.h. ein Unterhaltspflichtiger der mind. 75% des Kindesunterhaltes zahlt hat Anspruch auf den hälftigen steuerlichen Freibetrag da er ja ebenfalls zum Unterhalt des Kindes beiträgt.
Sofern der Unterhaltspflichtige keinen oder weniger als 75% des Kindesunterhaltes zahlt kann der Unterhaltsempfänger den vollen Freibetrag in der Steuererklärung (Anlage K) geltend machen - also das volle Kindergeld erhält.

Zur Berechnung des Unterhalts nimmt man zum einen die Leitlinien des zuständigen OLG und zum anderen die Düsseldorfer Tabelle (über die Seite des OLG Düsseldorfs online einsehbar)
In den Leitlinien ist definiert welche Beträge noch in Abzug gebracht werden dürfen um das unterhaltsrelevante Einkommen für die DDT festzustellen. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch wieviele unterhaltsberechtigte Personen es gibt (Auf- oder Abstufung).
Die DDT bis 2009 war für 3 unterhaltsberechtigte Personen augelegt (bei nur einem Kind also 2 Stufen nach oben), es wird jedoch gemunkelt das die DDT 2010 nur noch für 2 unterhaltsberechtigte Personen gilt.
Die DDT ist NICHT verbindlich sondern gilt lediglich als Orientierung auch wenn ein Großteil der Urteile und JA-Urkunden sich auf diese beziehen.

Grüße Bröselchen

Hallo,

wenn man den Unterhalt eines minderjährigen Kindes berechnet haben möchte, geht man zum Beistand des örtlichen Jugendamtes.

Der Beistand ist -ähnlich einem Rechtsawalt- nur dem Kind gegenüber verpflichtet.

Der Beistand läßt sich alle unterhaltsrelevanten Unterlagen vom Vater vorlegen und errechnet daraus den geschuldeten Unterhalt.

Das Kostet der Mutter keinen Pfennig.
Wenn die Mutter es möchte, kann der Beistand auch die Zahlungsabwicklung übernehmen.

Der Beistand ist für beide Seiten kostenlos und -als Angestellter/Beamter des Jugendamtes- wirtschaftlich unabhängig.

Der Beistand muß auch auf Nachfrage (egal von welcher Seite) die Unterhaltsberechnung offen legen.

die leichteste, billigste und einfachste Art in D an Kindesunterhalt zu kommen, nur leider wissen das die Wenigsten.

grüße
Miamei