Jura muß man dazu nicht studieren - hab ich auch nicht.
http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/10/16/selbstb…
Die Frau „kassiert“ eben nicht das volle Kindergeld sofern der Unterhaltspflichtige mind. 75% des Mindestunterhaltes zahlt.
Kindergeld ist ein steuerlicher Freibetrag den der Unterhaltspflichtige in seiner Steuererklärung angibt.
Siehe auch:
/t/wie-wird-der-unterhalt-genau-berechnet/5640839/10
Das ganze ist übrigens in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG’s ebenfalls erklärt.
Sehr vereinfacht ausgedrückt:
Man(n) nehme sein bereinigtes Nettoeinkommen, schaut in die DDT was er zahlen muß (ist er nur für eine Person unterhaltspflichtig eine Stufe höher), schaut nach ob er den Bedarfskontrollbetrag nicht unterschreitet, wenn nein: zieht von diesem Betrag das halbe Kindergeld ab und hat schwups seinen Zahlbetrag.
Das bereinigte Nettoeinkommen festzustellen ist dann allerdings meist etwas komplizierter und sollte einem Anwalt überlassen werden.
Grüße
Bröselchen